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Elektroauto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 € sichern

Aktualisiert:
20.01.2026
Lesezeit:
4 Minuten
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Elektroauto-Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze 

  • Ab Januar 2026 gibt es wieder bundesweite E-Auto-Förderungen für Privatpersonen.
  • Die Förderhöhe liegt zwischen 1.500 und 6.000 € und ist abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Kinderzahl. 
  • Gefördert werden reine Elektroautos, ausgewählte Plug-in-Hybride oder Range Extender. 
  • Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kindern bis zu 90.000 €). Für Menschen mit höherem Einkommen gibt es keine Förderung. 
  • Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro für schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge bereit. 
  • Anträge sollen ab Mai 2026 online möglich sein und gelten rückwirkend für alle Neuzulassungen ab 01. Januar 2026.
  • Zuletzt kann man noch regionale Förderungen von Bundesländern und Kommunen nutzen, wie etwa in Düsseldorf oder Heidelberg.

Inhaltsverzeichnis

Neue E-Auto Förderung 2026 im Überblick 

Die Bundesregierung hat ein neues, sozial gestaffeltes Förderprogramm für Elektroautos beschlossen. Insgesamt drei Millionen Euro bringt das Förderprogramm mit und soll 800.000 Fahrzeuge fördern können.

Je niedriger das Haushaltseinkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt die Förderung aus. Das Ziel ist es, mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen und gleichzeitig gezielte Unterstützung für Haushalte mit geringeren Einkommen zu ermöglichen.  

Alle Details auf einen Blick

E-Auto-Förderung 2026: Alle Konditionen im Überblick
Kriterium Details
Förderstart Neuzulassungen ab 01.01.2026
Antragsstellung Ab Mai 2026 online möglich
Förderhöhe 1.500 € bis 6.000 €
Haushaltsgrenze 80.000 € (mit Kindern 90.000 €)
Budget 3 Milliarden Euro für ca. 800.000 Fahrzeuge
Laufzeit 2026 bis 2029
Mindesthaltedauer 36 Monate ab Erstzulassung
Quelle: Bundesregierung, Stand Januar 2026

Welche Fahrzeuge werden gefördert? 

Gefördert werden erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 (PKW).

Reine Elektroautos (BV)

  • Alle Fahrzeuge mit rein batterieelektrischen Antrieb
  • Keine Preisgrenze beim Listenpreis!
  • Basisförderung: 3.000 €

Plug-in-Hybride (PHEV) & Range Extender (REEV)

  • Förderfähig, wenn sie eine dieser Bedingungen erfüllen:
    • Maximal 60 g CO₂/km Ausstoß (Typgenehmingungswert) 
    • Mindestens 80 km elektrische Reichweite 
  • Basisförderung: 1.500 €

Hinweis: Für Neuzulassungen ab dem 01.07.2027 prüft die Bundesregierung neue Anforderungen für Plug-in-Hybride, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich gezielt an Privatpersonen. Das sind die Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 80.000 € (mit Kindern bis 90.000 €)
  • Neufahrzeug wird auf den Antragsteller zugelassen
  • Kauf oder Leasing eines förderfähigen Fahrzeugs

Nicht förderfähig: Gewerbliche Nutzung, Firmenwagen, Unternehmen!

Wie wird das Einkommen berechnet?

Als Nachweis dient der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide (maximal 3 Jahre alt). Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert.

Für Rentner ohne Steuererklärung ist eine Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung über weitere Einkünfte ausreichend.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe setzt sich aus einer Basisförderung plus ggf. Einkommensbonus und Kinderbonus:

Basisförderung

  • 3.000 € für reine Elektroautos (BEV)
  • 1.500 € für Plug-in-Hybride und Range Extender

Einkommensbonus

  • 1.000 € bei Einkommen unter 60.000 €
  • 2.000 € bei Einkommen unter 45.000 €

Kinderbonus

  • 500 € pro Kind, max. 1.000 €

So kann die Förderung insgesamt bis zu 6.000 € betragen.

Fördertabelle: Elektroautos

E-Auto-Förderung 2026: Förderhöhe nach Einkommen und Kinderzahl
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalte mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalte mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
60.001 bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
Quelle: Bundesregierung, Stand Januar 2026

Fördertabelle: Plug-In-Hybride & Range Extender

E-Auto-Förderung 2026: Förderhöhe für Gebrauchtwagen nach Einkommen und Kinderzahl
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalte mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalte mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
60.001 bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
45.001 bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
Quelle: Bundesregierung, Stand Januar 2026

Beispiel: 

Familie Meyer hat zwei Kinder, ein Haushaltseinkommen von 76.000 € und kauft sich ein reines E-Auto.

  • Basisförderung E-Auto: 3.000 € 
  • Einkommen: über 60.000 €, also kein Einkommensbonus 
  • Kinderbonus: 2 × 500 € = 1.000 € 
  • Gesamtförderung = 3.000 € + 1.000 € = 4.000 €

Familie Wolf hat ein Kind, ein Haushaltseinkommen von 57.000 € und kauft sich einen förderfähigen Plug-in-Hybrid. 

  • Basisförderung: 1.500 € 
  • Einkommen: unter 60.000 €, also 1.000 € Einkommensbonus
  • Kinderbonus: 1 × 500 € = 500 € 
  • Gesamtförderung = 1.500 € + 1.000 € + 500 € = 3.000 €

Regionale Förderungen

Zusätzlich gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen weitere Förderungen für die Elektromobilität.

E-Auto-Förderung 2026: Übersicht nach Bundesländern
Bundesland Elektroauto-Förderung für Privatpersonen Regionale Förderung
Baden-Württemberg ✅ Konstanz
Bayern ✅ Dachau, Fürth, Grünwald
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen ✅ Limburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen ⏸️ Antragstellung voraussichtlich ab Februar 2026 wieder möglich ✅ Düsseldorf
Rheinland-Pfalz ✅ Mainz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Stand: Januar 2026

Baden-Württemberg

❌ Aktuell gibt es in Baden-Württemberg keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.

✅ Gut zu wissen: In Baden-Württemberg kann sich auch die lokale Recherche nach Förderungen lohnen! Konstanz fördert Ladeinfrastrukturen mit bis zu 150€.

Bayern

❌ Aktuell gibt es in Bayern keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.

✅ Auch in Bayern lohnt sich die lokale Recherche. In Dachau, Fürth und Grünwald werden Wallboxen oder Ladesäulen gefördert, in Grünwald sogar mit bis zu 1.500€. 

Brandenburg

❌ Aktuell gibt es in Brandenburg keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.

Bremen

❌ Aktuell gibt es in Bremen keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.

Hamburg

❌ Aktuell gibt es in Bremen keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.

Hessen

❌ Aktuell gibt es in Hessen keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.

✅ In Limburg, Hessen können sich Anwohner über Ladeinfrastruktur- und Elektroauto-Förderung freuen. 

Mecklenburg-Vorpommern

❌ Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

Niedersachsen

❌ Aktuell gibt es in Niedersachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

Nordrhein-Westfalen

⏸️ In Nordrhein-Westfalen wird Elektromobilität über das Programm "progres.nrw" gefördert. Die Antragstellung ist aktuell pausiert, soll aber im Februar 2026 wieder möglich sein. Aktuelle Informationen dazu bekommen Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.

Auch in NRW lohnt sich die lokale Recherche nach einer passenden Stromspeicher-Förderung. Ein Beispiel: Die Stadt Düsseldorf fördert Wallboxen und Ladesäulen.

Rheinland-Pfalz

❌ Aktuell gibt es in Niedersachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

In Mainz können Stromkunden der Mainzer Stadtwerke Förderungen für Ladeinfrastrukturen beantragen. 

Saarland

❌ Aktuell gibt es in Niedersachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

Sachsen

❌ Aktuell gibt es in Sachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen

Sachsen-Anhalt

❌ Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

Schleswig-Holstein

❌ Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

Thüringen

❌ Aktuell gibt es in Thüringen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.

THG-Quote

Seit 2015 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, Treibhausgasemissionen einsparen. Das geht entweder, indem sie den Betrieb klimafreundlicher gestalten, oder THG-Quoten kaufen. 

Als E-Auto-Besitzer können Sie Ihre eingesparten CO₂-Emissionen verkaufen und erhalten dafür die THG-Prämie. In 2026 ist die THG-Quote auf 12,1% gestiegen und Prämien liegen bei bis zu 300 €.

Mehr zur THG-Quote erfahren

Kfz-Steuer-Befreiung

Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Danach gilt ein um 50 % ermäßigter Steuersatz.

Mehr zur Kfz-Steuer-Befreiung erfahren

Fazit

Die neue E-Auto-Förderung 2026 macht den Umstieg auf Elektromobilität wieder attraktiver. Familien und Normalverdiener profitieren besonders von den bis zu 6.000 € Zuschuss, der Kfz‑Steuer-Befreiung und den geringeren Betriebskosten. Wer zusätzlich auf eine eigene Solaranlage setzt, lädt fast kostenlos und fährt maximal klimafreundlich.

Unser Tipp: Laden Sie nahezu kostenlos mit Sonnenstrom und kombinieren Sie Ihr E-Auto mit einer eigenen Solaranlage. Bei Enpal bekommen Sie Solaranlage, Speicher und Wallbox aus einer Hand.

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Häufig gestellte Fragen zur Elektroauto-Förderung

Wann startet die neue E-Auto-Förderung?

Förderfähig sind alle Neuzulassungen ab dem 01.01.2026. Das Online-Portal für Anträge wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gewerbliche Nutzung und Firmenwagen sind ausgeschlossen.

Gilt die Förderung auch beim Leasing?

Ja! Kauf und Leasing werden gleichermaßen gefördert. Die volle Förderhöhe gilt für beide Varianten. Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen werden.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bei einem reinen Elektroauto können Familien mit 2+ Kindern und einem Haushaltseinkommen unter 45.000 € bis zu 6.000 € erhalten.

Gibt es eine Preisgrenze für förderfähige Fahrzeuge?

Nein! Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs.

Welche Plug-in-Hybride sind förderfähig?

Plug-in-Hybride müssen entweder max. 60 g CO₂/km ausstoßen ODER eine elektrische Reichweite von mind. 80 km haben.

Wie lange muss ich das Auto behalten?

Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung.

Was ist mit Rentnerinnen und Rentnern ohne Steuererklärung?

Rentner können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Wie lange läuft das Förderprogramm?

Das Programm läuft von 2026 bis 2029 – solange das Budget von 3 Milliarden Euro reicht. Das Geld ist für ca. 800.000 Fahrzeuge vorgesehen und die Bundesregierung geht davon aus, dass es für einen Großteil der drei Jahre reichen wird.

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