Ein Stromvertrag begleitet viele Haushalte über Jahre hinweg – oft ohne größeren Anlass, sich mit den Details auseinanderzusetzen. Doch wer den Stromanbieter wechseln möchte, sollte wissen, wie der Kündigungsprozess abläuft und worauf es dabei ankommt. Der folgende Überblick zeigt, wann eine Kündigung sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wie sich der Wechsel möglichst reibungslos gestalten lässt.
Ein Stromvertrag mit fester Laufzeit lässt sich in der Regel zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Üblich sind Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten, wobei viele Anbieter eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Ablauf vorsehen. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag meist automatisch – entweder um ein Jahr oder um eine unbefristete Zeit mit monatlicher Kündbarkeit, je nach Anbieterbedingungen.
Besonders wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versorger eingeht. Ausschlaggebend ist nicht das Versanddatum, sondern der Eingang beim Unternehmen. Wer sich für einen neuen Anbieter entscheidet, kann die Kündigung oft direkt über diesen abwickeln lassen. Der neue Versorger übernimmt in vielen Fällen die Formalitäten – sofern noch ausreichend Zeit bis zum Vertragsende bleibt.
Gut zu wissen: Der Enpal Stromtarif kann nach dem ersten Jahr jederzeit monatlich gekündigt werden.
Neben der regulären Vertragskündigung existiert in bestimmten Situationen ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Es greift zum Beispiel dann, wenn der Stromanbieter die Preise erhöht oder Vertragsbedingungen ändert. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu beenden – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
Auch bei einem Anbieterwechsel durch einen Umzug außerhalb des bisherigen Versorgungsgebiets kann das Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommen. Wichtig ist, dass der Kunde nachweist, dass der bestehende Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllt werden kann. Wird diese Voraussetzung erfüllt, lässt sich der Vertrag unabhängig von der Restlaufzeit beenden.
Ein Umzug bringt meist neue Rahmenbedingungen mit sich – auch im Hinblick auf die Stromversorgung. Wer sich in der Grundversorgung befindet, profitiert von einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der Vertrag endet automatisch, wenn der Umzug rechtzeitig mitgeteilt und der Stromverbrauch am bisherigen Wohnsitz abgerechnet wird. Ein Wechsel des Versorgers ist im Anschluss problemlos möglich.
Anders verhält es sich bei einem laufzeitgebundenen Vertrag mit einem Sonderversorger. In diesem Fall besteht der Vertrag grundsätzlich auch nach einem Umzug weiter. Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, wird eine vorzeitige Kündigung möglich. Erfolgt der Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets, muss der Vertrag meist fortgeführt werden – unabhängig davon, ob bessere Angebote verfügbar wären.
Je nach Situation übernimmt entweder der neue Anbieter die Kündigung oder es muss selbst aktiv gehandelt werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden, sollten wichtige Angaben vollständig und korrekt übermittelt werden.
Bei einem regulären Anbieterwechsel ist es üblich, dass der neue Stromversorger die Kündigung des Altvertrags übernimmt. Dieser Service ist in der Regel kostenlos und sorgt für einen reibungslosen Übergang ohne Versorgungslücke. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss alle relevanten Angaben wie die Zählernummer und das gewünschte Wechseldatum korrekt übermittelt werden. Nur dann kann der neue Anbieter die Kündigung fristgerecht ausführen.
In bestimmten Fällen ist jedoch eine eigene Kündigung erforderlich. Dazu zählen unter anderem Situationen mit Sonderkündigungsrecht – etwa bei Preiserhöhungen oder Umzug. In solchen Fällen darf der neue Anbieter nicht automatisch tätig werden. Die Kündigung muss aktiv vom Kunden erfolgen, idealerweise schriftlich und mit Nachweis über den Versand oder Empfang.
Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen zum Vertragsverhältnis enthalten. Dazu zählen der vollständige Name, die aktuelle Adresse, die Kundennummer sowie die Zählernummer. Auch das gewünschte Kündigungsdatum oder alternativ die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sollte nicht fehlen. So lässt sich der Vorgang klar zuordnen und eine zügige Bearbeitung sicherstellen.
Empfehlenswert ist außerdem die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes. Auf diese Weise entsteht Klarheit über den Status der Kündigung. Besonders bei Anbieterwechsel oder Sonderkündigungen kann es hilfreich sein, zusätzlich den Grund der Kündigung anzugeben – zum Beispiel „wegen Preiserhöhung“ oder „wegen Umzug“. Das schafft Transparenz und erleichtert die Bearbeitung auf Anbieterseite.
Kündigungen können auf verschiedenen Wegen übermittelt werden – schriftlich per Brief, per E-Mail oder per Fax. Viele Anbieter akzeptieren heute auch die elektronische Form, sofern alle notwendigen Daten enthalten sind. Dennoch empfiehlt es sich bei wichtigen Fristen, auf einen nachvollziehbaren Versandweg zu achten, etwa per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht. So lässt sich im Streitfall nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Einige Stromanbieter stellen auf ihren Webseiten auch digitale Kündigungsformulare oder Vorlagen bereit. Diese können genutzt werden, um den Vorgang zu vereinfachen. Wichtig ist, dass die Kündigung immer rechtzeitig vor Fristablauf beim Versorger eingeht – nicht erst versendet wird. Ein kurzer telefonischer Hinweis auf den Versand kann bei knappen Fristen zusätzlich sinnvoll sein.
Tipps für einen reibungslosen Anbieterwechsel gibt es auch hier: Stromanbieter wechseln
Eigenheimbesitzer, die sich mit der Kündigung ihres Stromtarifs beschäftigen, sollten auch über eine Photovoltaikanlage nachdenken. Damit lässt sich direkt der eigene Strom produzieren, wodurch man auf deutlich weniger Strom aus dem Netz angewiesen ist. Mehr dazu auch hier: Stromanbieter im Vergleich
Wer die eigene PV-Anlage dann auch noch mit einem günstigen Stromtarif ergänzt, ist perfekt für die Zukunft aufgestellt. Ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus: