Wer keinen aktiven Stromvertrag abschließt – etwa nach einem Umzug oder einer Vertragskündigung – wird automatisch über die Grundversorgung beliefert. Diese Regelung sorgt für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, ist jedoch in vielen Fällen mit höheren Kosten verbunden. Der folgende Beitrag erläutert, wann die Grundversorgung greift, wie sie funktioniert und welche Möglichkeiten bestehen, zu einem günstigeren und langfristig planbaren Tarif zu wechseln.
Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt und kein optionales Angebot der Stromanbieter. Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist in jedem Netzgebiet ein Versorger verpflichtet, die Stromlieferung im Rahmen der Grundversorgung sicherzustellen. In der Regel übernimmt diese Aufgabe das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden vor Ort. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch ohne aktiven Vertrag eine durchgehende Stromversorgung besteht.
Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Tarifmodellen besteht in der kurzen Kündigungsfrist: Die Grundversorgung kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden. Allerdings liegen die Preise häufig über dem allgemeinen Marktniveau, da weder Rabatte noch Preisgarantien gewährt werden. Gesetzlich geregelt bedeutet daher nicht zwangsläufig günstig.
Welche Stromanbieter in einem Netzgebiet als Grundversorger eingestuft werden, richtet sich nach dem jeweiligen Marktanteil. Der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden wird vom zuständigen Netzbetreiber für die Dauer von drei Jahren als Grundversorger benannt – häufig handelt es sich dabei um ein regionales Stadtwerk oder einen örtlichen Energieversorger.
Neben der Grundversorgung übernimmt dieser Anbieter auch die Ersatzversorgung. Diese greift, wenn Strom bezogen wird, jedoch kein aktiver Liefervertrag besteht – beispielsweise bei einer Anbieterinsolvenz. In beiden Fällen erfolgt die Versorgung zuverlässig, jedoch meist zu höheren Konditionen als bei marktüblichen Tarifen. Ein längerer Verbleib in der Grundversorgung kann daher mit vermeidbaren Mehrkosten verbunden sein.
Die Grundversorgung fungiert als Absicherung der Stromversorgung, wenn kein aktiver Liefervertrag besteht. Sie tritt automatisch in Kraft, sobald Strom bezogen wird, ohne dass ein Anbieter angegeben wurde. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Auch ohne formellen Vertragsabschluss entsteht durch den tatsächlichen Stromverbrauch ein Vertragsverhältnis mit dem örtlichen Grundversorger – in der Regel zu Konditionen, die über dem Marktdurchschnitt liegen.
Die Grundversorgung ist in vielen Fällen mit höheren Kosten verbunden als marktübliche Stromtarife. Dies liegt unter anderem daran, dass Grundversorger gesetzlich verpflichtet sind, alle Haushalte im jeweiligen Netzgebiet zu beliefern, sofern kein anderer Vertrag besteht. Diese Verpflichtung geht mit einem erhöhten administrativen Aufwand und gewissen wirtschaftlichen Risiken einher.
Zudem erfolgt die Beschaffung des Stroms durch Grundversorger oft kurzfristig, da sie nicht im Voraus abschätzen können, wie viele Haushalte zu einem bestimmten Zeitpunkt versorgt werden müssen. Diese Unsicherheit führt in der Regel zu höheren Beschaffungskosten, die direkt an die Kunden weitergegeben werden. Daraus ergibt sich ein Preisniveau, das über dem marktüblichen Durchschnitt liegt.
Tarife der Grundversorgung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Dazu zählen der Arbeitspreis, der Grundpreis, Netzentgelte sowie gesetzliche Steuern und Abgaben. Im Gegensatz zu vielen Sondertarifen am Markt, bei denen Boni oder vergünstigte Einstiegspreise gewährt werden, gelten in der Grundversorgung durchgehend Standardkonditionen ohne zusätzliche Vergünstigungen.
Es bestehen keine festen Preisobergrenzen für die Grundversorgung. Grundversorger dürfen ihre Preise eigenständig festlegen, sofern diese transparent sind und keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Verbraucher darstellen. Eine staatliche Preisaufsicht erfolgt nur, wenn gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird. Das bedeutet: Hohe Preise sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nachvollziehbar begründet werden.
In besonderen Ausnahmesituationen kann der Staat vorübergehend eingreifen – etwa durch Maßnahmen wie die Strompreisbremse im Jahr 2023, die temporär zur Entlastung privater Haushalte eingeführt wurde. Solche Instrumente sind jedoch zeitlich begrenzt und ersetzen nicht den strukturellen Wechsel in einen günstigeren Tarif. Wer langfristig Kosten senken möchte, sollte nicht auf politische Maßnahmen warten, sondern eigenständig aktiv werden.
Die Grundversorgung bietet zwar eine zuverlässige und unkomplizierte Stromlieferung, ist jedoch langfristig mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Für Haushalte, die sich unabhängiger von steigenden Strompreisen machen möchten, lohnt sich der Blick auf alternative Versorgungsmodelle.
Eine besonders nachhaltige und wirtschaftliche Option stellt die eigene Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlage dar. Damit lässt sich ein erheblicher Teil des Strombedarfs direkt vor Ort decken – langfristig, kosteneffizient und umweltschonend.
In der Grundversorgung liegen die durchschnittlichen Stromkosten laut BDEW-Strompreisanalyse derzeit bei über 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit einer Photovoltaikanlage reduziert sich der Preis der selbst erzeugten Kilowattstunde auf etwa 10 bis 13 Cent. Wer einen hohen Anteil seines Stromverbrauchs selbst deckt, kann dadurch jährlich mehrere hundert bis über tausend Euro einsparen – abhängig vom individuellen Verbrauch und der Anlagengröße.
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