Das Sonderkündigungsrecht ist in § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Es erlaubt eine außerordentliche Kündigung des Stromvertrags, wenn der Anbieter beispielsweise die Preise erhöht oder Vertragsinhalte ändert – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sind.
Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, betroffene Kunden rechtzeitig über Änderungen zu informieren und dabei ausdrücklich auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Erfolgt dieser Hinweis nicht oder nicht ordnungsgemäß, treten die geplanten Änderungen nicht wirksam in Kraft. So stellt das Gesetz sicher, dass Verbraucher nicht benachteiligt werden.
Eine Sonderkündigung ist beispielsweise möglich, wenn der Stromanbieter die Preise erhöht, ohne dass sich die vertraglich vereinbarte Leistung verändert. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Stromanbieter zu wechseln – ein Schritt, den viele Verbraucher nutzen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Auch ein Umzug kann zur Sonderkündigung berechtigen, insbesondere wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist oder sich die Vertragsbedingungen deutlich verschlechtern.
Darüber hinaus greift das Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter Vertragsinhalte einseitig ändert – etwa durch Anpassung der Abschlagszahlungen oder eine Tarifumstellung. Wichtig ist, zeitnah zu reagieren: In der Regel muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung erfolgen. Wird diese Frist versäumt, gelten die neuen Bedingungen automatisch.
Damit eine Sonderkündigung wirksam ist, muss sie in schriftlicher Form erfolgen. Der Versand kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen – viele Energieversorger bieten inzwischen auch Online-Formulare zur Kündigung an.
Wichtig ist in jedem Fall ein Versandnachweis, zum Beispiel durch ein Einschreiben oder eine Bestätigung per E-Mail, um im Zweifelsfall den fristgerechten Zugang belegen zu können. Der Inhalt des Kündigungsschreibens sollte eindeutig formuliert sein und alle relevanten Angaben enthalten: Name, Anschrift, Vertragsnummer, Grund der Sonderkündigung sowie das gewünschte Beendigungsdatum.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung anzufordern, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Wenn kein neuer Anbieter gewählt wird, erfolgt die Belieferung automatisch über den örtlichen Grundversorger. Diese Grundversorgung dient als Übergangslösung, ist jedoch in der Regel teurer als alternative Angebote.
Daher empfiehlt es sich, zeitnah einen neuen Stromanbieter zu wählen – oder die Möglichkeit zu nutzen, langfristig unabhängiger zu werden, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage. Damit produzieren Sie Ihren eigenen Strom und machen sich unabhängiger vom Stromnetz. Ob sich das auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus: