Stromtarif
Stromzähler
Stromzähler abmelden

Stromzähler abmelden: So gelingt es Schritt für Schritt

Aktualisiert:
17.06.2025
Lesezeit:
4 Minuten

Stromzähler abmelden: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stromzähler muss abgemeldet werden, wenn er dauerhaft nicht mehr genutzt wird.
  • Für die Abmeldung ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich, nicht der Mieter.
  • Der Netzbetreiber stellt ein Abmeldeformular bereit und koordiniert den Ausbau oder die Stilllegung.
  • Die Zählernummer steht direkt am Gerät oder auf der letzten Stromrechnung.
  • Ohne Abmeldung können weiterhin Kosten entstehen, auch wenn kein Strom mehr verbraucht wird.

Wer den Stromzähler abmelden möchte, steht häufig vor organisatorischen und formellen Fragen. Dabei ist entscheidend, zu wissen, in welchen Fällen eine Abmeldung notwendig ist und welche Schritte dabei zu beachten sind. 

Dieser Artikel zeigt, wie die Abmeldung eines Stromzählers funktioniert, wer zuständig ist und worauf geachtet werden sollte.

Inhaltsverzeichnis

Wann muss ein Stromzähler abgemeldet werden?

Ein Stromzähler sollte in folgenden Situationen abgemeldet werden:

  • Hausverkauf: Der neue Eigentümer übernimmt keinen Stromvertrag.
  • Abriss eines Hauses oder Gebäudes: Der Anschluss wird dauerhaft entfernt.
  • Wohnung/Gebäude ungenutzt: Es fließt kein Strom mehr.
  • Anbau wird zurückgebaut: Der separate Zähler wird überflüssig.
  • Kein Nachmieter vorhanden: Der Stromanschluss wird nicht weiter gebraucht.
  • Einbau eines neuen Stromzählers: Der alte Zähler wird zum Beispiel durch einen Smart Meter ersetzt.
  • Zähler wird nicht mehr gebraucht: Mehrere Zähler werden zusammengelegt.
  • Stilllegung Photovoltaikanlage: Der Einspeisezähler wird abgemeldet oder zurückgebaut.

Rechtliche Grundlagen zur Abmeldung eines Stromzählers

Die Abmeldung eines Stromzählers ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. 

Eigentümer sind verpflichtet, den Netzbetreiber über Änderungen am Stromanschluss oder über eine dauerhafte Stilllegung zu informieren. Grundlage ist § 13 NAV, der auch den Rückbau von Messeinrichtungen bei Aufgabe des Anschlusses vorsieht. 

Auch bei einem vollständigen Hausabriss ist der Netzbetreiber rechtzeitig einzubeziehen.

Stromzähler bei Photovoltaikanlagen: Was ist zu beachten?

Bei Photovoltaikanlagen sind meist spezielle Zweirichtungszähler oder Einspeisezähler im Einsatz. Wenn eine PV-Anlage außer Betrieb genommen oder rückgebaut wird, muss auch dieser Stromzähler abgemeldet werden. 

Wichtig: Da hier zusätzlich Strom ins Netz eingespeist wird, muss auch der Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber gekündigt oder angepasst werden. Die Vorgehensweise ähnelt der normalen Zählerabmeldung, erfordert aber zusätzlich die Klärung der Einspeiseseite.

Wer ist für die Abmeldung zuständig?

Die Abmeldung eines Stromzählers muss aktiv beauftragt werden und ist in der Regel Aufgabe des Immobilieneigentümers.

Mieter können zwar ihren Stromliefervertrag kündigen, dies betrifft jedoch nur die Belieferung und Abrechnung, nicht den Zähler selbst. Dieser bleibt eingebaut und aktiv, solange ihn der Netzbetreiber nicht offiziell abmeldet oder ausbaut.

Die technische Abmeldung muss daher durch den Eigentümer oder einen beauftragten Fachbetrieb erfolgen. In manchen Fällen übernehmen auch neue Anbieter oder Elektriker die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.

Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen der Kündigung eines Stromliefervertrags und der technischen Abmeldung eines Stromzählers – zwei häufig verwechselte, aber getrennt zu betrachtende Vorgänge.

Vertragskündigung vs. Zählerabmeldung – die wichtigsten Unterschiede
Vorgang Ziel Wer ist zuständig? Was passiert konkret?
Stromliefervertrag kündigen Beendigung der Strombelieferung und Abrechnung Mieter oder Eigentümer Der Energieversorger beendet den Vertrag, die Abrechnung erfolgt zum Kündigungsdatum
Stromzähler abmelden Dauerhafte Stilllegung oder Ausbau des Zählers Eigentümer oder beauftragter Elektriker Der Netzbetreiber entfernt oder deaktiviert den Stromzähler technisch
Beide Vorgänge sind unabhängig voneinander. Die Kündigung des Stromvertrags ersetzt nicht die Zählerabmeldung – und umgekehrt.

Zählerabmeldung: Schritt-für-Schritt

  1. Grund für die Abmeldung klären: Prüfen Sie, ob der Stromzähler dauerhaft nicht mehr benötigt wird.
  2. Netzbetreiber ermitteln: Finden Sie heraus, wer in Ihrer Region für das Stromnetz zuständig ist. Diese Information steht meist auf der letzten Stromrechnung oder im Zählerschrank.
  3. Formular zur Abmeldung anfordern: Viele Netzbetreiber stellen ein Abmeldeformular online zur Verfügung oder senden es auf Anfrage zu.
  4. Formular ausfüllen und einreichen: Tragen Sie alle notwendigen Daten ein (Zählernummer, Adresse, Datum der Stilllegung) und senden Sie das Formular an den Netzbetreiber.
  5. Termin zur Demontage abstimmen: Der Netzbetreiber vereinbart einen Termin zur technischen Abmeldung oder zum Ausbau des Zählers.
  6. Zählerstand dokumentieren: Notieren Sie den letzten Zählerstand (Stromzähler richtig ablesen) zum Abmeldedatum für Ihre Unterlagen und zur abschließenden Abrechnung.
  7. Bestätigung abwarten: Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom Netzbetreiber.

Wo finde ich die Zählernummer?

Die Zählernummer ist direkt auf dem Stromzähler abgedruckt. Sie befindet sich meist oberhalb oder unterhalb des digitalen Displays oder des mechanischen Zählwerks. Oft ist sie als Kombination aus Zahlen und Buchstaben erkennbar, zum Beispiel „Zählpunktnummer“ oder „Zählernummer: 1ZAE000000012345“.

Bei digitalen Zählern wird die Nummer auch im Display eingeblendet, entweder dauerhaft oder im Wechsel mit dem Zählerstand. Auf Ihrer letzten Stromrechnung ist die Zählernummer ebenfalls aufgeführt, meist im Bereich der Verbrauchsdaten oder Vertragsdetails. Mehr dazu auch hier: Zählernummer Stromzähler

Hinweis: Die Zählernummer darf nicht mit dem Zählerstand verwechselt werden. Der Zählerstand zeigt den aktuellen Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Er verändert sich laufend mit dem Stromverbrauch und wird regelmäßig zur Abrechnung an den Versorger übermittelt.

Merksatz:

Zählernummer = feste Gerätekennung,
Zählerstand = beweglicher Verbrauchswert

Sonderfall – Abmeldung von Zwischenzählern

In manchen Haushalten sind neben dem Hauptstromzähler auch Zwischenzähler verbaut. Wird ein solcher Zwischenzähler nicht mehr benötigt, etwa nach der Umstellung auf eine zentrale Versorgung oder beim Rückbau eines Teilbereichs, kann auch er abgemeldet oder entfernt werden.

Die Abmeldung erfolgt über den Eigentümer, der in der Regel auch für die Installation verantwortlich war. 

Wichtig: Zwischenzähler sind oft nicht beim Netzbetreiber gemeldet, sondern dienen der internen Verrechnung. Ihre Entfernung ist daher nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Abrechnung, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit sollte die Entfernung stets dokumentiert und durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Abmeldung eines Stromzählers

Was kostet die Abmeldung eines Stromzählers?

Die Kosten variieren je nach Netzbetreiber und Aufwand. Für den Ausbau können Gebühren zwischen 30 und 100 Euro anfallen. Manche Betreiber bieten die Stilllegung auch kostenlos an.

Wie lange dauert der Abmeldeprozess?

Je nach Netzbetreiber kann die Bearbeitung zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Wer einen Ausbautermin benötigt, sollte mit etwas Vorlaufzeit planen.

Kann ich den Zähler selbst ausbauen?

Nein, der Ausbau darf nur von autorisierten Fachkräften oder direkt vom Netzbetreiber durchgeführt werden.

Muss ich auch den Stromvertrag kündigen?

Ja, wenn noch ein Stromliefervertrag besteht, muss dieser separat beim Anbieter gekündigt werden. Die Abmeldung des Zählers ersetzt keine Vertragskündigung.

Was passiert, wenn der Zähler nicht abgemeldet wird?

Dann laufen weiterhin Grundgebühren oder mögliche Abrechnungen, selbst wenn kein Strom verbraucht wird. Eine ordnungsgemäße Abmeldung ist daher wichtig.

Was muss ich beim Umzug beachten?

Wenn Sie umziehen, reicht es in der Regel aus, den Stromliefervertrag bei Ihrem Anbieter zu kündigen. Die Abmeldung des Stromzählers ist meist nicht erforderlich, da dieser am Standort verbleibt und vom nächsten Nutzer übernommen wird.

Noch Fragen? Hier Gespräch vereinbaren:
War dieser Artikel hilfreich?
12 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Hier können Sie den Artikel teilen:
Google Logo
star-rating
4,2 basierend auf
13.256 Rezensionen
Ersparnis berechnen
Ersparnis berechnen
Kostenlos in weniger als 2 Minuten!