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Ein wasserführender Pelletofen heizt mit nachwachsenden Rohstoffen und kann die Zentralheizung unterstützen. Die Anschaffungskosten liegen allerdings zwischen 10.000 und 22.000 €. Seit Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Zugang zur Förderung verändern.
Dieser Artikel erklärt, welche Zuschüsse es gibt, welche Voraussetzungen gelten und warum eine Wärmepumpe in vielen Fällen die wirtschaftlichere Alternative ist.
Gefördert werden ausschließlich wasserführende Pelletöfen, die als Teil der Zentralheizung arbeiten und Wärme an das Heizsystem des Hauses abgeben. Ein rein luftführender Pelletofen, der nur den Aufstellraum erwärmt, ist nicht förderfähig.
Der Unterschied liegt in der sogenannten Wassertasche: Bei einem wasserführenden Pelletofen wird die Wärmeenergie aus der Brennkammer genutzt, um Heizwasser zu erwärmen. Dieses fließt in den Heizkreislauf und unterstützt die Zentralheizung. Ein luftführender Pelletofen gibt seine Wärme dagegen direkt an die Raumluft ab, ohne Anbindung an das Heizsystem.
Seit der BEG-Reform vom Juli 2026 gilt zusätzlich eine Kombinationspflicht: Ein Pelletofen wird nur noch gefördert, wenn er zusammen mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe betrieben wird. Außerdem muss die bisherige Heizungsanlage nachweislich mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein.
Zusammengefasst müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein:
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) eine Liste aller förderfähigen Biomassenanlagen. Dort lässt sich vor dem Kauf prüfen, ob das gewünschte Modell die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Die Grundförderung für einen wasserführenden Pelletofen beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € pro Wohneinheit. Durch verschiedene Boni kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 80 % steigen.
Die Boni haben sich mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 verändert. Der bisherige Emissionsminderungs-Zuschlag von pauschal 2.500 € ist entfallen. Dafür wurden der Einkommensbonus erweitert und ein neuer Familienzuschlag eingeführt.
Die aktuelle Förderstruktur im Überblick:
Rechenbeispiel (Einkommen bis 40.000 €):
Ja, zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit an. Dieser dient zur Finanzierung der verbleibenden förderfähigen Kosten nach Abzug des Zuschusses. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Förderzusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung ist nicht möglich.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 € bietet der Ergänzungskredit besonders günstige Zinskonditionen.
Ein wasserführender Pelletofen muss strenge technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW den Zuschuss bewilligt. Diese Anforderungen stellt ein Fachhandwerker nach Abschluss der Installation fest und bestätigt sie gegenüber der KfW.
Die wichtigsten technischen Kriterien im Überblick:
Der bisherige Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € für Biomasseanlagen mit besonders niedrigen Feinstaubemissionen (≤ 2,5 mg/m³) ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Die technischen Mindestanforderungen (maximal 15 mg/m³ Feinstaub) bleiben jedoch bestehen.
Der Förderantrag für einen wasserführenden Pelletofen wird online bei der KfW gestellt. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst den Liefervertrag mit dem Fachbetrieb abschließen, dann den Antrag stellen, und erst nach der Förderzusage mit den Arbeiten beginnen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die KfW weist darauf hin, dass die Bestätigung zum Antrag (BzA) aktuell noch nicht in allen Punkten an die neue Förderrichtlinie angepasst ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fachbetrieb eine aktuelle BzA erstellt.
Hinweis: Für Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, gelten die bisherigen Förderbedingungen.
So funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt:
Der Liefervertrag muss eine sogenannte aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet: Falls die Förderung abgelehnt wird, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
Gut zu wissen: Überprüfen Sie den Kostenvoranschlag sorgfältig auf Vollständigkeit. Nachträglich können keine weiteren Kosten mehr in die Förderung aufgenommen werden. Die Umsetzungsfrist beträgt in der Regel 36 Monate ab Förderzusage.
Der Steuerbonus ist eine Alternative für alle, die den Förderantrag bei der KfW nicht rechtzeitig gestellt haben oder die Antragsfristen verpasst haben. Dabei werden die Kosten für den wasserführenden Pelletofen über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abgezogen. Insgesamt lassen sich so bis zu 20 % der Gesamtkosten steuerlich geltend machen.
Der Steuerbonus verteilt sich wie folgt:
Allerdings gelten dieselben technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW-Förderung. Erfüllt der Pelletofen die Grenzwerte nicht, gibt es auch keinen Steuerbonus.
Wichtig: KfW-Förderung und Steuerbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden. In den meisten Fällen ist die KfW-Förderung finanziell deutlich attraktiver, da sie bis zu 80 % der Kosten abdeckt und sofort als Zuschuss ausgezahlt wird.
Ein wasserführender Pelletofen kostet je nach Leistung und Ausstattung zwischen 10.000 und 22.000 €. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und Schornsteinfeger.
Zu den Anschaffungskosten kommen jährliche Betriebskosten hinzu:
Insgesamt liegen die jährlichen Betriebskosten eines Pelletofens bei etwa 1.450 bis 2.300 €. Damit sind sie zwar günstiger als bei einer Öl- oder Gasheizung, aber deutlich höher als bei einer Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe ist die effizienteste und umweltfreundlichste Alternative zum Pelletofen. Sie nutzt kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und wandelt diese mit Strom in Heizwärme um. Dabei arbeitet sie rund 3- bis 4-mal effizienter als ein Pelletofen, da sie aus 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme erzeugt.
Besonders in Kombination mit einer Photovoltaikanlage sinken die Betriebskosten einer Wärmepumpe noch weiter. Der selbst erzeugte Solarstrom treibt die Wärmepumpe an, sodass die Heizkosten auf ein Minimum fallen. Mit dem Enpal Stromtarif lässt sich zusätzlich günstiger Netzstrom nutzen, wenn die Börsenpreise niedrig sind.
Bei Enpal gibt es die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Komplettpaket: Installation, Wartung und Versicherung sind inklusive. Die Förderung für Wärmepumpen beträgt ebenfalls bis zu 80 %, allerdings ohne die einschränkende Kombinationspflicht, die für Pelletöfen gilt.
Ein wasserführender Pelletofen wird auch nach der BEG-Reform vom Juli 2026 staatlich gefördert. Die Grundförderung von 30 % und die Möglichkeit, durch Boni bis zu 80 % Zuschuss zu erhalten, machen die Anschaffung finanziell attraktiver.
Die Reform hat einige Hürden gesenkt: Die bisherige Kombinationspflicht für Biomasseanlagen ist entfallen, und der Einkommensbonus wurde gestaffelt erweitert, sodass mehr Haushalte profitieren. Gleichzeitig sind der Emissionsminderungs-Zuschlag und der Effizienzbonus weggefallen. Zudem sinken der Förderhöchstbetrag (ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €) und der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (ab 01.08.2028 komplett entfallen). Wer handeln möchte, sollte den Antrag zeitnah stellen.
Für viele Hausbesitzer ist eine Wärmepumpe allerdings die wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Lösung, da sie ohne Kombinationspflicht gefördert wird, geringere Betriebskosten hat und keine Brennstofflieferungen benötigt.
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