
Sie interessieren sich für eine Solaranlage oder möchten sich über die Einspeisevergütung informieren, weil Sie selbst Strom erzeugen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Einspeisevergütung zusammengefasst.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt, um Eigenheimbesitzer einen Anreiz zur Anschaffung einer Solaranlage zu geben und somit die Energiewende voranzutreiben. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 8,20 Cent / kWh (Stand: Mai 2023).
Man unterscheidet bei der Einspeisevergütung in Volleinspeisung und Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung). Bei der Volleinspeisung wird der gesamte gewonnene Strom direkt ins Netz eingespeist, sodass Sie diesen nicht für sich selbst nutzen - Ihr Eigenverbrauch ist null und Sie beziehen Ihren Bedarf aus dem Netz. Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie direkt den zeitgleich erzeugten Strom, während der Überschuss ins öffentliche Netz abgeht - Ihr Eigenverbrauch wird gedeckt und bei Bedarf mit Strom aus dem Netz erweitert. Alternativ können Sie Ihren erzeugten Strom anhand eines Solarstromspeichers halten und bei Bedarf aus dem Speicher, statt dem Netz, beziehen.
Bei beiden Modellen kann jeweils die feste Einspeisevergütung und Direktvermarktung (auch Marktprämienmodell) gewählt werden: Bei der festen Einspeisevergütung wird der Strom ins das öffentliche Netz eingespeist, aus dem alle Verbraucher Ihren Strom beziehen. Die Einspeisevergütung fällt je nach Anlagengröße unterschiedlich aus. Je größer die Anlage, desto kleiner ist jedoch die Einspeisevergütung. Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom an einen Direktvermarkter verkauft. Ob sich dieses Modell für Sie lohnt und welche Voraussetzungen Ihre Anlage erfüllen muss, finden Sie in unserem Artikel rund um die Direktvermarktung.
Neu: Doppelte Einspeisevergütung durch Direktvermarktung bei Enpal
Seit April 2023 können Sie als Neukunde bei Enpal von der Direktvermarktung profitieren. Das heißt für Sie: Enpal garantiert Ihnen drei Jahre lang eine Vergütung von 16 Cent/kWh, was fast eine Verdopplung der Einspeisevergütung ist!
Wie funktioniert das? Enpal verkauft den überschüssigen Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, direkt an der Strombörse. Dadurch schafft Enpal es, Sie mit 16 Cent/kWh zu vergüten.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung? (Mai 2023)
Die aktuelle Einspeisevergütung für den Mai 2023 beträgt 8,20 Cent / kWh. Sie gilt für alle PV-Anlagen die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings auch noch davon abhängig, über welche Leistung Ihre PV-Anlage verfügt.
Zum heutigen Zeitpunkt (Mai 2023) fällt die Einspeisevergütung für die folgenden drei Kapazitätsgrenzen wie folgt aus:
Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung
Bis Ende Juli 2022 wurde die Höhe der Einspeisevergütung noch anhand eines Degressionsprinzips festgelegt (nähere Infos dazu weiter unten). Im Rahmen des "Osterpakets" der Bundesregierung wurde diese Degression allerdings bis zum Februar 2024 ausgesetzt. Das heißt, dass die aktuell geltenden Einspeisevergütungen bis zum Februar 2024 gleichbleiben.
Wie wirkt sich die Höhe der Einspeiseprämie auf die Rentabilität der Solaranlage aus? Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch? Mit dem Enpal Solarrechner geben Sie einfach Ihre Daten ein und erfahren, ob eine PV-Anlage zu Ihnen passt.
Wie hat sich die Einspeisevergütung in 2022 entwickelt?
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung in den vergangenen Monaten entwickelt hat.
Alle Angaben zur Höhe der Einspeisevergütung sind in Cent pro kWh.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Sie haben Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es keine Vergütung.
Bei den Auszahlungsmethoden können Sie zwischen einer monatlichen und jährlichen Abrechnung entscheiden.
Einspeisevergütung mit monatlicher Abrechnung:
Bei dieser Methode wird jeden Monat ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Einspeisevergütung zu bestimmen. Diese wird dann im Folgemonat ausgezahlt.
Einspeisevergütung mit jährlicher Abrechnung:
Bei dieser Methode bekommen Sie die Einspeisevergütung jeden Monat im Voraus, basierend auf einer Schätzung Ihrer Einspeisung. Am Jahresende werden die Vorauszahlungen dann mit der Ihnen tatsächlich zustehenden Einspeisevergütung verglichen. Je nachdem, ob Sie zu viel oder zu wenig bekommen haben, bekommen Sie entweder eine Nachzahlung oder müssen einen Teil der Einspeisevergütung wieder zurückzahlen.
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebsetzung über die nächsten 20 Jahre festgeschrieben. Wenn die Einspeisevergütung also weiter sinkt, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen. Daher gilt: je schneller Sie sich eine Solaranlage anschaffen, desto besser.
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Stellen Sie den Antrag auf Einspeisung unbedingt vor der Installation der Photovoltaikanlage. Im Rahmen des Antrags auf einen Netzanschluss sollten Sie alle notwendigen Unterlagen gesammelt einreichen, um den Prozess zu beschleunigen. Erst nachdem Sie die Einspeisezusage erhalten haben, können Sie die Anlage zu einem vorher abgestimmten Termin in Betrieb nehmen.
Wie hoch war die Einspeisevergütung in 2021?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung in 2021 für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp:
Historische Preisentwicklung der Einspeisevergütung
Seit dem Beschluss der Einspeisevergütung in 2020 bis zum 30.07.2022 sank der Preis kontinuierlich. Bis Ende Juli folgte sie dem Degressionsprinzip (mehr dazu weiter unten). Im Zuge des Osterpakets setzt die Degression nun aus, sodass die Preise bis zum 31.01.24 gleichbleiben.
Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp von 2004 - 2023.

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung?
Ja, eine PV-Anlage lohnt sich meist auch trotz der sinkenden Einspeisevergütung. Denn die Vorteile einer Solaranlage sind weiterhin stark: Sie machen sich unabhängig von den steigenden Strompreisen, sparen langfristig Stromkosten und tun auch noch etwas Gutes für die Umwelt. Zusätzlich können Sie Ihren Solarstrom ggf. für das Aufladen eines E-Autos über eine Wallbox verwenden und sogar der Wert Ihrer Immobilie steigt durch die Anschaffung einer Solaranlage. Und wenn Sie eine Solaranlage mit Speicher haben, verbrauchen Sie den Großteil Ihres günstigen Solarstroms sowieso selbst. Nicht zu vergessen sind innovative Modelle wie die Solaranlage ohne Anschaffungskosten.
Weitere häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Nach den wichtigsten Informationen gehen wir im Folgenden auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Einspeisevergütung ein.
Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt?
Bei der Festsetzung der aktuellen Einspeisevergütung gibt es feste Regeln, die an den Zubau von Photovoltaikanlagen gebunden sind. Einfach formuliert könnte man sagen: Je mehr PV-Anlagen in Deutschland installiert werden, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus. Letztendlich hängt es aber von den Zielen der Bundesregierung ab.
Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung legt jedes Jahr Ziele für den PV-Ausbau in Deutschland fest. Alle drei Monate wird dann geschaut, ob diese Ziele erreicht wurden. Je nachdem, ob der Zubau über oder unter der gewünschten Zielmarke liegt, kommt es zu einer starken oder schwachen Degression. Die jeweilige Senkung (“Degressionsrate”) gilt immer für drei Monate.
- Wenn die Ziele erreicht werden, sinkt die Einspeisevergütung pro Monat um 0,4 % (“Basisdegression”)
- Wenn die Ziele übertroffen werden, sinkt die Einspeisevergütung pro Monat um mehr als 0,4 %
- Und wenn die Ziele nicht erreicht werden, sinkt die Einspeisevergütung um weniger als 0,4 %
Ein Beispiel: Im letzten Berechnungszeitraum wurden die Ziele der Bundesregierung zum PV-Ausbau übertroffen. Daher wurde festgelegt, dass die Einspeisevergütung von Februar bis April 2022 um 1,4 % pro Monat sinkt.
Im Rahmen des “Osterpakets” wurde im April 2022 jedoch beschlossen, diese Art der Berechnung und somit die Degression ab August 2022 vorerst zu pausieren und bis Februar 2024 eine gleichbleibende Höhe der Einspeisevergütung festzulegen.
Muss ich die EEG-Umlage auf meinen Eigenverbrauch zahlen?

Die EEG-Umlage muss jeder Verbraucher zahlen, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht. Verbrauchen Sie den eigens erzeugten Strom selbst, müssen Sie die Umlage nicht zahlen, sofern Ihre Anlage nicht die Leistungsgrenze von 30 kWp übersteigt. Sollte Ihre Anlage tatsächlich mehr als 30 kWp aufweisen, müssen Sie einen prozentualen Anteil der EEG-Umlage bezahlen.
Auch diese Bestimmung wurde mit dem “Osterpaket” aufgehoben. Als Teil der Entlastungspakete müssen Stromkunden bereits seit Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Nun wird das Gesetz ab Januar 2023 komplett abgeschafft.
Welche Einspeisevergütung gilt für eine Erweiterung?

Eine Erweiterung der Anlage gilt nur als solche, sofern Sie auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden Anlage errichtet wird und nicht später als 12 Monate nach der Erstanlage in Betrieb genommen wird. Unter diesen Voraussetzungen wird die Einspeisevergütung auf demselben Niveau für die zusätzliche Leistung verrechnet.
In den allermeisten Fällen findet die Erweiterung allerdings später statt und der Zubau wird als eine „Neuanlage“ gewertet. Die Einspeisevergütung muss dann entsprechend der Höhe des Zeitpunkts der Erweiterung angesetzt werden.
Was geschieht, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft?

Nachdem Sie über 20 Jahre die Vergütung erhalten haben, verlieren Sie den Anspruch auf eine finanzielle Kompensation in Form der Einspeisevergütung. Sie können den Strom dann aber immer noch ins Netz verkaufen und Sie können nach wie vor Stromkosten durch den Eigenverbrauch sparen.
Welche Möglichkeiten Ihnen zudem noch offen stehen, finden Sie zusammengefasst in unserem Artikel zu Post EEG-Photovoltaikanlagen.
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?

Ein festes Ende der Einspeisevergütung ist nicht vorgesehen, man kann jedoch davon ausgehen, dass die Höhe der Vergütung weiter sinkt und sich früher oder später dem Null-Wert entgegenbewegen wird. Über die Zukunft vom Ausbau erneuerbarer Energien entscheidet letztendlich der Gesetzgeber.
Unabhängig davon gilt jedoch: Je früher, desto besser. In Anbetracht einer sinkenden Einspeisevergütung und weiter steigender Strompreise ist es ratsam, sich heute über eine Anschaffung einer PV-Anlage Gedanken zu machen.
Einen ersten Schritt können Sie bereits heute machen und herausfinden, ob eine Solaranlage auf Ihr Dach passt:
Am Ende der Mietzeit bekommen Sie Ihre Solaranlage für einen symbolischen Euro quasi geschenkt und können sie so lange sie möchten kostenfrei weiter nutzen. Unverbindliche Anfrage schicken
Bei Enpal besteht zudem die Möglichkeit, sechs Monate lang flexibel zwischen Solaranlage mieten und Solaranlage kaufen der Anlage zu wählen. So können Sie erst wie gewohnt das bewährte Rundum-Sorglos-Paket von Enpal genießen und sich in Ruhe entscheiden, ob Sie die Anlage doch kaufen wollen.
Finden Sie hier heraus, ob sich eine PV-Anlage auch für ihr Haus rentiert: