
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Niedersachsen vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick (enpal.de)

Förderprogramme für Wärmepumpen in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die NBank, die Staatsbank des Landes Niedersachsen, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
- Wärmepumpenquartiere
- Modernisierung von Mietwohnraum
- Eigentumsförderung
- Landesbürgschaft WEG
Wärmepumpenquartiere
Im Rahmen dieses Programms wird ergänzend zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Installation von Wärmepumpensystemen mit Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik speziell in ausgewählten Wohnquartieren in Niedersachsen gefördert. Hauptziel der Förderung ist es, wertvolle Daten für die wissenschaftliche Analyse und Optimierung des Wärmepumpenbetriebs zu sammeln und zu nutzen. Als Teilnehmer haben Sie die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu beantragen und damit Teil einer nachhaltigen und energieeffizienten Zukunft zu werden.
Förderkredit oder Zuschuss?
Im Rahmen des Förderprogramms "Wärmepumpenquartiere" wird ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt, um eine Vielzahl von Maßnahmen zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden elektrische Wärmepumpensysteme gefördert, die mit einer kompletten Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik ausgestattet sind. Neben der finanziellen Förderung der Installation werden auch die Kosten für die Anschaffung und Installation der Wärmepumpensysteme übernommen.
Wer wird gefördert?
Personen aus den folgenden Wohngebieten sind berechtigt, Anträge zu stellen:
- Gemeinde Auhagen
- Dürholzkampe Süd-Stadt Celle
- Nördliche Lüneburger Heerstraße Stadt Damme
- Westlich der Bahn Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald
- Erkings Hof Stadt Leer (Ostfriesland)
- Nordwestliche Groninger Straße
Die obigen Wohnquartiere wurden entsprechend der Richtlinie von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) durch ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ermittelt.
Wie wird gefördert?
Die Fördersumme für die Wärmepumpe beträgt 500 bis maximal 7.250 Euro. Zusätzlich wird der Einbau der Messtechnik mit maximal 2.500 Euro unterstützt. Neben der Bundesförderung beträgt die Summe der Ausgaben für jedes Wärmepumpensystem:
Fördervoraussetzungen
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt einer Eingangsbestätigung durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip und nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Für eine Auszahlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Förderbescheid der BAFA für eine elektrische Wärmepumpe oder Förderbescheid der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein KfW-Effizienzhaus oder Bestätigung der Hausbank, dass eine KfW-Finanzierungszusage für ein KfW-Effizienzhaus vorliegt.
- Eine Abnahmebescheinigung für die installierte Mess-, Steuer-, Regel- und Übertragungstechnik.
- Eine Genehmigung eines Fachbetriebes für die sach- und fachgerechte Installation der Wärmepumpenanlage.
- Die Zustimmung zur Übermittlung, Speicherung und Auswertung der Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes ist in der entsprechenden Richtlinie geregelt.
Antragstellung
Das Antragsformular für die “Förderung von Wärmepumpensystemen in ausgewählten Wohngebieten in Niedersachsen” ist auf der Internetseite der NBank abrufbar. Das ausgefüllte Antragsformular wird per E-Mail an die KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen) weitergeleitet. Zusätzlich muss ein gesonderter Antrag nach den Richtlinien „Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ bzw. „Bundesförderung effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ gestellt werden. Damit ist eine umfassende Förderung gewährleistet.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Modernisierung von Mietwohnraum
Mit dieser Förderung können Sie Mietwohnungen modernisieren und energetisch verbessern, um den Wohnkomfort zu erhöhen und die Energiekosten zu senken. Dadurch werden die Wohnqualität und die Nachhaltigkeit des Wohnens verbessert.
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Förderprogramm bietet zunächst zinslose Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum. Berechtigte mit geringem Einkommen erhalten zudem einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent. Zusätzlich wird ein Zuschuss für barrierefreie Wohnungen gewährt. Ein besonderer Vorteil ist die zentrale Abwicklung der Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Fördermittel aus einer Hand.
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden, können von diesem Förderprogramm profitieren.
Wie wird gefördert?
Für die Modernisierung und energetische Sanierung von Mietwohnungen durch einkommensschwache Eigentümer (nach § 3 Abs. 2 NWoFG) gelten folgende Regelungen:
- Für die Modernisierung von Mietwohnungen werden Darlehen in Höhe von bis zu 75 % der Kosten mit einem Tilgungsnachlass von 30 % des ursprünglichen Darlehensbetrages gewährt. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: Zwei Drittel nach Fertigstellung und ein Drittel nach 20 Jahren.
Für die ausschließlich energetische Modernisierung von Mietwohnungen durch Eigentümer mit mittlerem Einkommen (nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO NWoFG) gilt Folgendes:
- Die Förderberechtigten erhalten ein Darlehen in Höhe von bis zu 75 % der durch die Modernisierung entstehenden Kosten (in begründeten Einzelfällen bis zu 85 %), höchstens jedoch zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung gilt grundsätzlich nur für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Im freistehenden Gebäude müssen mindestens zwei Mietwohnungen geschaffen werden, um förderfähig zu sein.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt gemäß den festgelegten Bedingungen. In den ersten 30 Jahren beträgt die Mindesttilgung 1,25 %. Ab dem 31. Jahr erhöht sich die Mindesttilgung auf 2,5 %. Die maximale Laufzeit des Darlehens beträgt 42 Jahre.
Die jährlichen Verwaltungskosten betragen 0,5 % des ausstehenden Darlehensbetrages. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die einmalig 1 % des bewilligten Darlehens und 0,75 % des bewilligten Zuschusses beträgt. Voraussetzung ist zudem, dass die Größe der Wohnung in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Mieterhaushaltes steht. So sollte die Wohnfläche einer Wohnung in der Regel 30 m² nicht unterschreiten. Darüber hinaus gelten folgende Wohnungsgrößen als angemessen:
- Haushalte mit einer Person bis zu 50 m²
- Haushalte mit zwei Personen bis zu 60 m²
- Haushalte mit drei Personen bis zu 75 m²
- Haushalte mit vier Personen bis zu 85 m²
- jedes weitere Haushaltsmitglied bis zu 10 m² zusätzlich.
Antragstellung
Für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen ist ein Antrag bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle zu stellen. Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderungsstellen finden Sie auf der Internetseite der NBank. Es ist ratsam, sich dort vorab über die genauen Ansprechpartner und Unterlagen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten.
Kumulierung möglich?
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist mit dieser Unterstützung der NBank nicht möglich.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Eigentumsförderung
Das Förderprogramm “Eigentumsförderung” bietet Ihnen finanzielle Unterstützung beim Neubau, Erwerb oder der Modernisierung Ihrer selbst genutzten Immobilie, wobei die gesamte Abwicklung reibungslos und individuell erfolgt.
Förderkredit oder Zuschuss?
Sie erhalten zunächst zinslose Darlehen. Zusätzliche werden Zuschüsse für Kinder und Menschen mit Behinderungen, gewährt.
Was wird gefördert?
Allgemein wird der Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug und der Erwerb von vorhandenem Wohnraum gefördert. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen gehören:
- Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
- Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser
- Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
- Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse unter wesentlichem Bauaufwand (z. B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
- Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
Energetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG, dazu gehören insbesondere:
- nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
- Fenster und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
Folgende Maßnahmen werden mit diese Programm nicht gefördert:
- Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen.
- Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrags.
- Projekten, die weniger als 10.000 Euro an Zuwendungen benötigen.
Wer wird gefördert?
Das Eigentumsförderungsprogramm des Landes Niedersachsen unterstützt Privatpersonen, die einen Neubau planen, eine Immobilie erwerben oder ihre bestehende Immobilie modernisieren möchten.
Wie wird gefördert?
Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes:
Im Rahmen des Programms können Darlehen von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Für jede Person im Haushalt, die Kinder oder Menschen mit Behinderungen umfasst, erhöht sich der Betrag um jeweils 5.000 Euro. Zusätzlich zu den Darlehen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jedes Kind und jeden Menschen mit Behinderungen im Haushalt zu erhalten. Dadurch werden die finanziellen Vorteile des Programms zusätzlich gesteigert.
Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes.
Im Rahmen des Programms können Darlehen in Höhe von bis zu 85 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, beantragt werden. Zusätzlich wird für jedes Kind bzw. jede behinderte Person im Haushalt ein Zuschuss von 2.000 Euro gewährt. Damit wird eine finanzielle Unterstützung angeboten, die den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum erleichtert. Die Kombination aus Darlehen und Zuschuss ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Vorhaben effizient umzusetzen und von den Vorteilen des Programms zu profitieren.
Fördervoraussetzungen
Die Zinssätze im Rahmen des Programms sind wie folgt: In den ersten 15 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %. Ab dem 16. Jahr erfolgt eine marktübliche Verzinsung. Damit ist eine langfristige und flexible Finanzierung gewährleistet, die sich an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kreditnehmer orientiert.
Die Tilgung beträgt 2 % im Jahr, was eine langfristige und kontinuierliche Rückzahlung ermöglicht. Hinzu kommen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Darlehensrestbetrages. Darüber hinaus wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehens und 0,75 % des bewilligten Zuschusses erhoben. Diese Gebühr wird verwendet, um den Verwaltungsaufwand zu decken und eine effektive Mittelverwaltung zu gewährleisten.
Außerdem muss die finanzielle Belastung unter Berücksichtigung der Förderung auf Dauer tragbar sein. Nach Abzug der Belastung müssen monatlich folgende Beträge für den Lebensunterhalt verbleiben:
- 500 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller
- 500 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
- 250 Euro für jedes Kind
Zudem muss eine angemessene Unterbringung des Haushaltes gewährleistet sein.
Folgende Wohnflächen in einem Eigenheims gelten als angemessen:
- Bis zu 120 m² für 4 Haushaltsmitglieder
- Zusätzlich bis zu 15 m² für jedes weitere Haushaltsmitglied
Antragstellung
Für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen ist ein Antrag bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle zu stellen. Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderungsstellen finden Sie auf der Internetseite der NBank. Es ist ratsam, sich dort vorab über die genauen Ansprechpartner und Unterlagen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten.
Kumulierung möglich?
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist mit dieser Unterstützung der NBank nicht möglich.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Landesbürgschaft WEG
In Niedersachsen werden Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durch Bürgschaften abgesichert. Zuwendungsempfänger erhalten 80% des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, wobei maximal 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag pro Wohneinheit förderfähig sind. Durch diese Förderung ist das Vorhaben optimal und finanziell abgesichert.
Förderkredit oder Zuschuss?
Zur Vergabe von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellt das Land Niedersachsen Bürgschaften zur Verfügung. Damit werden die WEG-Darlehen finanziell abgesichert.
Was wird gefördert?
Die Bürgschaften gelten für Darlehen zur energetischen und altersgerechten Modernisierung von Wohnraum. Unter energetischer Modernisierung sind konkret Maßnahmen zur CO2-Reduzierung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien zu verstehen, wie z.B.
- Nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
- Fenster und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
- Maßnahmen zur altersgerechten Modernisierung und Barriere-Abbau
Im Rahmen der energetischen und altersgerechten Modernisierung können neben spezifischen Maßnahmen auch allgemeine Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören z.B. Verbesserungen der Raumaufteilung, der Belichtung, der Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung, der Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Heizung, der Funktionalität der Wohnräume sowie Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl und Gewalt.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Landesbürgschaft nicht gefördert:
- Modernisierungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sind.
- Bürgschaften für Darlehen aus öffentlichen Haushalten oder an öffentliche Haushalte, für Arbeitgeberdarlehen sowie für Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.
- Bürgschaften für Wohnraum, der nach Ausstattung oder Kosten besonders aufwändig ist, für Notunterkünfte aller Art, für Wohnraum, der nicht zur dauernden Führung eines Haushalts geeignet und bestimmt ist, sowie für Wochenend- und Ferienhäuser.
- Bürgschaften unterhalb eines Betrags von 5.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümergemeinschaften, die durch ihren vertraglich beauftragten Hausverwalter vertreten sind.
Wie wird gefördert?
Die Förderberechtigten erhalten 80% des Darlehensbetrages von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, wobei maximal 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag pro Wohneinheit förderfähig sind.
Fördervoraussetzungen
Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verzinsung und Tilgung des Darlehens muss für die vorgesehene Laufzeit gesichert sein. Der Zinssatz muss den marktüblichen Konditionen entsprechen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Landesbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens.
Für die Bürgschaft entstehen dem Kreditnehmer Kosten in Höhe von einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrages und jährlich 0,2 % auf das Restkapital. Der Mindestbetrag für Bürgschaften beträgt 5.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass die genauen Kosten je nach Anbieter variieren können.
Antragstellung
Den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie (vertraglich beauftragter Hausverwalter gemeinsam mit dem darlehensgebenden Kreditinstitut) unter Verwendung der entsprechenden Unterlagen direkt bei der NBank stellen und einfach hier klicken.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Niedersachsen bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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