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Strom kündigen: So funktioniert der Anbieterwechsel reibungslos

Aktualisiert:
05.06.2025
Lesezeit:
4 Minuten

Strom kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stromvertrag kann in der Regel zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, wobei meist eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen gilt.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel bei Preiserhöhungen, Vertragsänderungen oder einem Umzug, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
  • Die Kündigung kann entweder durch den neuen Anbieter oder eigenständig erfolgen, je nach Situation und Vertragsart.
  • Ein wirksames Kündigungsschreiben muss alle relevanten Daten enthalten und rechtzeitig beim Versorger eingehen, idealerweise mit Nachweis.
  • Nach der Kündigung erfolgt automatisch eine Grundversorgung, falls kein neuer Vertrag vorliegt, und der bisherige Anbieter stellt eine Abschlussrechnung aus.
  • Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich nicht explizit auf den Enpal Stromtarif. Alle Informationen dazu haben wir in unseren häufig gestellten Fragen gesammelt.

Ein Stromvertrag begleitet viele Haushalte über Jahre hinweg – oft ohne größeren Anlass, sich mit den Details auseinanderzusetzen. Doch wer den Stromanbieter wechseln möchte, sollte wissen, wie der Kündigungsprozess abläuft und worauf es dabei ankommt. Der folgende Überblick zeigt, wann eine Kündigung sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wie sich der Wechsel möglichst reibungslos gestalten lässt.

Inhaltsverzeichnis

Wann kann man den Strom kündigen?

Ein Stromvertrag mit fester Laufzeit lässt sich in der Regel zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Üblich sind Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten, wobei viele Anbieter eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Ablauf vorsehen. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag meist automatisch – entweder um ein Jahr oder um eine unbefristete Zeit mit monatlicher Kündbarkeit, je nach Anbieterbedingungen.

Besonders wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versorger eingeht. Ausschlaggebend ist nicht das Versanddatum, sondern der Eingang beim Unternehmen. Wer sich für einen neuen Anbieter entscheidet, kann die Kündigung oft direkt über diesen abwickeln lassen. Der neue Versorger übernimmt in vielen Fällen die Formalitäten – sofern noch ausreichend Zeit bis zum Vertragsende bleibt.

Gut zu wissen: Der Enpal Stromtarif kann nach dem ersten Jahr jederzeit monatlich gekündigt werden.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Neben der regulären Vertragskündigung existiert in bestimmten Situationen ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Es greift zum Beispiel dann, wenn der Stromanbieter die Preise erhöht oder Vertragsbedingungen ändert. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu beenden – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung.

Auch bei einem Anbieterwechsel durch einen Umzug außerhalb des bisherigen Versorgungsgebiets kann das Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommen. Wichtig ist, dass der Kunde nachweist, dass der bestehende Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllt werden kann. Wird diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich der Vertrag unabhängig von der Restlaufzeit beenden.

Kündigung bei Umzug: Was gilt bei Grundversorgung und Laufzeitvertrag?

Ein Umzug bringt meist neue Rahmenbedingungen mit sich – auch im Hinblick auf die Stromversorgung. Wer sich in der Grundversorgung befindet, profitiert von einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der Vertrag endet automatisch, wenn der Umzug rechtzeitig mitgeteilt und der Stromverbrauch am bisherigen Wohnsitz abgerechnet wird. Ein Wechsel des Versorgers ist im Anschluss problemlos möglich.

Anders verhält es sich bei einem laufzeitgebundenen Vertrag mit einem Sonderversorger. In diesem Fall besteht der Vertrag grundsätzlich auch nach einem Umzug weiter. Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, wird eine vorzeitige Kündigung möglich. Erfolgt der Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets, muss der Vertrag meist fortgeführt werden – unabhängig davon, ob bessere Angebote verfügbar wären.

Wie läuft die Stromkündigung ab?

Je nach Situation übernimmt entweder der neue Anbieter die Kündigung oder es muss selbst aktiv gehandelt werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden, sollten wichtige Angaben vollständig und korrekt übermittelt werden.

Wer kündigt den Stromtarif?

Bei einem regulären Anbieterwechsel ist es üblich, dass der neue Stromversorger die Kündigung des Altvertrags übernimmt. Dieser Service ist in der Regel kostenlos und sorgt für einen reibungslosen Übergang ohne Versorgungslücke. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss alle relevanten Angaben wie die Zählernummer und das gewünschte Wechseldatum korrekt übermittelt werden. Nur dann kann der neue Anbieter die Kündigung fristgerecht ausführen.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine eigene Kündigung erforderlich. Dazu zählen unter anderem Situationen mit Sonderkündigungsrecht – etwa bei Preiserhöhungen oder Umzug. In solchen Fällen darf der neue Anbieter nicht automatisch tätig werden. Die Kündigung muss aktiv vom Kunden erfolgen, idealerweise schriftlich und mit Nachweis über den Versand oder Empfang.

Welche Daten müssen im Kündigungsschreiben stehen?

Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen zum Vertragsverhältnis enthalten. Dazu zählen der vollständige Name, die aktuelle Adresse, die Kundennummer sowie die Zählernummer. Auch das gewünschte Kündigungsdatum oder alternativ die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sollte nicht fehlen. So lässt sich der Vorgang klar zuordnen und eine zügige Bearbeitung sicherstellen.

Empfehlenswert ist außerdem die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes. Auf diese Weise entsteht Klarheit über den Status der Kündigung. Besonders bei Anbieterwechsel oder Sonderkündigungen kann es hilfreich sein, zusätzlich den Grund der Kündigung anzugeben – zum Beispiel „wegen Preiserhöhung“ oder „wegen Umzug“. Das schafft Transparenz und erleichtert die Bearbeitung auf Anbieterseite.

Wie kann eine Kündigung korrekt eingereicht werden?

Kündigungen können auf verschiedenen Wegen übermittelt werden – schriftlich per Brief, per E-Mail oder per Fax. Viele Anbieter akzeptieren heute auch die elektronische Form, sofern alle notwendigen Daten enthalten sind. Dennoch empfiehlt es sich bei wichtigen Fristen, auf einen nachvollziehbaren Versandweg zu achten, etwa per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. So lässt sich im Streitfall nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

Einige Stromanbieter stellen auf ihren Webseiten auch digitale Kündigungsformulare oder Vorlagen bereit. Diese können genutzt werden, um den Vorgang zu vereinfachen. Wichtig ist, dass die Kündigung immer rechtzeitig vor Fristablauf beim Versorger eingeht – nicht erst versendet wird. Ein kurzer telefonischer Hinweis auf den Versand kann bei knappen Fristen zusätzlich sinnvoll sein.

Was passiert nach der Kündigung?

  • Versorgung bleibt gewährleistet: Auch nach der Kündigung besteht keine Gefahr, plötzlich ohne Strom dazustehen. Erfolgt kein nahtloser Wechsel zu einem neuen Anbieter, greift automatisch die örtliche Grundversorgung, die jederzeit verfügbar ist.
  • Abschlussrechnung wird erstellt: Der bisherige Anbieter stellt eine Endabrechnung aus, meist innerhalb weniger Wochen. Dafür ist ein aktueller Zählerstand zum Kündigungsdatum erforderlich, der möglichst zeitnah übermittelt werden sollte.
  • Zählerstand dokumentieren: Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Zählerstand fotografisch festgehalten und mit Datum versehen dokumentiert werden. So lassen sich eventuelle Differenzen in der Abrechnung später besser nachweisen.
  • Neuer Vertrag kann sofort starten: Wurde parallel ein neuer Anbieter beauftragt, übernimmt dieser in der Regel automatisch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Belieferung beginnt nahtlos zum gewünschten Termin, ohne Unterbrechung.
  • Wechselbestätigung prüfen: Ist ein neuer Vertrag abgeschlossen, sollte die Vertragsbestätigung sorgfältig geprüft werden – insbesondere das Startdatum und die Vertragskonditionen. So lässt sich sicherstellen, dass der Übergang wie geplant erfolgt.
  • Widerrufsrecht beachten: Bei Vertragsabschlüssen über das Internet oder telefonisch gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer kurzfristig doch eine andere Entscheidung trifft, kann den Wechsel innerhalb dieser Frist rückgängig machen.

Tipps für einen reibungslosen Anbieterwechsel gibt es auch hier: Stromanbieter wechseln

Unser Tipp: Neuer günstiger Stromtarif und Photovoltaikanlage

Eigenheimbesitzer, die sich mit der Kündigung ihres Stromtarifs beschäftigen, sollten auch über eine Photovoltaikanlage nachdenken. Damit lässt sich direkt der eigene Strom produzieren, wodurch man auf deutlich weniger Strom aus dem Netz angewiesen ist. Mehr dazu auch hier: Stromanbieter im Vergleich

Wer die eigene PV-Anlage dann auch noch mit einem günstigen Stromtarif ergänzt, ist perfekt für die Zukunft aufgestellt. Ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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