
Die Bundesregierung hat ein neues, sozial gestaffeltes Förderprogramm für Elektroautos beschlossen. Insgesamt drei Millionen Euro bringt das Förderprogramm mit und soll 800.000 Fahrzeuge fördern können.
Je niedriger das Haushaltseinkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt die Förderung aus. Das Ziel ist es, mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen und gleichzeitig gezielte Unterstützung für Haushalte mit geringeren Einkommen zu ermöglichen.
Gefördert werden erstmals im Inland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 (PKW).
Reine Elektroautos (BV)
Plug-in-Hybride (PHEV) & Range Extender (REEV)
Hinweis: Für Neuzulassungen ab dem 01.07.2027 prüft die Bundesregierung neue Anforderungen für Plug-in-Hybride, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren.
Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich gezielt an Privatpersonen. Das sind die Voraussetzungen:
Nicht förderfähig: Gewerbliche Nutzung, Firmenwagen, Unternehmen!
Als Nachweis dient der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide (maximal 3 Jahre alt). Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert.
Für Rentner ohne Steuererklärung ist eine Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung über weitere Einkünfte ausreichend.
Die Förderhöhe setzt sich aus einer Basisförderung plus ggf. Einkommensbonus und Kinderbonus:
Basisförderung
Einkommensbonus
Kinderbonus
So kann die Förderung insgesamt bis zu 6.000 € betragen.
Beispiel:
Familie Meyer hat zwei Kinder, ein Haushaltseinkommen von 76.000 € und kauft sich ein reines E-Auto.
Familie Wolf hat ein Kind, ein Haushaltseinkommen von 57.000 € und kauft sich einen förderfähigen Plug-in-Hybrid.
Zusätzlich gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen weitere Förderungen für die Elektromobilität.
❌ Aktuell gibt es in Baden-Württemberg keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.
✅ Gut zu wissen: In Baden-Württemberg kann sich auch die lokale Recherche nach Förderungen lohnen! Konstanz fördert Ladeinfrastrukturen mit bis zu 150€.
❌ Aktuell gibt es in Bayern keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.
✅ Auch in Bayern lohnt sich die lokale Recherche. In Dachau, Fürth und Grünwald werden Wallboxen oder Ladesäulen gefördert, in Grünwald sogar mit bis zu 1.500€.
❌ Aktuell gibt es in Brandenburg keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Bremen keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Bremen keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Hessen keine landesspezifischen Elektroauto-Förderungen für Privatpersonen.
✅ In Limburg, Hessen können sich Anwohner über Ladeinfrastruktur- und Elektroauto-Förderung freuen.
❌ Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Niedersachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
⏸️ In Nordrhein-Westfalen wird Elektromobilität über das Programm "progres.nrw" gefördert. Die Antragstellung ist aktuell pausiert, soll aber im Februar 2026 wieder möglich sein. Aktuelle Informationen dazu bekommen Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.
✅ Auch in NRW lohnt sich die lokale Recherche nach einer passenden Stromspeicher-Förderung. Ein Beispiel: Die Stadt Düsseldorf fördert Wallboxen und Ladesäulen.
❌ Aktuell gibt es in Niedersachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
✅ In Mainz können Stromkunden der Mainzer Stadtwerke Förderungen für Ladeinfrastrukturen beantragen.
❌ Aktuell gibt es in Niedersachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Sachsen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen
❌ Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
❌ Aktuell gibt es in Thüringen keine landesspezifischen Stromspeicher-Förderungen für Privatpersonen.
Seit 2015 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, Treibhausgasemissionen einsparen. Das geht entweder, indem sie den Betrieb klimafreundlicher gestalten, oder THG-Quoten kaufen.
Als E-Auto-Besitzer können Sie Ihre eingesparten CO₂-Emissionen verkaufen und erhalten dafür die THG-Prämie. In 2026 ist die THG-Quote auf 12,1% gestiegen und Prämien liegen bei bis zu 300 €.
Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Danach gilt ein um 50 % ermäßigter Steuersatz.
Mehr zur Kfz-Steuer-Befreiung erfahren
Die neue E-Auto-Förderung 2026 macht den Umstieg auf Elektromobilität wieder attraktiver. Familien und Normalverdiener profitieren besonders von den bis zu 6.000 € Zuschuss, der Kfz‑Steuer-Befreiung und den geringeren Betriebskosten. Wer zusätzlich auf eine eigene Solaranlage setzt, lädt fast kostenlos und fährt maximal klimafreundlich.
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Förderfähig sind alle Neuzulassungen ab dem 01.01.2026. Das Online-Portal für Anträge wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.
Nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gewerbliche Nutzung und Firmenwagen sind ausgeschlossen.
Ja! Kauf und Leasing werden gleichermaßen gefördert. Die volle Förderhöhe gilt für beide Varianten. Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen werden.
Bei einem reinen Elektroauto können Familien mit 2+ Kindern und einem Haushaltseinkommen unter 45.000 € bis zu 6.000 € erhalten.
Nein! Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs.
Plug-in-Hybride müssen entweder max. 60 g CO₂/km ausstoßen ODER eine elektrische Reichweite von mind. 80 km haben.
Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung.
Rentner können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Das Programm läuft von 2026 bis 2029 – solange das Budget von 3 Milliarden Euro reicht. Das Geld ist für ca. 800.000 Fahrzeuge vorgesehen und die Bundesregierung geht davon aus, dass es für einen Großteil der drei Jahre reichen wird.