
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick (enpal.de)
Förderprogramme für Wärmepumpen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die L-Bank, die Staatsbank des Landes Baden-Württemberg, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
- Klimaschutz-Plus
- Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie
- Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie
- Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung
- Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
- Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Klimaschutz-Plus
Dieses Programm des Landes Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur CO2-Minderung, darunter auch den Einsatz von Wärmepumpen. Es bietet finanzielle Unterstützung für den Austausch bestehender Heizungsanlagen gegen effiziente Wärmepumpensysteme.
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus gliedert sich in drei Hauptbereiche:
- CO2-Minderungsprogramm:
Ziel ist die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen durch Maßnahmen wie energetische Sanierung, erneuerbare Energien wie Wärmepumpen und Solarthermie. - Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm:
Im Vordergrund stehen die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Informationsangebote für Klimaschutzaktivitäten wie CO2-Bilanzierung und Energiemanagement. - Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung:
In den nächsten Jahren werden viele Gebäude mit Unterstützung des Landes saniert. Um Anreize für energieeffiziente Sanierungen zu schaffen und den Klimaschutzplan zu unterstützen, werden Projekte, die besondere Effizienzstandards erreichen, zusätzlich gefördert.
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Förderprogramm "Klimaschutz-Plus" bietet sowohl Förderkredite als auch Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Je nach individuellem Bedarf und finanzieller Situation kann zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem direkten Zuschuss gewählt werden.
Was wird gefördert?
Das Programm in Baden-Württemberg fördert eine Vielzahl von Maßnahmen zur CO2-Minderung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören unter anderem die energetische Gebäudesanierung, der Einsatz erneuerbarer Energien, die Umstellung auf klimafreundliche Mobilität sowie die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privathaushalte, Kommunen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Träger von Krankenhäusern und Heimen, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie Kontraktoren.
Wie wird gefördert?
CO2-Minderungsprogramm:
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach den eingesparten CO2-Emissionen über die Lebensdauer der Maßnahme. Pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent werden 50 Euro gewährt. Die Förderung ist auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei einer Kombination mehrerer Maßnahmen gilt dieser Fördersatz für jede einzelne Maßnahme. Zusätzlich können Zuschläge und Boni gewährt werden.
- Der Mindestbetrag des Gesamtzuschusses beträgt 3.000 Euro (Bagatellgrenze) und der Maximalbetrag 200.000 Euro.
Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm:
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens. Dabei erhalten Sie einen Zuschuss in Form einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.
Fördervoraussetzungen
- Der Beginn des Vorhabens ist in den nächsten 12 Monaten.
- Das Unternehmen befindet sich nicht in einer schwierigen Unternehmenssituation gemäß den Gemeinschaftsrichtlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen.
- Sie haben keine rechtswidrigen Beihilfen erhalten, die zu Rückforderungsanordnungen aufgrund früherer Entscheidungen geführt haben.

Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist grundsätzlich bei der L-Bank einzureichen.Diese Antragsfrist wurde nun vom 01.12.2022 auf den 30.06.2023 verlängert. Maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels bei der L-Bank. Sollten die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft sein, wird das Umweltministerium darüber informieren. Für jedes Programmjahr werden unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Die aktuell verfügbaren Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
Kumulierung möglich?
Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden- Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Klimaschutz-Plus | L-Bank
Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie
Das Förderprogramm "Kombidarlehen Wohnen mit Klimaprämie" des Landes Baden-Württemberg und der L-Bank bietet Hauseigentümern Anreize, ihre Gebäude auf einen hohen energetischen Standard zu bringen.
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Förderprogramm bietet sowohl Kredite als auch Zuschüsse. Es unterstützt Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden und belohnt besonders energieeffiziente Projekte mit einem zusätzlichen Klimabonus.
Was wird gefördert?
Projekte/Vorhaben:
- Neubau eines Eigenheims
- Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit anschließender Modernisierung, Sanierung oder Umbau
- Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- Installation einer Photovoltaikanlage an Ihrem Wohngebäude
Ausgaben:
- Grundstückskosten (einschließlich Nebenkosten)
- Baukosten und Baunebenkosten
- Kosten für Außenanlagen
- Kaufpreis der Immobilie (einschließlich Nebenkosten)
- Kosten für Modernisierung, Umbau oder energetische Sanierung
- Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Speichers
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die eine förderfähige Investition in eine Wohnimmobilie mit bis zu drei Wohneinheiten tätigen und eine dieser Wohneinheiten selbst bewohnen, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der geförderten Immobilie anmeldet. Außerdem gilt diese Fördermöglichkeit ausschließlich für Wohngebäude in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert?
Der Bruttodarlehensbetrag für das Förderprogramm beträgt mindestens 5.000 Euro und kann bis zu 200.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Die Darlehenslaufzeit kann 10, 20 oder 30 Jahre betragen, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Jahre möglich sind. Die Darlehenszinsen werden für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben.
Für ambitionierte Sanierungsvorhaben und besonders energieeffiziente Häuser (nach Sanierung) nach den Effizienzhaus-Standards 55 und 40 erhalten Antragsteller zusätzlich zur BEG-Förderung eine Klimaprämie des Landes, die als Tilgungszuschuss zum Kombi-Darlehen Wohnen gutgeschrieben wird:
- Für den Effizienzhausstandard 55 beträgt die Klimaprämie 2.000 Euro pro Wohneinheit.
- Für den Effizienzhausstandard 40 beträgt die Klimaprämie 4.000 Euro pro Wohneinheit.
Fördervoraussetzungen
- Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Nutzung einer Wohneinheit im geförderten Gebäude für sie selbst
Das Kombi-Darlehen Wohnen ist an bestimmte Förderprogramme geknüpft, die als Basisförderung dienen. Dazu gehören die aktuellen Programme (Stand: 01.06.2023):
- Wohnen mit Kind (L-Bank)
- Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik (L-Bank)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Zuschussvariante (BAFA)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kreditvariante (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW)
- Wohneigentum für Familien (KfW)
Antragstellung
Ab dem 1. Juli 2021 können natürliche Personen Anträge über ihre Hausbank stellen. Zuständige Stelle für die Abwicklung des Förderprogramms ist die L-Bank. Dort finden Sie Informationen zur Antragstellung und die entsprechenden Formulare. Bei Fragen stehen Ihnen auch die Hausbanken gerne zur Verfügung.
Weitere Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier: Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie | L-Bank
Kumulierung möglich?
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Kommunen ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf jedoch die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Die BEG-Förderung lässt eine maximale Förderquote von 60 %, bezogen auf die förderfähigen Kosten insgesamt, zu.
Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Programm “Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie” bietet Unternehmen die Wahl zwischen einem Förderkredit und einem Zuschuss. Der Förderkredit ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung der Investition, der Zuschuss in Form der Klimaprämie reduziert die Rückzahlung des Darlehens. So erhalten Unternehmen eine maßgeschneiderte Förderung für ihre Vorhaben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie der Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen (Heiztechnik) und die Optimierung der Heizungsanlage. Diese Förderung gilt, wenn das Vorhaben parallel durch die BEG-NWG (Nichtwohngebäude) oder die BEG-EM-NWG (Einzelmaßnahmen in Nichtwohngebäuden) gefördert wird. Die folgende Übersicht zeigt alle förderfähigen Vorhaben und Kosten.
Projekte/Vorhaben:
- Neubau von Betriebsgebäuden als KfW-Effizienzgebäude 55 oder 40
- Sanierung von Betriebsgebäuden zu KfW-Effizienzgebäuden mit den Stufen 100, 70, 55 oder 40
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung bei bestehenden Betriebsgebäuden
(Sanierung von Gebäudehülle und Gebäudetechnik) - Vorhaben in Kombination mit BEG-Förderung oder KDM-FLEX
Ausgaben/Kosten:
- Energetische Kosten (förderfähig gemäß BEG-Förderung)
- Weitere Kosten des Vorhabens wie Grundstück und Außenanlagen (nicht förderfähig)
- Weitere energetische Maßnahmen, die die Mindestanforderungen der BEG-Förderung nicht erfüllen

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Kombi-Darlehen-Mittelstand mit Klimaprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden auch größere Unternehmen gefördert, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Wie wird gefördert?
Seit dem 01.03.2022 wurde die Programmstruktur des Kombi-Darlehens Mittelstand angepasst. Nun werden die folgenden drei Förderungen angeboten:
- Kombi-Darlehen Mittelstand – junge KMU
- Kombi-Darlehen Mittelstand – etablierte KMU
- Kombi-Darlehen Mittelstand – FLEX
Allgemein bietet das Förderprogramm eine Kredithöhe von 10.000 bis 25 Mio € für Ihr Vorhaben. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Kreditlaufzeiten von 5, 8, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahren, wobei eine tilgungsfreie Phase von 0 bis 3 Jahren möglich ist. Die Sollzinsbindung orientiert sich an der gewählten Kreditlaufzeit und beträgt maximal 10 Jahre.
Für die ersten 12 Monate fallen keine Bereitstellungszinsen an, danach 0,15 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Betrag. Sondertilgungen sind unter Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich. Mit dem Kombi-Darlehen-Mittelstand erhalten Sie eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg.
Sonstige Zuschüsse
Klimaprämie:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Klimaprämie für Vorhaben, die auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Nichtwohngebäude oder BEG-Einzelmaßnahmen) gefördert werden. Die Klimaprämie wird als Tilgungszuschuss für das Kombi-Darlehen Mittelstand gutgeschrieben. Die Höhe der Klimaprämie richtet sich nach den anerkannten energetischen Kosten der BEG-Förderung und variiert je nach Art des Vorhabens.
Nach Abschluss des Vorhabens wird die Höhe des BEG-Zuschusses ermittelt und der Hausbank vorgelegt. Auf Basis der BEG-Förderung wird die Klimaprämie ermittelt und als Tilgungszuschuss ausgezahlt.