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BAFA Förderung Elektroauto 2024: Rückblick auf die Prämien

BAFA Förderung Elektroauto in 2024: Das Wichtigste in Kürze
  • Im Dezember 2023 kam es zum Ende der staatlichen BAFA-Förderung für Elektroautos.
  • Elektroautos bleiben aufgrund der Unterstützung durch Autohersteller, die Umweltprämien aus eigenen Mitteln weiterzahlen, attraktiv.
  • Trotz des Wegfalls staatlicher Förderung sind Elektroautos aufgrund von Umweltbewusstsein und finanziellen Anreizen weiterhin eine lohnende Wahl.
  • Die ehemalige BAFA-Förderung umfasste Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge, war später jedoch auf reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge begrenzt.
  • Die Änderungen in 2023 beinhalteten den Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride, reduzierte Fördersätze und eine längere Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge.
  • Neue Antragsberechtigungen und Beschränkungen legten ab September 2023 fest, dass nur Privatpersonen berechtigt sind und eine Basislistenpreisgrenze festgelegt wurde.
  • Viele Autohersteller bieten jetzt eigene Prämien an, um den Kauf von Elektroautos attraktiv zu halten.

Die Einstellung der staatlichen BAFA-Förderung für Elektroautos, die im Dezember 2023 erfolgte, markierte einen Wendepunkt in der Förderpolitik für umweltfreundliche Fahrzeuge in Deutschland. Trotz des Wegfalls dieser Förderung bleiben Elektroautos eine attraktive Option für umweltbewusste Autofahrer. Dies ist nicht zuletzt den Anstrengungen verschiedener Autohersteller zu verdanken, die sich entschlossen haben, die Umweltprämie aus eigenen Mitteln weiterzuzahlen, um den Übergang zu sauberer Mobilität zu erleichtern. Diese Entwicklung spiegelt nicht nur das Engagement der Automobilindustrie für die Elektromobilität wider, sondern bietet auch Verbrauchern weiterhin finanzielle Anreize, sich für ein Elektrofahrzeug zu entscheiden. In diesem Zusammenhang wird in unserem Artikel ein Überblick über die ehemalige BAFA-Förderung für Elektroautos gegeben, wobei auch auf die aktuelle Situation und die von verschiedenen Herstellern angebotenen Prämien eingegangen wird.

Aktuelle Herstellerprämien für Elektroautos: Ein Überblick nach Wegfall der BAFA-Förderung

Nachdem die staatliche BAFA-Förderung für Elektroautos Ende 2023 ausgelaufen ist, haben sich verschiedene Autohersteller entschlossen, die Initiative zu ergreifen und den Kauf von Elektrofahrzeugen weiterhin zu unterstützen. Um potenziellen Käufern eine Orientierung zu bieten, haben wir eine Übersicht über die derzeit von verschiedenen Herstellern angebotenen Prämien und die dazugehörigen Bedingungen zusammengestellt:

Hersteller Förderhöhe bis Ende 2023 Bedingungen
Volkswagen Bis zu 6750€ Für Fahrzeuge, die bis 15. Dezember bestellt und in 2023 zugelassen wurden
Stellantis (u.a. Fiat, Abarth, Citroën, DS, Peugeot, Jeep) Bis zu 4500€ Für bereits bestellte Fahrzeuge, die bis 29. Februar 2024 zugelassen werden
Mercedes Herstelleranteil Herstelleranteil am Umweltbonus
Smart Voller staatlicher Anteil Für Fahrzeuge, die bis 17. Dezember gekauft und bis Jahresende 2023 zugelassen werden
Kia Maximal 6750€ Für E-Kias, die bis 31. Dezember 2023 gekauft werden
Hyundai Voller staatlicher Anteil Für bereits abgeschlossene Kaufverträge
BYD 4500€ Für Fahrzeuge, die bis 17. Dezember gekauft oder bestellt und bis 31. Dezember 2023 zugelassen werden
MG Motor Ursprünglicher Umweltbonus Für Bestellungen bis 17. Dezember bei Zulassung bis 15. Januar
Nissan Voller Umweltbonus Für bis 17. Dezember bestellte Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2023 zugelassen werden
Škoda 4500€ Für bis 15. Dezember bestellte E-Autos mit bestätigtem Lieferdatum bis 10. Januar 2024
Subaru Voller Prämie Für Solterra mit Kaufvertrag bis 31. Januar 2024 und Zulassung bis 29. Februar
Tesla Kompensation des Wegfalls Für Model-3- und Model-Y-Bestellungen, bestellt und ausgeliefert zwischen 18. und 31. Dezember
Toyota und Lexus 6750€ Für förderfähige Elektroautos, bestellt bis 31. Dezember 2023

Ehemalige BAFA Förderbedingungen für E-Autos

Interessierten am Kauf eines Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugs bot das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 2023 eine attraktive Förderung. Diese „BAFA-Innovationsprämie” warTeil der Bemühungen der Bundesregierung, umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern und damit die Energiewende aktiv zu unterstützen. 

Die Förderung umfasste zunächst Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bis 2023 wurde die Förderung auf reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge begrenzt. Die aktuellen Konditionen sollten bis Ende 2025 gelten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die ehemalige BAFA Förderung für Elektroautos.

Weitere Informationen zu BAFA-Förderungen 2023/2024

Sie suchen Infos zu anderen Förderungen der BAFA 2023/2024? In unserem Artikel zur BAFA Förderung 2023 haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Weitere Informationen zu anderen Förderungen der BAFA 2024 finden Sie hier: BAFA Förderung.

Seit dem 1. Januar 2023 bis zum 17. Dezember galten folgende Bedingungen bei der BAFA Förderung für E-Autos:

Voraussetzung Details
Wer durfte einen Förderantrag stellen? Bis 31. August 2023: Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine. Seit dem 1. September 2023 bis 17. Dezember 2023: Nur Privatpersonen.
Wer war von der Förderung ausgeschlossen? Bund, Bundesländer, deren Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die den Umweltbonus mitfinanzierten.
Wie und bis wann erfolgte die Antragstellung? Online über das BAFA-Portal; innerhalb eines Jahres nach Zulassung des E-Autos.
Welche Voraussetzungen galten für den Antragsteller? Musste in den Zulassungspapieren als Halter eingetragen sein und das Fahrzeug selbst gekauft oder geleast haben.
Wo musste der Herstelleranteil aufgeführt sein? Musste in der verbindlichen Bestellung bzw. im Kauf- oder Leasingvertrag aufgeführt sein.
Wann musste das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein? Das Fahrzeug musste zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits auf den Antragsteller zugelassen sein.
Wie lange dauerte die Mindesthaltedauer eines Elektroautos? Mindestens 12 Monate; bei Leasing über 24 Monate verlängerte sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.
Konnte der Halter eine Vollmacht für die Antragstellung erteilen? Der Halter konnte einem Dritten eine Vollmacht zur Antragsstellung erteilen.
Was passierte bei vorzeitiger Abmeldung des Fahrzeugs? Der Bundesanteil musste zurückgezahlt werden, falls das Fahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer abgemeldet wurde.

Was hatte sich 2023 an der BAFA Förderung für Elektroautos verändert?

  • Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride: Ab dem 1. Januar 2023 waren Plug-in-Hybridfahrzeuge nicht mehr förderfähig. Der Fokus lag auf reinen Elektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen.
  • Absenkung der Förderung: Die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wurden ab dem 1. Januar 2023 reduziert.
  • Verlängerung der erforderlichen Besitzdauer: Das Fahrzeug muss für mindestens 12 Monate in Deutschland erstmalig auf die Person, die den Antrag stellt, zugelassen sein. Bei einem Leasingvertrag, der 24 Monate oder länger lief, verlängert sich diese Mindesthaltedauer auf 24 Monate. Fahrzeuge, die für einen Zeitraum unter 12 Monaten geleast sind, konnten nicht gefördert werden. Es war nicht erforderlich, dass die Mindesthaltedauer bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt war.
  • Änderung bei der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen: Junge Gebrauchtfahrzeuge konnten jetzt unabhängig von der Anzahl der Vorhalter gefördert werden.
  • Neue Antragsberechtigungen: Seit dem 1. September 2023 konnten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Damit sollte die private Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden.
  • Absenkung des maximalen Basislistenpreises: Ab dem 1. Januar 2024 hätten nur noch Anträge für Fahrzeuge gestellt werden können, deren angemeldeter Grundlistenpreis 45.000 Euro nicht übersteigt.
  • Staffelung der Förderung bei Leasing: Bei Leasingverträgen wurde die Höhe des Zuschusses in Abhängigkeit von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten erhielten weiterhin die volle Förderung, bei kürzeren Vertragslaufzeiten wurde die Förderung entsprechend angepasst.

Ehemalige Antragsbedingungen bei der BAFA

Antragsverfahren:

  • Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag konnte nach dem Erwerb und der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden, und zwar innerhalb eines Jahres ab dem Zulassungsdatum.
  • Verfahren: Die Antragstellung erfolgte elektronisch in einem einstufigen Verfahren.

Anmeldung und Authentifizierung:

  • Nutzerkonto Bund: Für eine vereinfachte Antragstellung konnten Sie sich über das Nutzerkonto Bund einloggen. Informationen dazu finden Sie unter id.bund.de.
  • Anmeldemöglichkeiten: Verschiedene Optionen wie Online-Ausweisfunktion, Europäische eID, ELSTER, Benutzername/Passwort oder Login mit einem anderen Nutzerkonto standen zur Verfügung.
  • Vorteile der digitalen Authentifizierung: Schnellere Identifizierung und Möglichkeit, sämtliche Verfahrenspost elektronisch zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kauf: Rechnung, Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (wird nach Antragstellung generiert), und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise für Gebrauchtfahrzeuge.
  • Leasing: Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate, Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben, und zusätzliche Nachweise für Gebrauchtfahrzeuge.
  • Digitale Authentifizierung: Bei Nutzung des Nutzerkontos Bund entfiel die Einreichung des Formblatts zur Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben.

Nach der Antragstellung:

  • Speicherung und Upload: Sie konnten das Antragsformular als PDF speichern und die unterschriebene Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben über das Upload-Portal hochladen.
  • Eingangsbestätigung: Nach der Antragstellung erhielten Sie eine E-Mail mit der Vorgangsnummer und einem Link zum Upload-Portal.
  • Zuwendungsbescheid und Auszahlung: Nach positiver Prüfung erfolgte der Zuwendungsbescheid und die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das angegebene Konto.

Welche Elektrofahrzeuge wurden von der BAFA gefördert?

Das BAFA veröffentlichte regelmäßig eine aktualisierte Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Diese Liste war maßgeblich für die Antragstellung, da nur die dort aufgeführten Fahrzeuge für den Umweltbonus in Frage kamen. Die Liste umfasste eine breite Palette von Modellen, darunter sowohl reine Elektrofahrzeuge als auch - bis zu ihrem kürzlichen Ausschluss - Plug-in-Hybride.

Neuwagen

Die Förderbedingungen für Neufahrzeuge waren durch spezifische Voraussetzungen definiert:

  • Fahrzeugmodell musste in der BAFA-Liste aufgeführt sein.
  • Erstzulassung durfte nicht älter als ein Jahr sein bei Antragstellung.
  • Vor Antragstellung musste das Fahrzeug einen bestimmten Zeitraum auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen gewesen sein.
  • Zulassungsdauer hing vom Leasingzeitraum ab.
  • Fahrzeuge, erstmalig zugelassen nach dem 3. Juni 2020, konnten bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden.
  • Möglichkeit einer Innovationsprämie: Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus war möglich.

Gebrauchtwagen

Ähnliche Kriterien galten für die Förderung von Gebrauchtwagen:

  • Förderfähigkeit bestand nur für Gebrauchtfahrzeuge, die nicht zuvor als Neufahrzeuge gefördert wurden.
  • Erstzulassung durfe nicht älter als ein Jahr sein.
  • Laufleistung des Fahrzeugs durfte höchstens 15.000 Kilometer betragen.
  • Förderfähiger Bruttogesamtfahrzeugpreis war begrenzt auf 80 % des Listenpreises des entsprechenden Neuwagens.
  • Private Kfz-Kaufverträge waren ausgeschlossen aufgrund fehlender Umsatzsteuerangabe.

Besonderheiten beim Leasing von Elektrofahrzeugen:

Das Leasing von Elektrofahrzeugen, sowohl von Elektro-Neufahrzeugen als auch von jungen Gebrauchtfahrzeugen, war im Rahmen des BAFA-Programms förderfähig, wobei die Höhe der Förderung direkt von der Laufzeit des Leasingvertrages abhing. Wichtig war, dass der Umweltbonus erst ab einer Mindestleasingdauer von 12 Monaten gewährt wurde. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 bis 23 Monaten wurde der Umweltbonus in reduzierter Form ausbezahlt.

Ehemalige Förderung von Leasingverträgen für Elektrofahrzeuge

Bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten und länger wurde der volle Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass bei kürzeren Leasingverträgen der Förderbetrag anteilig angepasst wurde. Beispielsweise war der Umweltbonus für einen zweijährigen Leasingvertrag geringer als für einen vierjährigen Leasingvertrag. Damit sollte ein Anreiz für längere Leasingzeiten geschaffen und die nachhaltige Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden.

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Wie hoch war die BAFA Förderung für Elektroautos?

Der Umweltbonus setzte sich aus zwei Teilen zusammen: dem Herstelleranteil, der direkt beim Kauf oder Leasing des Fahrzeugs abgezogen wurde, und dem Bundesanteil, der nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden konnte. 

Das BAFA-Förderprogramm bot verschiedene Fördersätze, die sich nach Fahrzeugtyp, Neuwagen oder Gebrauchtwagen und Leasingdauer unterschieden. Hier eine übersichtliche Darstellung:

Fördersätze ab 1. Januar 2024 bis 17. Dezember 2024:

Fahrzeugtyp Nettolistenpreis Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing über 23 Monate
Elektro/Brennstoffzelle Unter 45.000 € 3.000 € 1.500 € 3.000 €
Gebrauchtfahrzeuge - 2.400 € 1.200 € 2.400 €

Fördersätze ab 1. Januar 2023 bis 17. Dezember 2023:

Fahrzeugtyp Nettolistenpreis Kauf Leasing 12-23 Monate Leasing über 23 Monate
Elektro/Brennstoffzelle Unter 40.000 € 4.500 € 2.250 € 4.500 €
Elektro/Brennstoffzelle Über 40.000 € 3.000 € 1.500 € 3.000 €
Gebrauchtfahrzeuge - 3.000 € 1.500 € 3.000 €

Fördersätze bis 31. Dezember 2022:

Fahrzeugtyp Nettolistenpreis Kauf Leasing 6-11 Monate Leasing 12-23 Monate Leasing über 23 Monate
Elektro/Brennstoffzelle Unter 40.000 € 6.000 € 1.500 € 3.000 € 6.000 €
Elektro/Brennstoffzelle Über 40.000 € 5.000 € 1.250 € 2.500 € 5.000 €
Plug-In-Hybrid Unter 40.000 € 4.500 € 1.125 € 2.250 € 4.500 €
Plug-In-Hybrid Über 40.000 € 3.750 € 937,50 € 1.875 € 3.750 €

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Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Die BAFA Förderung für E-Autos konnte mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombiniert werden: 

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMWK
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein–Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) - Stadt Köln

Hinweis: Die meisten dieser Programme richteten sich nur an Unternehmen, Kommunen oder Vereine.

Ländervergleich: BAFA Förderung für Elektromobilität in Deutschland

Wie stark wurde die BAFA Förderung für E-Autos in Deutschland eigentlich genutzt? Um diese Frage zu beantworten, schauten wir auf die regionale Verteilung und Akzeptanz der Fahrzeuge. Die Zahlen bis Juli 2023 zeigten interessante Trends, wie sich die Innovationsprämie und andere staatliche Anreize auf die Kaufentscheidung und die Beliebtheit von Elektrofahrzeugen in den einzelnen Bundesländern auswirkten.

Bis zum Juli 2023 wurden zum Beispiel in Baden-Württemberg rund 186.000 und in Bayern 243.000 BAFA Förderungen für Elektroautos beantragt, was auf eine hohe Akzeptanz und Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in dieser Region hinwies. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Plug-in Hybridautos seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr gefördert wurden.

Auch ohne staatliche Förderung ist der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug eine umweltfreundliche und lohnende Entscheidung. Seien Sie Teil der nachhaltigen Mobilität!

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