Die Umstrukturierung des Verkehrssektors hin zu nachhaltigen Mobilitätslösungen nimmt eine Schlüsselrolle in den Klimaschutzmaßnahmen ein. Wenn auch Sie bereits in ein Elektrofahrzeug investiert haben, werden Sie seit 2022 nun langfristig dafür belohnt. Und zwar über die THG-Quote!
Doch was genau ist eigentlich die THG-Quote und wer kann überhaupt alles mitmachen? Wir haben für Sie alle Informationen und konkrete Praxistipps in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt.
Die Treibhausgasminderungsquote - kurz THG-Quote - ist im Kern ein Klimaschutzinstrument. Sie soll dazu beitragen, den Ausstoß von Kohlendioxid im Verkehrssektor nachhaltig zu senken und damit dem Klimawandel aktiv entgegenzuwirken.
Wie wird das gemacht? Quotenpflichtige Unternehmen werden dazu verpflichtet, den Einsatz fossiler Kraftstoffe zu reduzieren. Die Quotenverpflichtung entsteht für ein Unternehmen mit dem Inverkehrbringen einer Mindestmenge von 5.000 Litern fossilen Diesel- oder Ottokraftstoffs innerhalb eines Kalenderjahres.
Der gesetzlich festgelegte Prozentsatz der THG-Quote steigt jährlich an. Bei Nichteinhaltung werden Strafzahlungen für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Sowohl für die Mineralölkonzerne als auch für die Verbraucher werden die in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe dadurch immer teurer. Gleichzeitig wird die Elektromobilität mit einer jährlichen Prämie belohnt.
Wenn Unternehmen ihr Quotenziel nicht erreichen, können sie zum Ausgleich THG-Quoten zukaufen. Dieser Vorgang wird als THG-Quotenhandel bezeichnet. Und hier kommen Sie ins Spiel! Seit dem Jahr 2022 können auch Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen von der THG-Quote profitieren.
Seit letztem Jahr können auch private Halter von Elektroautos das CO2 weiterverkaufen, das Sie durch ihr E-Auto eingespart haben. Ausgenommen sind Plug-in-Hybride sowie Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Halter handelt. Ebenso ist es unerheblich, ob das Elektroauto gekauft, geleast oder anderweitig finanziert wurde. Entscheidend ist allein, wer im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist.
Woher sollen Sie wissen, wie viel CO2 Sie genau eingespart haben? Keine Sorge. Das Bundesumweltministerium schätzt jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch eines Elektroautos und ermittelt die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen, die bei der Stromerzeugung in Deutschland im Vorjahr entstanden sind. Auf dieser Basis werden die handelbaren Quotenanteile berechnet.
Sie fahren bereits mit einem rein batteriebetriebenen Fahrzeug? Prima, dann ist es bereits für die Geldprämie über die THG-Quote qualifiziert und Sie kommen als potenzieller Verkäufer in Frage.
Ein quotenverpflichtetes Unternehmen muss einen Quotenhandelsvertrag mit einem Verkäufer abschließen. Dies geschieht in der Regel über einen Zwischenhändler, der die THG-Quotenmengen bündelt und so in größeren Mengen verkaufen kann. Die Quotenpreise basieren somit auf Angebot und Nachfrage von Unternehmen und Zwischenhändlern.
Der Registrierungsprozess läuft dann wie folgt ab:
Bitte beachten Sie, dass die THG-Quote immer nur für das laufende Jahr beantragt werden kann. Eine rückwirkende Auszahlung für das vergangene Jahr ist ausgeschlossen.
Besitzer von Elektroautos gewinnen durch den Handel mit der THG-Quote pauschal zwischen 50 und 110 Euro pro Jahr. Dabei ist jedoch zu beachten, dass verschiedene Fahrzeugklassen unterschiedlich viele Emissionen einsparen. Die maximale Prämienhöhe richtet sich daher nach der Fahrzeugklasse und dem Angebot des jeweiligen TGH-Quotenanbieters.
Die THG-Quote ist eine Jahresprämie. Bei den meisten Anbietern erhalten Sie die Prämie innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie Ihren Fahrzeugschein online gestellt haben.
Nicht alle Anbieter bieten eine garantierte Auszahlung an. Einige bieten sowohl flexible als auch feste Optionen an. Wieder andere zahlen zusätzlich zur THG-Quote einen eigenen Bonus, oft in Form einer Treueprämie.
Unser Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld genau über die individuellen Konditionen. Behalten Sie dabei auch die Laufzeit im Auge. Gehen Sie keine unglückseligen Langzeitverpflichtungen ein.
Ja. Auch Enpal dient als Zwischenhändler für die THG-Quote. Als Enpal Kunde mit E-Auto können Sie in 2024 eine attraktive Prämie von bis zu 110 € erhalten.
Welche Vorteile haben Sie als Enpal Kunde mit einem E-Auto?
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Streng genommen hat sich die heutige THG-Quote aus der 2007 eingeführten Biokraftstoffquote entwickelt. Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmen verpflichtet, einen Mindestanteil ihres gesamten Kraftstoffverbrauchs in Form von Biokraftstoffen bereitzustellen. Als quotenpflichtig gelten alle Unternehmen, die innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 5.000 Liter fossilen Diesel- oder Ottokraftstoff in Verkehr bringen.
Bereits nach kurzer Zeit stellte sich jedoch heraus, dass die Quotendefinition nicht ausreicht, um das eigentliche Ziel zu erreichen. Daher beschloss der Deutsche Bundestag 2009, die energetische Biokraftstoffquote zum 1. Januar 2015 in eine Treibhausgasminderungsquote umzuwandeln, mit dem Ziel, alle Sektoren stärker auf die Minderung von Treibhausgasemissionen auszurichten.
Danach ist die Mineralölwirtschaft verpflichtet, eine jährlich festgelegte prozentuale Treibhausgaseinsparung bei Otto- und Dieselkraftstoffen (einschließlich des Biokraftstoffanteils) zu erreichen. Die Berechnung orientiert sich an der Höhe der tatsächlich verursachten Treibhausgasemissionen.
Darüber hinaus wird durch weitere Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz ab 2018 die Anrechenbarkeit konventioneller Biokraftstoffe zugunsten fortschrittlicher Kraftstoffe eingeschränkt. In diesem Zusammenhang sollen weitere gesetzliche Anpassungen die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen eindämmen.
Weitere Informationen zu den fortschrittlichen Kraftstoffen finden Sie unter dem Punkt Quotenkürzung weiter unten oder im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Bei der Einführung im Jahr 2015 lag die THG-Quote für quotenpflichtige Unternehmen noch bei 3 %. Im Jahr 2020 lag sie bereits bei 6 %. Der im Mai 2021 beschlossene Kabinettsentwurf zur Anpassung der THG-Quote sieht eine schrittweise Erhöhung auf 25 % bis 2030 vor. Die Höhe der THG-Quote wird durch einen Mindestprozentsatz in § 37a Abs. 4 BImSchG geregelt.
Zur Berechnung muss ein Unternehmen zunächst alle innerhalb eines Verpflichtungsjahres in Verkehr gebrachten Kraftstoffe nach Art und Menge in Litern erfassen. Anschließend werden die folgenden drei Werte benötigt:
Zunächst wird die Menge der quotenverpflichteten Kraftstoffe mit dem Referenzwert multipliziert. Der Basiswert entspricht den durchschnittlichen Treibhausgasemissionen fossiler Otto- und Dieselkraftstoffe und ist gesetzlich festgelegt. Daraus ergibt sich der Referenzwert. Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob und in welchem Umfang Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von Biokraftstoffen vermieden werden konnten.
Im nächsten Schritt wird die tatsächliche Höhe der Treibhausgasemissionen des quotenverpflichteten Unternehmens ermittelt. Dazu muss die jeweilige Kraftstoffart sowohl mit ihrem Energiegehalt als auch mit dem gesetzlich festgelegten Referenzwert multipliziert werden.
Um die erforderliche Treibhausgasminderung zu ermitteln, wird der gesetzlich festgelegte Prozentsatz der THG-Quote (siehe Tabelle oben) vom Referenzwert abgezogen. Daraus ergibt sich die Emissionsmenge, also der Zielwert, den die tatsächlichen Emissionen eines Unternehmens nicht überschreiten dürfen.
Im letzten Schritt wird der Zielwert mit dem Wert der tatsächlichen Treibhausgasemissionen verglichen, um festzustellen, inwieweit das Unternehmen seine Quote erfüllt hat. Liegt der Zielwert unter dem Wert der tatsächlichen Emissionen, werden Strafzahlungen fällig.
Welche Brennstoffe können quotenmindernd angerechnet werden?
Sie dachten, die obige Rechnung sei abgeschlossen und eigentlich ganz klar? Je nach Energiemix eines Unternehmens können verschiedene Kraftstoffquellen Einfluss auf die individuelle Quote haben. Neben Biokraftstoffen können sich auch einzelne fossile Brennstoffe mindernd auswirken.
Innerhalb der fossilen Brennstoffe wird nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nochmals unterschieden. Folgende Kraftstoffe dürfen in Verkehr gebracht werden:
Hier zeigt sich, dass einige Kraftstoffe deutlich über dem gesetzlichen Basiswert (94,1 kg CO2eq / GJ) liegen. Diese können nur dann angerechnet werden, wenn sie in bestimmten Antriebsarten eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Darüber hinaus gelten folgende Biokraftstoffe als quotenmindernd, wenn alle Anforderungen nach DIN-Normen erfüllt sind:
An dieser Stelle ist auf die Kappungsregelung für die oben genannten konventionellen Biokraftstoffe hinzuweisen. Denn die weltweit steigende Nachfrage nach biogenen Rohstoffen hat häufig einen unerwünschten Nebeneffekt. Flächen, die ursprünglich für den Nahrungs- und Futtermittelanbau vorgesehen waren, werden in großem Umfang durch Flächen für den Energiepflanzenanbau ersetzt.
Dieser Trend wurde von der Bundesregierung erkannt und 2018 gesetzlich eingedämmt. Gleichzeitig wurde eine Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe eingeführt. Beide Maßnahmen sollen Anreize schaffen, Biokraftstoffe künftig verstärkt aus Abfall- und Reststoffen herzustellen.
Als fortschrittliche Kraftstoffe gelten unter anderem erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs oder aus Bakterienkulturen, sofern die zu ihrer Herstellung eingesetzte Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.
Die Höhe der Unterquote beträgt mindestens:
Es wird deutlich, dass die Höhe der Unterquote stetig zunimmt. Gleichzeitig sinkt die Kraftstoffmenge, die ein Unternehmen in Verkehr gebracht haben muss, um der Unterquotenverpflichtung zu unterliegen. Damit stellt sich für immer mehr Unternehmen die Frage, wie diese Verpflichtung langfristig erfüllt werden kann.
Schließlich können Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, seit 2020 ihre Treibhausgasminderungsquote durch die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen reduzieren.
Das Abfackeln von Erdölbegleitgasen (Flaring) und das Abblasen von Emissionen (Venting) beim Betrieb von Ölfeldern und Maschinen wird seit langem wegen der damit verbundenen Ressourcenverschwendung und gleichzeitigen Belastung der Atmosphäre kritisiert. Es wird vermutet, dass die Reduzierung von Upstream-Emissionen ein großes Potenzial im Kampf gegen den Klimawandel hat.
Politik, Unternehmen und private Verbraucher - wir alle wollen den Klimawandel stoppen. Je schneller, desto besser. Warum betrifft das THG-Quotensystem dann nur Elektroautos, also den Verkehrssektor? Warum kann der Quotenhandel nicht auch für den weiteren Ausbau von Photovoltaik genutzt werden?
Diese Frage haben sich sieben Unternehmen aus den Bereichen Photovoltaik und Mobilität gestellt. Neben Enpal sind dies Chargepoint, Greentrax, Maxsolar, Maxxsolar, Polarstern und Sono Motors. Gemeinsam haben sie fünf Forderungen zur Verbesserung des Quotenhandels formuliert.
Eine Umsetzung dieser Forderungen würde es auch kleineren PV-Anlagenbesitzern ermöglichen, vom THG-Quotenhandel zu profitieren. Darüber hinaus wünschen sich die Unternehmen ein effizienteres Anreizsystem für öffentliche Ladeparks, damit die Eigentümer verstärkt in solare Ladeinfrastruktur investieren. Darüber hinaus sollte die Installation von nicht-öffentlichen Ladepunkten über die THG-Quote zusätzlich honoriert werden. Private Verbraucher werden so zusätzlich in ihrer Entscheidung für den Bau einer Solaranlage bestärkt. Weiterhin sollte es Betreibern von z.B. Logistikflotten oder Dienstfahrzeugen freigestellt werden, ob sie eine Anrechnung über Pauschalwerte oder über konkrete Messwerte vornehmen. Derzeit gibt es nur einen Pauschalwert, der sich vor allem an eher kleineren Pkw orientiert.
Nähere Informationen und weitere Forderungen finden Sie hier.
Wir halten fest: Die Einbeziehung der privaten Verbraucher in den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energiewende. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die ökologischen Herausforderungen der Zukunft meistern. Aber erst durch eine Anpassung der THG-Quote wird ein echter und vor allem umfassender Mehrwert für den Klimaschutz durch die Verknüpfung von Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Elektromobilität geschaffen.
Inwiefern Photovoltaik mit einem E-Auto zusammenhängt und ob sich das Modell lohnt finden Sie hier: Lohnt sich ein E-Auto ohne Photovoltaik?
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Gut zu wissen: Bei Enpal können Sie Solaranlagen mieten. Im Enpal Rundum-Sorglos-Paket erhalten Sie dann eine Solaranlage mit Speicher zusammen ohne Anschaffungskosten. Auch eine Wallbox zum Aufladen eines Elektroautos ist möglich. Installation, Reparatur und Versicherung sind ebenfalls inbegriffen. Mehr erfahren
Bei Enpal besteht zudem die Möglichkeit, flexibel zwischen Solaranlage mieten und Solaranlage kaufen zu wählen.
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