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Wallbox mit Zähler für Dienstwagen

Wallbox mit Zähler für Dienstwagen: Laden und richtig abrechnen

Aktualisiert:
23.07.2025
Lesezeit:
4 Minuten

Wallbox mit Zähler für Dienstwagen: Das Wichtigste in Kürze

  • E-Dienstwägen werden wie auch private Fahrzeuge an öffentlichen Ladestationen, direkt im Betrieb oder über die hauseigene Wallbox geladen.
  • Die Abrechnung über die öffentliche Ladesäule ist einfach, weil man hier direkt den Betrag angeben kann. Ebenso die Abrechnung am Arbeitsplatz, wo es für Mitarbeitende oft kostenlos ist.
  • Aufwendiger wird es bei der Abrechnung über die eigene Wallbox. Hier braucht es mehr Technik, um die genaue Ladung zu ermitteln. 
  • Die Abrechnung mit dem Arbeitgeber funktioniert über eine Pauschale oder nach der genauen kWh-Menge.
  • Mit der Enpal Wallbox lassen sich ganz einfach Dienstwagenabrechnungen erstellen, die an den Arbeitgeber weitergeleitet werden können. Damit kann der Firmenwagen auch privat geladen werden.

Das Laden eines E-Dienstwagens zu Hause bietet Komfort und Flexibilität – insbesondere mit einer eigenen Wallbox. Damit der privat geladene Strom korrekt mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden kann, sind jedoch bestimmte technische Voraussetzungen nötig. Zum Beispiel eine Wallbox mit integriertem Zähler. Der folgende Überblick zeigt, wie die Abrechnung funktioniert und welche weiteren Möglichkeiten es gibt.

Inhaltsverzeichnis

Wie kann der Dienstwagen Zuhause laden?

Ein Dienstwagen wird genau wie jedes andere E-Auto an einer Stromquelle geladen. Das kann die eigene Wallbox zuhause sein oder eine öffentliche Ladestation, an der man vielleicht mit der Tankkarte des Arbeitgebers bezahlt. Darüber hinaus bieten viele Firmen eine eigene Ladestruktur über eine Wallbox. Besonders komfortabel ist das natürlich mit einer Solaranlage.

Bei der ersten Variante mit der eigenen Wallbox muss allerdings korrekt abgerechnet werden. Vor allem, wenn an der hauseigenen Wallbox mehrere Fahrzeuge geladen werden. Im nächsten Punkt zeigen wir, wie das geht.

Abrechnung des Ladestroms von E-Dienstwagen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um den Ladestrom für den E-Dienstwagen mit dem Arbeitgeber abzurechnen:

  • Mit einer Pauschale
  • Genau nach Kilo­watt­stunden

Pauschale Abrechnung

Hier vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen monatlichen Pauschalbetrag, abhängig vom Fahrzeugtyp und den Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Diesen Betrag erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer.

Wie viel tatsächlich verbraucht wird, ist nicht relevant. Auf diese Weise kann einfach und unkompliziert abgerechnet werden. Allerdings kann es passieren, dass eine der beiden Parteien draufzahlt oder einspart bzw. zu viel oder zu wenig Geld erhält. Auch steigende Strompreise beinhaltet die Pauschale nicht.

Bis Ende 2030 gelten folgende Höchstsätze für Pauschalen:

  1. Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
    1. 30 € monatlich für Elektrofahrzeuge
    2. 15 € monatlich für Plug-In-Hybrid
  1. Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
    1. 70 € monatlich für Elektrofahrzeuge
    2. 35 € monatlich für Plug-In-Hybrid

Abrechnung nach kWh

Die genaue Abrechnung ist aufwändiger. Hier verrechnet der Arbeitnehmer einen genauen Betrag auf Basis der geladenen Kilowattstunden, der genau nachgewiesen werden muss.

Werden an einer Wallbox mehrere Fahrzeuge geladen, braucht es einen Zugangsschutz wie RFID. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Wallbox sowie deren Installation zu übernehmen. In dem Fall gibt es wiederum 3 Varianten:

  1. Abrechnung über einen separaten Zähler: Dieser ist nötig, da auch andere Fahrzeuge mit der Wallbox geladen werden, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben. Damit lässt sich der Stromverbrauch der Wallbox getrennt vom Haus­verbrauch bestimmen. Hier fallen Kosten für den weiteren Stromzähler und dessen Installation an.
  1. Die MID (Measurement Instruments Directive) Richtlinie wurde im März 2004 vom EU-Parlament verabschiedet. Energiezähler mit diesem Kennzeichen ermöglichen die gesonderte Abrechnung für den Dienstwagen. Darin befindet sich ein 100 % genauer Zähler, der sogar international für die verbrauchsabhängige Abrechnung akzeptiert wird.
  1. Beim eichrechtskonformen Laden weist die genutzte E-Ladestation ein genaues Mess- und Abrechnungssystem nach deutschem Eichgesetz auf. Bei solchen Wallboxen ist die komplette Ladehardware auf Eichrechtskonformität geprüft und abgenommen. Diese Methode ist in Deutschland Voraussetzung beim öffentlichen Laden. Pluspunkt: Bei einem Stromtarif mit wechselnden Stromkosten kann man diese über den Arbeitgeber abrechnen.

Welche Vorteile hat ein E-Dienstwagen?

Ein Elektroauto als Firmenwagen bietet viele Vorteile, zum Beispiel folgende:

  • Nur 0,25 % geldwerter Vorteil anstatt 1 % wie bei Verbrennern.
  • Günstige Ladekosten bei Elektroautos, wenn das Auto an der firmeneigenen Wallbox mit Solarstrom geladen wird.
  • Fährt man mit dem Dienstwagen in die Arbeit und wieder nach Hause, muss man für jeden Kilometer ebenfalls Steuern auf diesen geldwerten Vorteil zahlen. Mit dem Verbrenner wären das 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat. Mit dem E-Auto nur ein Viertel davon, nämlich 0,0075 Prozent.
  • KfW-Förderung für Arbeitgebende, wenn sie eine Solaranlage am Standort installieren.
  • Zusätzliche Einnahmen durch die THG-Quote.
  • Besseres Unternehmensimage als umweltfreundlicher Arbeitgeber.

Egal ob am Arbeitsplatz oder Zuhause: Wer sein Auto über eine Solaranlage lädt, spart bares Geld. Ob sich die Kombination auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

Abrechnung mit der Enpal Wallbox

Auch mit der Enpal Wallbox kann der Dienstwagen zuhause geladen, die Ladevorgänge mit dem Firmenwagen ganz einfach abgerechnet und an den Arbeitgeber übermittelt werden.

Am besten geht das natürlich mit Solarstrom. Ob sich die Kombination aus Solaranlage und Wallbox auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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