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Elektroauto als Firmenwagen

Elektroauto als Firmenwagen: Alle Informationen im Überblick

Aktualisiert:
30.05.2025
Lesezeit:
4 Minuten

Elektroauto Firmenwagen: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Firmenwagen dient der betrieblichen Nutzung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige können einen Firmenwagen fahren/besitzen.
  • E-Autos als Firmenwagen bieten finanzielle Vorteile und verbessern die CO₂-Bilanz eines Unternehmens.
  • Ein finanzieller Vorteil ist z. B. der geldwerte Vorteil, durch den man sich gegenüber eines Verbrenners einige hundert bis tausende Euros sparen kann.
  • Alle Ausgaben rund ums E-Auto lassen sich steuerlich absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen über Ladekosten, Ausgaben für Versicherung und Kfz-Steuer sowie Reparatur- und Service-Rechnungen.
  • Die KfW vergibt günstige Kredite für Unternehmen, die am Standort nachhaltig Wärme und Strom erzeugen, zum Beispiel Solaranlagen. Dort können E-Autos dann geladen werden.

Elektroautos bieten für Unternehmen wie auch für Beschäftigte zahlreiche Vorteile: Die Betriebskosten sind oft deutlich geringer als bei herkömmlichen Fahrzeugen, da Strom günstiger ist als Kraftstoff und der Wartungsaufwand durch weniger Verschleißteile sinkt.

Zudem verbessert ein Elektroauto die CO₂-Bilanz des Unternehmens und kann das nachhaltige Image stärken. Hinzu kommen steuerliche Vorteile – etwa bei der Dienstwagenbesteuerung – sowie Förderungen für eine PV-Anlage am Unternehmensstandort.

Doch was genau ist eigentlich ein Firmenwagen, und worauf sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten, wenn es um ein E-Auto als Dienstwagen geht? Das klären wir in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist ein Fahrzeug ein Firmenwagen?

Firmenwagen sind Fahrzeuge für die betriebliche Nutzung. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch Solo-Selbstständige können einen Firmenwagen fahren. Das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen, sofern es mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Ein Firmenauto wird auch als Geschäftsauto oder Dienstwagen bezeichnet. Manche Arbeitgeber erlauben ihren Mitarbeitenden nur betriebliche Fahrten, andere dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen.

Wer das Firmenauto beruflich und privat nutzt, muss die private Nutzung als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, muss man den Firmenwagen zurückgeben. Über die gesamte Laufzeit kann man alle Kosten eines Firmenwagens, also Steuern, Versicherungen, Unterhalt, Reparaturen und auch Tank- bzw. Ladegebühren steuerlich absetzen.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Wer einen Firmenwagen fährt, hat dadurch einen finanziellen Vorteil. Denn die Kosten für Reparaturen, Wartung und oft auch die Tank- bzw. Ladekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch spart man sich Ausgaben, die man wiederum als geldwerten Vorteil versteuern muss. Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Man dokumentiert jede Fahrt in einem Fahrtenbuch. Außerdem müssen alle vom Arbeitgeber getragenen Kosten nachgewiesen werden. Die gesamten Kosten teilt man dann durch die Jahresfahrleistung. Das ergibt den Preis für jeden gefahrenen Kilometer. Diesen multipliziert man nun noch mit den privat gefahrenen Kilometern und erhält den geldwerten Vorteil, den man in der Steuererklärung angeben muss.
  2. Wer den geldwerten Vorteil lieber pauschal versteuert, braucht kein Fahrtenbuch. Stattdessen muss man monatlich einen von der Antriebsart abhängigen Prozentsatz des Bruttolistenpreises zum zu versteuernden Einkommen addieren. Beim Verbrenner sind es 1 %, beim E-Auto nur 0,25 %. Für Hybride fallen 0,5 % an.

Wie wird ein Elektroauto als Firmenwagen steuerlich geltend gemacht?

Wird ein Fahrzeug zu mindestens 10 % und zu höchstens 50 % betrieblich genutzt, kann man wählen, ob der Dienstwagen zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Ab 50 % Nutzung gehört er zum Betriebsvermögen. Elektroautos werden derzeit wie Verbrenner über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben. Jährlich kann man also ein Sechstel des Bruttolistenpreises absetzen. Bei 60.000 Euro wären das 10.000 Euro jährlich.

Elektroautos lohnen sich für Unternehmen besonders, weil die Bundesregierung dafür eine Sonderabschreibung eingeführt hat, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2028 gilt. Sie erlaubt es Unternehmen, im ersten Jahr der Anschaffung bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten sofort steuerlich abzusetzen. Dadurch verringert sich die Steuerlast erheblich. Damit das gelingt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug ist ein reines E-Fahrzeug.
  • Das E-Auto muss betrieblich genutzt werden.
  • Das E-Auto muss zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2028 gekauft werden. Später profitiert es nicht mehr von der Sonderabschreibung.

In den folgenden fünf Jahren werden die restlichen 60 Prozent abgeschrieben.

Zeitraum Höhe Abschreibung
Jahr der Anschaffung40 %
Folgejahr24 %
Folgejahr14 %
Folgejahr9 %
Folgejahr7 %
Folgejahr6 %

E-Auto 0,25 %-Regelung: Das steckt dahinter

Bei Elektroautos, die weniger als 95.000 Euro kosten und bei denen der geldwerte Vorteil pauschal versteuert wird, gilt die 0,25 %-Regelung. Das bedeutet, dass man monatlich einen Prozentsatz des Bruttolistenpreises zum zu versteuernden Einkommen addieren muss. Während es beim Verbrenner 1 % sind, sind es beim E-Auto nur 0,25 %.

Das sehen wir uns an einem Beispiel an: 

Angenommen, Sie fahren einen Firmenwagen im Wert von 60.000 Euro.

60.000 / 100 × 0,25  = 150

Diese 150 Euro müssen Sie jeden Monat als geldwerten Vorteil versteuern und zum zu versteuernden Einkommen addieren. Zu 4.000 Euro monatlichem Bruttogehalt kommen dann beispielsweise 150 Euro hinzu. Der steuer- und versicherungspflichtige Betrag steigt somit auf 4.150 Euro an.

Würde man sich stattdessen für einen Verbrenner entscheiden, steigt der geldwerte Vorteil auf 1 %. Das würde den Bruttoverdienst um das Vierfache auf 4.600 Euro erhöhen und somit auch die Steuerlast.

Steuern sparen: Diese Ausgaben für das E-Firmenauto kann man absetzen

Arbeitgeber oder Selbstständige, die Firmenwagen besitzen, können alle Ausgaben rund ums Fahrzeug in der Steuer geltend machen. Dazu gehören folgende Dinge:

  • Rechnungen über Ladekosten
  • Ausgaben für Versicherung und Kfz-Steuer
  • Reparatur- und Service-Rechnungen
  • Mautgebühren etc.
  • Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden mit 30 Cent pro Kilometer angegeben

Förderungen für Ladestationen

Arbeitgebende, die ihren Mitarbeitenden ein E-Auto zur Verfügung stellen und dafür eine Solaranlage mit Wallbox am Unternehmensstandort installieren, können sich dafür einen günstigen Kredit bei der KfW-Bank holen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

Kredit Nr. 293: Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Der KfW-Kredit 293 fördert klimafreundliche Aktivitäten und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen und freiberuflich Tätigen im In- und Ausland (EU).

Den Kredit kann man aber nur beantragen, wenn man mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort nutzt oder die Photovoltaik­anlage Bestandteil eines integrierten Mobilitäts­vorhabens ist und etwa mit einer Lade­säule oder einem Elektro­fahrzeug beantragt wird. 

Dabei unterstützt die KfW Ausgaben bis zu 25 Millionen zu 100 %. Die Summe kann man auf einmal oder in Teilen für insgesamt 12 Monate nach Zusage abrufen und maximal auf 24 Monate verlängern. Die Zinsen liegen bei 0,15 %, 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

Kredit Nr. 270: Erneuerbare Energien – Standard

Der KfW-Kredit 270 gilt für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Unterstützt wird die Anschaffung von Anlagen, die Strom und Wärme durch Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas erzeugen. Zusätzlich dazu werden auch Speicher gefördert.

Vorteile von E-Autos als Firmenwagen

Arbeitgeber, Selbstständige und auch Arbeitnehmer profitieren mehrfach, wenn sie sich beim Dienstwagen für ein E-Auto anstatt eines Verbrenners entscheiden:

  • Nur 0,25 % geldwerter Vorteil anstatt 1 % wie bei Verbrennern.
  • Sehr günstige Ladekosten bei Elektroautos, wenn das Auto an der firmeneigenen Wallbox mit Solarstrom geladen wird.
  • Fährt man mit dem Dienstwagen in die Arbeit und wieder nach Hause, muss man für jeden Kilometer ebenfalls Steuern auf diesen geldwerten Vorteil zahlen. Mit dem Verbrenner wären das 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat. Mit dem E-Auto nur ein Viertel davon, nämlich 0,0075 Prozent.
  • KfW-Förderung für Arbeitgebende, wenn sie eine Solaranlage am Standort installieren.
  • Zusätzliche Einnahmen durch die THG-Quote.
  • Besseres Unternehmensimage als umweltfreundlicher Arbeitgeber.

Final sehen wir uns die komplette Ersparnis für ein E-Auto im Vergleich zum Verbrenner an:

Skoda Enyaq iV 80 (E-Auto) Skoda Kodiaq Clever (Verbrenner)
Kaufpreis48.900 Euro37.000 Euro
Geldwerter Vorteil Dienstwagen1.467 Euro4.818 Euro
Geldwerter Vorteil Fahrweg1.320,30 Euro4.336,20 Euro
Summe geldwerter Vorteil2.787,30 Euro9.154,20 Euro
Steuer auf geldwerten Vorteil (40 %)1.114,92 Euro3.661,86 Euro
Steuerersparnis Elektro – gegenüber Verbrenner-Dienstwagen2.546,76 Euro

Am günstigsten lädt ein E-Auto natürlich mit Strom aus der eigenen Solaranlage. Ob sich eine Solaranlage auch für Ihr Unternehmen lohnt, finden Sie hier heraus:

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