Elektroautos sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch steuerlich attraktiv. Wer sich für ein E-Auto entscheidet, kann von einer Befreiung der Kfz-Steuer profitieren – wir zeigen, was dahintersteckt und wie lange der Vorteil gilt.
Für E-Autos, die zwischen 2011 und 2025 erstmals zugelassen wurden, muss man bis zu zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen. Die Befreiung gilt nicht für Hybridfahrzeuge. Das besagt § 3d im Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Befreiung soll die E-Mobilität fördern und damit die Umwelt schonen. Diese Steuerbefreiung gilt für bis zu zehn Jahre, maximal aber bis zum 31. Dezember 2030. Daher ist der steuerfreie Zeitraum nur noch maximal fünf Jahre möglich.
Falls das Fahrzeug eine(n) neue(n) Halter oder Halterin bekommt, geht die Steuerbefreiung an diesen bis zum Ende der Laufzeit, bzw. bis 2030 weiter. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Steuer um 50 % reduziert.
Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg wird die jährliche Kfz-Steuer wie folgt berechnet:
Für reine Elektroautos gibt es folgende drei Steuersätze:
Angenommen, ein Elektroauto wiegt 2.500 kg. Das macht 6,01 Euro pro 200 kg. Daraus ergibt sich eine jährliche Kfz-Steuer von 76 Euro.
Rechnung:
2.500 kg : 200 kg = 12,5
12,5 x 6,01 Euro = 75,125 Euro
Hinweis: Bei der Berechnung der Kfz-Steuer rundet man das Ergebnis immer auf.
Mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die individuelle Kfz-Steuer leicht ausrechnen:
Die Steuer für ein Elektroauto wird nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) berechnet. Pro angefangene 200 Kilo zGG zahlt man einen festen jährlichen Betrag. Läuft die Steuerbefreiung aus, wird die Steuer für E-Autos nach dem Gewicht berechnet. Dabei gelten dieselben Steuersätze wie für Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Busse, Zugmaschinen und sogenannte Sonderfahrzeuge), allerdings um 50 Prozent ermäßigt. Schon ein paar Jahre ohne Kfz-Steuer können mehrere hundert Euro sparen.
Die Steuer bei klassischen Verbrennern berechnet sich nach Gewicht, CO, Motorart, Hubraum und Erstzulassung. Dadurch wird die Steuer deutlich teurer als bei E-Motoren. Der Kaufpreis für Verbrenner ist im Vergleich allerdings niedriger.
Volkswagen: ID.3 und Golf
Der VW ID.3 Pro wiegt 1.815 Kilogramm. Nach Ablauf der Steuerbefreiung zahlt man jährlich 52 Euro Kfz-Steuer.
Würde man alle drei Fahrzeuge in diesem Jahr zulassen, ergeben sich innerhalb von zehn Jahren folgende Steuersummen.
Die Zahlen zeigen: Ein Elektroauto kann sich finanziell sehr lohnen. Wer dann auch noch mit Strom aus der eigenen Solaranlage lädt, spart noch mehr. Ob sich eine Solaranlage auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus: