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Pelletofen-Förderung: Das sind die neuen Richtlinien

Aktualisiert:
20.08.2026
Lesezeit:
6 Minuten
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Pelletofen-Förderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat die Förderung für Pelletöfen neu geregelt. Die KfW bleibt zuständig für den Heizungstausch.
  • Förderfähig sind ausschließlich wasserführende Pelletöfen (mit Wassertasche), die automatisch beschickt werden und als Zentralheizung arbeiten.
  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Durch Boni sind bis zu 80 % möglich, bei maximal 28.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
  • Seit dem 21.07.2026 ist die bisherige Kombinationspflicht für Biomasseanlagen entfallen. Pelletöfen müssen für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus nicht mehr mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe kombiniert werden.
  • Der bisherige Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € und der Effizienzbonus sind mit der Reform entfallen. Dafür wurde der Einkommensbonus gestaffelt erweitert und ein neuer Familienzuschlag eingeführt, der die Einkommensgrenze für Familien mit minderjährigen Kindern um 10.000 € erhöht.
  • Der Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Auch der Klima-Geschwindigkeits-Bonus läuft bis zum 01.08.2028 aus. Wer handeln möchte, sollte den Antrag zeitnah stellen.

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Ein wasserführender Pelletofen heizt mit nachwachsenden Rohstoffen und kann die Zentralheizung unterstützen. Die Anschaffungskosten liegen allerdings zwischen 10.000 und 22.000 €. Seit Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Zugang zur Förderung verändern.

Dieser Artikel erklärt, welche Zuschüsse es gibt, welche Voraussetzungen gelten und warum eine Wärmepumpe in vielen Fällen die wirtschaftlichere Alternative ist.

Inhaltsverzeichnis

Welche Pelletöfen werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich wasserführende Pelletöfen, die als Teil der Zentralheizung arbeiten und Wärme an das Heizsystem des Hauses abgeben. Ein rein luftführender Pelletofen, der nur den Aufstellraum erwärmt, ist nicht förderfähig.

Der Unterschied liegt in der sogenannten Wassertasche: Bei einem wasserführenden Pelletofen wird die Wärmeenergie aus der Brennkammer genutzt, um Heizwasser zu erwärmen. Dieses fließt in den Heizkreislauf und unterstützt die Zentralheizung. Ein luftführender Pelletofen gibt seine Wärme dagegen direkt an die Raumluft ab, ohne Anbindung an das Heizsystem.

Seit der BEG-Reform vom Juli 2026 gilt zusätzlich eine Kombinationspflicht: Ein Pelletofen wird nur noch gefördert, wenn er zusammen mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe betrieben wird. Außerdem muss die bisherige Heizungsanlage nachweislich mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein.

Zusammengefasst müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:

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  • Wasserführender Pelletofen (mit Wassertasche)
  • Automatische Beschickung und automatische Zündung
  • Anbindung an die Zentralheizung
  • Fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) eine Liste aller förderfähigen Biomassenanlagen. Dort lässt sich vor dem Kauf prüfen, ob das gewünschte Modell die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Wie hoch ist die Förderung für Pelletöfen nach der BEG-Reform 2026?

Die Grundförderung für einen wasserführenden Pelletofen beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € pro Wohneinheit. Durch verschiedene Boni kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 80 % steigen.

Wie setzen sich die Förder-Boni seit Juli 2026 zusammen?

Die Boni haben sich mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 verändert. Der bisherige Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 € ist entfallen. Dafür wurden der Einkommensbonus erweitert und ein neuer Familienzuschlag eingeführt.

Die aktuelle Förderstruktur im Überblick:

Förderart Fördersatz Weitere Informationen
Grundförderung 30 % Diese sinkt ab Februar 2027 auf 15 %, zeitgleich erhalten Wärmepumpen aus der EU einen Bonus von 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Dieser sinkt halbjährlich um 4 % und beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %.
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 € gibt es 40 % Förderung.
30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es 30 % Förderung.
10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 € gibt es 10 % Förderung.
Kinderbonus 10.000 € Abzug beim Einkommen Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann den Einkommensbonus erhöhen.
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % gedeckelt.

Rechenbeispiel (Einkommen bis 40.000 €):

  • Anschaffungskosten wasserführender Pelletofen mit Pelletlager: 18.000 €
  • Förderhöchstbetrag EFH: 28.000 € → förderfähige Kosten: 18.000 € (da unter dem Höchstbetrag)
  • Grundförderung (30 %): 5.400 €
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (16 %): 2.880 €
  • Einkommensbonus (30 %): 5.400 €
  • Summe: 76 %
  • Gesamtförderung: 13.680 € (76 %)
  • Verbleibende Eigenkosten: 4.320 €

Gibt es auch einen Kredit zur Finanzierung?

Ja, zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit an. Dieser dient zur Finanzierung der verbleibenden förderfähigen Kosten nach Abzug des Zuschusses. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Förderzusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung ist nicht möglich.

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 € bietet der Ergänzungskredit besonders günstige Zinskonditionen.

Welche technischen Voraussetzungen muss ein Pelletofen für die Förderung erfüllen?

Ein wasserführender Pelletofen muss strenge technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW den Zuschuss bewilligt. Diese Anforderungen stellt ein Fachhandwerker nach Abschluss der Installation fest und bestätigt sie gegenüber der KfW.

Die wichtigsten technischen Kriterien im Überblick:

  • Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW für die thermische Nutzung
  • Automatische Beschickung, Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Prüfung nach EN 14785 (für Pelletöfen mit Wassertasche)
  • Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 %
  • Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid: maximal 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb
  • Emissionsgrenzwert für Feinstaub: maximal 15 mg/m³
  • Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung

Der bisherige Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € für Biomasseanlagen mit besonders niedrigen Feinstaubemissionen (≤ 2,5 mg/m³) ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Die technischen Mindestanforderungen (maximal 15 mg/m³ Feinstaub) bleiben jedoch bestehen.

Technische Mindestanforderungen für förderfähige Pelletöfen
Anforderung Grenzwert
Nennwärmeleistung mindestens 5 kW
Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %
Kohlenmonoxid (Nennwärmeleistung) maximal 200 mg/m³
Kohlenmonoxid (Teillastbetrieb) maximal 250 mg/m³
Feinstaub maximal 15 mg/m³
Pufferspeicher mindestens 30 Liter/kW
Quelle: BEG EM Richtlinie, technische Mindestanforderungen Biomasseanlagen

Wie beantragt man die Pelletofen-Förderung richtig?

Der Förderantrag für einen wasserführenden Pelletofen wird online bei der KfW gestellt. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst den Liefervertrag mit dem Fachbetrieb abschließen, dann den Antrag stellen, und erst nach der Förderzusage mit den Arbeiten beginnen.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die KfW weist darauf hin, dass die Bestätigung zum Antrag (BzA) aktuell noch nicht in allen Punkten an die neue Förderrichtlinie angepasst ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fachbetrieb eine aktuelle BzA erstellt.

Hinweis: Für Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, gelten die bisherigen Förderbedingungen.

So funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt:

  1. Energieeffizienz-Experten oder Fachhandwerker beauftragen
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb abschließen (mit aufschiebender Klausel für den Fall einer Ablehnung)
  3. Im KfW-Portal unter meine.kfw.de registrieren
  4. Förderantrag online stellen (aktuelle BzA-ID erforderlich)
  5. Förderzusage abwarten
  6. Installation durchführen lassen
  7. Nach Abschluss: Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Fachbetrieb einreichen
  8. Auszahlung des Zuschusses

Der Liefervertrag muss eine sogenannte aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet: Falls die Förderung abgelehnt wird, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • Detaillierter Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachhandwerker
  • Nachweis über das Alter der bisherigen Heizungsanlage (nur erforderlich für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus bei Gas- und Biomasseheizungen)
  • Die Kombinationspflicht ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Hinweis: In der BzA ist die Auswahl der Kombination übergangsweise noch möglich, auch wenn keine Kombination vorliegt.
  • Bei Einkommensbonus: Einkommensteuerbescheid. Wer den Einkommensbonus nach den neuen Förderbedingungen (ab 21.07.2026) beantragt hat, kann die Nachweise voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen.

Gut zu wissen: Überprüfen Sie den Kostenvoranschlag sorgfältig auf Vollständigkeit. Nachträglich können keine weiteren Kosten mehr in die Förderung aufgenommen werden. Die Umsetzungsfrist beträgt in der Regel 36 Monate ab Förderzusage.

Ist der Steuerbonus eine gute Alternative zur Förderung?

Der Steuerbonus ist eine Alternative für alle, die den Förderantrag bei der KfW nicht rechtzeitig gestellt haben oder die Antragsfristen verpasst haben. Dabei werden die Kosten für den wasserführenden Pelletofen über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen. Insgesamt lassen sich so bis zu 20 % der Gesamtkosten steuerlich geltend machen.

Der Steuerbonus verteilt sich wie folgt:

  • Jahr 1: 7 % der Kosten (maximal 14.000 €)
  • Jahr 2: 7 % der Kosten (maximal 14.000 €)
  • Jahr 3: 6 % der Kosten (maximal 12.000 €)
  • Gesamt: 20 % (maximal 40.000 € förderfähige Kosten)

Allerdings gelten dieselben technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW-Förderung. Erfüllt der Pelletofen die Grenzwerte nicht, gibt es auch keinen Steuerbonus.

Wichtig: KfW-Förderung und Steuerbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden. In den meisten Fällen ist die KfW-Förderung finanziell deutlich attraktiver, da sie bis zu 80 % der Kosten abdeckt und sofort als Zuschuss ausgezahlt wird.

KfW-Förderung Steuerbonus
Bis zu 80 % Zuschuss Bis zu 20 % Steuerersparnis
Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme Verteilung über 3 Jahre
Antrag vor Beginn der Maßnahme nötig Nachträgliche Geltendmachung möglich
Kombinierbar mit KfW-Ergänzungskredit Nicht mit KfW-Förderung kombinierbar

Was kostet ein wasserführender Pelletofen?

Ein wasserführender Pelletofen kostet je nach Leistung und Ausstattung zwischen 10.000 und 22.000 €. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und Schornsteinfeger.

Kostenübersicht wasserführender Pelletofen
Kostenposition Preisspanne
Pelletofen (wasserführend) 6.000 bis 16.000 €
Holzpelletlager 2.000 bis 3.000 €
Wassertasche und Anbindung 2.000 bis 3.000 €
Gesamtkosten Pelletofen 10.000 bis 22.000 €
Optional: Solarkollektoren (für zusätzliche Effizienz) 4.000 bis 6.000 €
Gesamtkosten mit Solarthermie 14.000 bis 28.000 €
Durchschnittliche Kosten für ein Einfamilienhaus, Stand 2026

Zu den Anschaffungskosten kommen jährliche Betriebskosten hinzu:

  • Wartungsvertrag: 150 bis 300 € pro Jahr
  • Schornsteinfeger: 100 bis 200 € pro Jahr
  • Pellets (bei ca. 15.000 kWh Wärmebedarf): 1.200 bis 1.800 € pro Jahr

Insgesamt liegen die jährlichen Betriebskosten eines Pelletofens bei etwa 1.450 bis 2.300 €. Damit sind sie zwar günstiger als bei einer Öl- oder Gasheizung, aber deutlich höher als bei einer Wärmepumpe.

Welche umweltfreundlichen Alternativen zum Pelletofen gibt es?

Die Wärmepumpe ist die effizienteste und umweltfreundlichste Alternative zum Pelletofen. Sie nutzt kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und wandelt diese mit Strom in Heizwärme um. Dabei arbeitet sie rund 3- bis 4-mal effizienter als ein Pelletofen, da sie aus 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme erzeugt.

Vorteile Wärmepumpe Nachteile Pelletofen
Plus Icon 3- bis 4-mal höhere Effizienz (JAZ 3,5–4,5) Minus Icon Feinstaubemissionen trotz moderner Filtertechnik
Plus Icon Keine Brennstofflieferungen nötig Minus Icon Regelmäßige Pelletlieferungen und Lagerfläche erforderlich
Plus Icon Geringere Betriebskosten (ca. 800–1.200 €/Jahr) Minus Icon Höhere Betriebskosten (ca. 1.450–2.300 €/Jahr)
Plus Icon Kaum Wartungsaufwand Minus Icon Regelmäßige Wartung und Schornsteinfeger nötig
Plus Icon Gleich hohe Förderung (bis 80 %), keine Feinstaubemissionen Minus Icon Feinstaubemissionen trotz moderner Filtertechnik, Emissionsminderungs-Zuschlag entfallen
Plus Icon Kombinierbar mit PV für noch günstigeren Betrieb Minus Icon Kein Kühlen im Sommer möglich

Besonders in Kombination mit einer Photovoltaikanlage sinken die Betriebskosten einer Wärmepumpe noch weiter. Der selbst erzeugte Solarstrom treibt die Wärmepumpe an, sodass die Heizkosten auf ein Minimum fallen. Mit dem Enpal Stromtarif lässt sich zusätzlich günstiger Netzstrom nutzen, wenn die Börsenpreise niedrig sind.

Bei Enpal gibt es die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Komplettpaket: Installation, Wartung und Versicherung sind inklusive. Die Förderung für Wärmepumpen beträgt ebenfalls bis zu 80 %, allerdings ohne die einschränkende Kombinationspflicht, die für Pelletöfen gilt.

Fazit

Ein wasserführender Pelletofen wird auch nach der BEG-Reform vom Juli 2026 staatlich gefördert. Die Grundförderung von 30 % und die Möglichkeit, durch Boni bis zu 80 % Zuschuss zu erhalten, machen die Anschaffung finanziell attraktiver.

Die Reform hat einige Hürden gesenkt: Die bisherige Kombinationspflicht für Biomasseanlagen ist entfallen, und der Einkommensbonus wurde gestaffelt erweitert, sodass mehr Haushalte profitieren. Gleichzeitig sind der Emissionsminderungs-Zuschlag und der Effizienzbonus weggefallen. Zudem sinken der Förderhöchstbetrag (ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €) und der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (ab 01.08.2028 komplett entfallen). Wer handeln möchte, sollte den Antrag zeitnah stellen.

Für viele Hausbesitzer ist eine Wärmepumpe allerdings die wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Lösung, da sie ohne Kombinationspflicht gefördert wird, geringere Betriebskosten hat und keine Brennstofflieferungen benötigt.

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Häufig gestellte Fragen

Wird ein luftführender Pelletofen gefördert?

Nein, nur wasserführende Pelletöfen mit Anbindung an die Zentralheizung sind förderfähig. Reine Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Wassertasche erhalten keinen Zuschuss.

Kann man KfW-Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein, eine Kombination ist nicht möglich. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden. Die KfW-Förderung ist in den meisten Fällen finanziell attraktiver.

Wie lange dauert die Bearbeitung des KfW-Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber in der Regel bei mehreren Wochen. Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Muss die alte Heizung wirklich 20 Jahre alt sein?

Ja, seit der BEG-Reform vom Juli 2026 ist der Nachweis erforderlich, dass die bisherige Heizungsanlage mindestens 20 Jahre in Betrieb war. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.

Welche Kombinationen sind mit dem Pelletofen möglich?

Der Pelletofen muss seit Juli 2026 mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Gibt es den Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € noch?

Nein, der pauschale Emissionsminderungs-Zuschlag ist mit der BEG-Reform vom Juli 2026 entfallen. Dafür gibt es einen neuen Familienzuschlag und einen erweiterten Einkommensbonus.

Können auch Vermieter die Förderung beantragen?

Ja, auch Vermieter können die Grundförderung beantragen. Der Einkommensbonus und der Familienzuschlag stehen allerdings nur selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung.

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