Wer den Stromzähler abmelden möchte, steht häufig vor organisatorischen und formellen Fragen. Dabei ist entscheidend, zu wissen, in welchen Fällen eine Abmeldung notwendig ist und welche Schritte dabei zu beachten sind.
Dieser Artikel zeigt, wie die Abmeldung eines Stromzählers funktioniert, wer zuständig ist und worauf geachtet werden sollte.
Ein Stromzähler sollte in folgenden Situationen abgemeldet werden:
Die Abmeldung eines Stromzählers ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt.
Eigentümer sind verpflichtet, den Netzbetreiber über Änderungen am Stromanschluss oder über eine dauerhafte Stilllegung zu informieren. Grundlage ist § 13 NAV, der auch den Rückbau von Messeinrichtungen bei Aufgabe des Anschlusses vorsieht.
Auch bei einem vollständigen Hausabriss ist der Netzbetreiber rechtzeitig einzubeziehen.
Bei Photovoltaikanlagen sind meist spezielle Zweirichtungszähler oder Einspeisezähler im Einsatz. Wenn eine PV-Anlage außer Betrieb genommen oder rückgebaut wird, muss auch dieser Stromzähler abgemeldet werden.
Wichtig: Da hier zusätzlich Strom ins Netz eingespeist wird, muss auch der Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber gekündigt oder angepasst werden. Die Vorgehensweise ähnelt der normalen Zählerabmeldung, erfordert aber zusätzlich die Klärung der Einspeiseseite.
Die Abmeldung eines Stromzählers muss aktiv beauftragt werden und ist in der Regel Aufgabe des Immobilieneigentümers.
Mieter können zwar ihren Stromliefervertrag kündigen, dies betrifft jedoch nur die Belieferung und Abrechnung, nicht den Zähler selbst. Dieser bleibt eingebaut und aktiv, solange ihn der Netzbetreiber nicht offiziell abmeldet oder ausbaut.
Die technische Abmeldung muss daher durch den Eigentümer oder einen beauftragten Fachbetrieb erfolgen. In manchen Fällen übernehmen auch neue Anbieter oder Elektriker die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen der Kündigung eines Stromliefervertrags und der technischen Abmeldung eines Stromzählers – zwei häufig verwechselte, aber getrennt zu betrachtende Vorgänge.
Die Zählernummer ist direkt auf dem Stromzähler abgedruckt. Sie befindet sich meist oberhalb oder unterhalb des digitalen Displays oder des mechanischen Zählwerks. Oft ist sie als Kombination aus Zahlen und Buchstaben erkennbar, zum Beispiel „Zählpunktnummer“ oder „Zählernummer: 1ZAE000000012345“.
Bei digitalen Zählern wird die Nummer auch im Display eingeblendet, entweder dauerhaft oder im Wechsel mit dem Zählerstand. Auf Ihrer letzten Stromrechnung ist die Zählernummer ebenfalls aufgeführt, meist im Bereich der Verbrauchsdaten oder Vertragsdetails. Mehr dazu auch hier: Zählernummer Stromzähler
Hinweis: Die Zählernummer darf nicht mit dem Zählerstand verwechselt werden. Der Zählerstand zeigt den aktuellen Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Er verändert sich laufend mit dem Stromverbrauch und wird regelmäßig zur Abrechnung an den Versorger übermittelt.
Merksatz:
Zählernummer = feste Gerätekennung,
Zählerstand = beweglicher Verbrauchswert
In manchen Haushalten sind neben dem Hauptstromzähler auch Zwischenzähler verbaut. Wird ein solcher Zwischenzähler nicht mehr benötigt, etwa nach der Umstellung auf eine zentrale Versorgung oder beim Rückbau eines Teilbereichs, kann auch er abgemeldet oder entfernt werden.
Die Abmeldung erfolgt über den Eigentümer, der in der Regel auch für die Installation verantwortlich war.
Wichtig: Zwischenzähler sind oft nicht beim Netzbetreiber gemeldet, sondern dienen der internen Verrechnung. Ihre Entfernung ist daher nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Abrechnung, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit sollte die Entfernung stets dokumentiert und durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Die Kosten variieren je nach Netzbetreiber und Aufwand. Für den Ausbau können Gebühren zwischen 30 und 100 Euro anfallen. Manche Betreiber bieten die Stilllegung auch kostenlos an.
Je nach Netzbetreiber kann die Bearbeitung zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Wer einen Ausbautermin benötigt, sollte mit etwas Vorlaufzeit planen.
Nein, der Ausbau darf nur von autorisierten Fachkräften oder direkt vom Netzbetreiber durchgeführt werden.
Ja, wenn noch ein Stromliefervertrag besteht, muss dieser separat beim Anbieter gekündigt werden. Die Abmeldung des Zählers ersetzt keine Vertragskündigung.
Dann laufen weiterhin Grundgebühren oder mögliche Abrechnungen, selbst wenn kein Strom verbraucht wird. Eine ordnungsgemäße Abmeldung ist daher wichtig.
Wenn Sie umziehen, reicht es in der Regel aus, den Stromliefervertrag bei Ihrem Anbieter zu kündigen. Die Abmeldung des Stromzählers ist meist nicht erforderlich, da dieser am Standort verbleibt und vom nächsten Nutzer übernommen wird.