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Die aktuelle Einspeisevergütung in 2024

Einspeisevergütung in 2024: Das Wichtigste in Kürze
  • Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie Ihren selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen
  • Die aktuelle Einspeisevergütung beträgt 8,11 Cent / kWh (Stand: März 2024)
  • Ab dem 1. Februar 2024 läuft das Osterpaket aus und die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %
  • Die Höhe der staatlichen Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebsetzung über die nächsten 20 Jahre festgeschrieben
  • Durch die Einspeisevergütung werden Solaranlagen für Eigenheimbesitzer noch attraktiver

Enpal bietet Solaranlagen im flexiblen Miet- oder Kaufmodell an. Das Besondere dabei: 0 € Anzahlung, 100% flexibel, kein Risiko. Sie zahlen erst, wenn Ihre PV-Anlage Strom produziert.

Sie interessieren sich für eine Solaranlage oder möchten sich über die Einspeisevergütung informieren, weil Sie selbst Strom erzeugen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Einspeisevergütung zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt, um Eigenheimbesitzer einen Anreiz zur Anschaffung einer Solaranlage zu geben und somit die Energiewende voranzutreiben. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 8,11 Cent / kWh (Stand: März 2024). Da das Osterpaket aus 2022 ausgelaufen ist, sinkt die Einspeisevergütung jetzt halbjährlich um 1 %.

Man unterscheidet bei der Einspeisevergütung in Volleinspeisung und Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung). Bei der Volleinspeisung wird der gesamte gewonnene Strom direkt ins Netz eingespeist, sodass Sie diesen nicht für sich selbst nutzen - Ihr Eigenverbrauch ist null und Sie bekommen Ihren Strom durch Netzbezug. Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie direkt den zeitgleich erzeugten Strom, während der Überschuss ins öffentliche Netz abgeht - Ihr Eigenverbrauch wird gedeckt und bei Bedarf mit Strom aus dem Netz erweitert. Alternativ können Sie Ihren erzeugten Strom anhand eines Solarstromspeichers halten und bei Bedarf aus dem Speicher, statt dem Netz, beziehen.

Bei beiden Modellen kann jeweils die feste Einspeisevergütung und Direktvermarktung (auch Marktprämienmodell) gewählt werden: Bei der festen Einspeisevergütung wird der Strom ins das öffentliche Netz eingespeist, aus dem alle Verbraucher Ihren Strom beziehen. Die Einspeisevergütung fällt je nach Anlagengröße unterschiedlich aus. Je größer die Anlage, desto kleiner ist jedoch die Einspeisevergütung. Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom an einen Direktvermarkter verkauft. Ob sich dieses Modell für Sie lohnt und welche Voraussetzungen Ihre Anlage erfüllen muss, finden Sie in unserem Artikel rund um die Direktvermarktung.

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Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung? (März 2024)

Die aktuelle Einspeisevergütung für den März 2024 beträgt 8,11 Cent / kWh. Sie gilt für alle PV-Anlagen die ab dem 01.02.2024 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings auch noch davon abhängig, über welche Leistung Ihre PV-Anlage verfügt.

Achtung: Ab dem 01.08.2024 sinkt die Einspeisevergütung erneut um 1 % auf 8,04 Cent pro kWh. Schnell sein lohnt sich also!

Zum heutigen Zeitpunkt (März 2024) fällt die Einspeisevergütung für die folgenden drei Kapazitätsgrenzen wie folgt aus:

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung

Leistung der PV-Anlage Feste Vergütung Direkte Vermarktung
bis 10 kWp 8,11 Cent / kWh 8,51 Cent / kWh
bis 40 kWp 7,03 Cent / kWh 7,43 Cent / kWh
bis 100 kWp 5,74 Cent / kWh 6,14 Cent / kWh
bis 400 kWp - 6,14 Cent / kWh
bis 1 MW - 6,14 Cent / kWh

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

Leistung der PV-Anlage Feste Vergütung Direkte Vermarktung
bis 10 kWp 12,87 Cent / kWh 13,27 Cent / kWh
bis 40 kWp 10,79 Cent / kWh 11,19 Cent / kWh
bis 100 kWp 10,79 Cent / kWh 11,19 Cent / kWh
bis 400 kWp - 9,31 Cent / kWh
bis 1 MW - 8,02 Cent / kWh

Trotz der sinkenden Vergütungssätze haben Sie die Möglichkeit durch das Marktprämienmodell, oder auch Direktvermarktung, eine höhere Einspeisevergütung zu erhalten.

Bis Ende Juli 2022 wurde die Höhe der Einspeisevergütung noch anhand eines Degressionsprinzips festgelegt (nähere Infos dazu weiter unten). Im Rahmen des "Osterpakets" der Bundesregierung wurde diese Degression allerdings bis zum Februar 2024 ausgesetzt. Ab Februar 2024 wird die Vergütung nun halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Senkung gilt also ab dem 1. August 2024, dann ab dem 1. Februar 2025. Daraus ergeben sich die folgenden festen Vergütungssätze:

ab August 2024 ab Februar 2025
Leistung der PV-Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 8,04 12,74 7,96 12,61
bis 40 kWp 6,96 10,68 6,89 10,57
bis 100 kWp 5,68 10,68 5,62 10,57
Alle Werte in Cent / kWh

Wie wirkt sich die Höhe der Einspeiseprämie auf die Rentabilität der Solaranlage aus? Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch? Mit dem Enpal Solarrechner geben Sie einfach Ihre Daten ein und erfahren, ob eine PV-Anlage zu Ihnen passt.

Wie hat sich die Einspeisevergütung in 2022/2023 entwickelt? 

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung in den vergangenen Monaten entwickelt hat.

Alle Angaben zur Höhe der Einspeisevergütung sind in Cent pro kWh.

Leistung der PV-Anlage
Monat bis 10 kW bis 40 kW bis 100 kW
Januar 2022 6,83 6,63 5,19
Februar 2022 6,73 6,53 5,11
März 2022 6,63 6,44 5,03
April 2022 6,53 6,34 5,03
Mai 2022 6,43 6,25 4,88
Juni 2022 6,34 6,15 4,81
Juli 2022 6,24 6,06 4,74
Inkrafttreten des Osterpakets
30.07.22 bis
31.01.24
8,20 7,10 5,80

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Sie haben Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es keine Vergütung.

Bei den Auszahlungsmethoden können Sie zwischen einer monatlichen und jährlichen Abrechnung entscheiden.

Einspeisevergütung mit monatlicher Abrechnung:

Bei dieser Methode wird jeden Monat ihr aktueller Zählerstand erfasst, um die Einspeisevergütung zu bestimmen. Diese wird dann im Folgemonat ausgezahlt.

Einspeisevergütung mit jährlicher Abrechnung:

Bei dieser Methode bekommen Sie die Einspeisevergütung jeden Monat im Voraus, basierend auf einer Schätzung Ihrer Einspeisung. Am Jahresende werden die Vorauszahlungen dann mit der Ihnen tatsächlich zustehenden Einspeisevergütung verglichen. Je nachdem, ob Sie zu viel oder zu wenig bekommen haben, bekommen  Sie entweder eine Nachzahlung oder müssen einen Teil der Einspeisevergütung wieder zurückzahlen.

Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?

Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab der Inbetriebsetzung über die nächsten 20 Jahre festgeschrieben. Wenn die Einspeisevergütung also weiter sinkt, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen. Daher gilt: je schneller Sie sich eine Solaranlage anschaffen, desto besser.

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?

Stellen Sie den Antrag auf Einspeisung unbedingt vor der Installation der Photovoltaikanlage. Im Rahmen des Antrags auf einen Netzanschluss sollten Sie alle notwendigen Unterlagen gesammelt einreichen, um den Prozess zu beschleunigen. Erst nachdem Sie die Einspeisezusage erhalten haben, können Sie die Anlage zu einem vorher abgestimmten Termin in Betrieb nehmen.

Tipp:

Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden. Der angegebene Wert kann nachträglich nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage für die Einspeisung des Solarstroms bleibt bestehen.

Historische Preisentwicklung der Einspeisevergütung

Seit dem Beschluss der Einspeisevergütung in 2020 bis zum 30.07.2022 sank der Preis kontinuierlich. Bis Ende Juli folgte sie dem Degressionsprinzip (mehr dazu weiter unten). Im Zuge des Osterpakets setzte die Degression aus, sodass die Preise bis zum 31.01.24 gleichblieben.

Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp von 2004 - 2023.

Diagramm zur sinkenden Einspeisevergütung von 2004 bis 2024.

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung?

Ja, eine PV-Anlage lohnt sich meist auch trotz der sinkenden Einspeisevergütung. Denn die Vorteile einer Solaranlage sind weiterhin stark: Sie machen sich unabhängig von den steigenden Strompreisen, sparen langfristig Stromkosten und tun auch noch etwas Gutes für die Umwelt. Zusätzlich können Sie Ihren Solarstrom ggf. für das Aufladen eines E-Autos über eine Wallbox verwenden und sogar der Wert Ihrer Immobilie steigt durch die Anschaffung einer Solaranlage. Und wenn Sie eine Solaranlage mit Speicher haben, verbrauchen Sie den Großteil Ihres günstigen Solarstroms sowieso selbst. Nicht zu vergessen sind innovative Modelle wie die Solaranlage ohne Anschaffungskosten.

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Praktische Tipps für Verbraucher

Nach den wichtigsten Informationen gehen wir im Folgenden auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Einspeisevergütung ein.

Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung festgelegt?

Während es in der Vergangenheit feste Regelung bei der Festlegung der Degressionsraten gab, sind ab Februar 2024 nun neue Raten festgelegt: Es erfolgt eine halbjährliche Absenkung der Vergütungssätze um 1 %. Degressionssätze werden vorerst also nicht mehr in Abhängigkeit vom Erfolg oder Misserfolg der Zielerreichung festgelegt.

Denn früher lief die Festlegung folgendermaßen ab: Die Bundesregierung legte jedes Jahr Ziele für den PV-Ausbau in Deutschland fest. Alle drei Monate wurde dann geschaut, ob diese Ziele erreicht wurden. Es kam dann zu einer schwachen oder starken Degression. Einfach gesagt: Je mehr PV-Anlagen in Deutschland installiert werden, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus. Letztendlich hängt es aber von den Zielen der Bundesregierung ab.

Bis vor der Einführung des Osterpakets wurde die Degression so berechnet:

  • Wurden die Ziele erreicht, sank die Einspeisevergütung pro Monat um 0,4 % (“Basisdegression”)
  • Wurden die Ziele übertroffen, sank die Einspeisevergütung pro Monat um mehr als 0,4 %
  • Wurden die Ziele nicht erreicht, sank die Einspeisevergütung um weniger als 0,4 % 

Ein Beispiel: Im letzten Berechnungszeitraum wurden die Ziele der Bundesregierung zum PV-Ausbau übertroffen. Daher wurde festgelegt, dass die Einspeisevergütung von Februar bis April 2022 um 1,4 % pro Monat sinkt.

Im Rahmen des “Osterpakets” wurde zwischen August 2022 und Januar 2024 die Degression pausiert, sodass die Höhe der Einspeisevergütung gleich blieb.

Muss ich die EEG-Umlage auf meinen Eigenverbrauch zahlen?

Icon, das eine Bezahlung darstellt

Die EEG-Umlage muss jeder Verbraucher zahlen, der Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht. Verbrauchen Sie den eigens erzeugten Strom selbst, müssen Sie die Umlage nicht zahlen, sofern Ihre Anlage nicht die Leistungsgrenze von 30 kWp übersteigt. Sollte Ihre Anlage tatsächlich mehr als 30 kWp aufweisen, müssen Sie einen prozentualen Anteil der EEG-Umlage bezahlen.

Auch diese Bestimmung wurde mit dem “Osterpaket” aufgehoben. Als Teil der Entlastungspakete müssen Stromkunden bereits seit Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Nun wird das Gesetz ab Januar 2023 komplett abgeschafft.

Welche Einspeisevergütung gilt für eine Erweiterung?

Eurozeichen mit Expansions Symbol

Eine Erweiterung der Anlage gilt nur als solche, sofern Sie auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden Anlage errichtet wird und nicht später als 12 Monate nach der Erstanlage in Betrieb genommen wird. Unter diesen Voraussetzungen wird die Einspeisevergütung auf demselben Niveau für die zusätzliche Leistung verrechnet.

In den allermeisten Fällen findet die Erweiterung allerdings später statt und der Zubau wird als eine „Neuanlage“ gewertet. Die Einspeisevergütung muss dann entsprechend der Höhe des Zeitpunkts der Erweiterung angesetzt werden.

Was geschieht, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft?

Eine Uhr mit der Zahl 20

Nachdem Sie über 20 Jahre die Vergütung erhalten haben, verlieren Sie den Anspruch auf eine finanzielle Kompensation in Form der Einspeisevergütung. Sie können den Strom dann aber immer noch ins Netz verkaufen und Sie können nach wie vor Stromkosten durch den Eigenverbrauch sparen.

Welche Möglichkeiten Ihnen zudem noch offen stehen, finden Sie zusammengefasst in unserem Artikel zu Post EEG-Photovoltaikanlagen.

Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?

Ein Kalendar mit Fragezeichen

Ein festes Ende der Einspeisevergütung ist nicht vorgesehen, man kann jedoch davon ausgehen, dass die Höhe der Vergütung weiter sinkt und sich früher oder später dem Null-Wert entgegenbewegen wird. Über die Zukunft vom Ausbau erneuerbarer Energien entscheidet letztendlich der Gesetzgeber.

Unabhängig davon gilt jedoch: Je früher, desto besser. In Anbetracht einer sinkenden Einspeisevergütung und weiter steigender Strompreise ist es ratsam, sich heute über eine Anschaffung einer PV-Anlage Gedanken zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Wird die Einspeisevergütung wieder erhöht?

Bis Ende Juli 2022 wurde die Höhe der Einspeisevergütung durch ein Degressionsprinzip bestimmt. Bis Januar 2024 blieben die Degressionsraten dann im Rahmen des Osterpakets unverändert. Seit Februar 2024 ist eine neues Degressionsprinzip bestimmt: Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %.

Gibt es eine maximale Leistungsgrenze für Photovoltaikanlagen, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben?

Nein, es gibt keine maximale Leistungsgrenze für Photovoltaikanlagen, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Die Einspeisevergütung, variiert jedoch nach Größe der Anlage, wobei die Vergütung mit zunehmender Anlagengröße tendenziell abnimmt. 

Wie lange ist die Laufzeit der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?

Die Einspeisevergütung läuft für Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren aus. Dies führt dazu, dass Sie als Betreiber der Anlage nicht mehr den im EEG vorgesehenen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Alles wichtige zum Ende der EEG-Förderung finden sie hier: Post-EEG-Photovoltaikanlagen

Wie wird die Höhe der Einspeisevergütung berechnet?

Für März 2024 ist die aktuelle Einspeisevergütung auf 8,11 Cent/kWh festgelegt. Ab August sink sie erneut um 1 %. Einmal in Betrieb genommen, bleibt die Höhe der staatlichen Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von 20 Jahren unverändert. Dabei variiert die Vergütung je nach Größe der Anlage. Als Beispiel: Bei einer Überschusseinspeisung und einer Anlagenleistung von bis zu 10 kWp liegt die Vergütung bei 8,11 Cent/kWh. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 kWp beträgt die Vergütung 7,03 Cent/kWh und für solche bis 100 kWp 5,74 Cent/kWh. Es ist also entscheidend, über welche Leistung die PV-Anlage verfügt, um die genaue Höhe der Einspeisevergütung zu bestimmen.

Kann ich die Einspeisevergütung zusammen mit anderen staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen?

Ja, Sie können die Einspeisevergütung zusammen mit anderen staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie mehr zu den aktuellen Möglichkeiten: Photovoltaik Förderung

Was passiert, wenn meine Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als ich verbrauche?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als Sie verbrauchen, wird der überschüssige Strom in der Regel ins Netz eingespeist und Sie erhalten dafür eine Einspeisevergütung.

Muss ich Steuern auf die Einnahmen aus der Einspeisevergütung zahlen?

Nein, ab dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus privaten Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das Jahr 2022. Daher sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung für diese Solaranlagen steuerfrei

Gibt es Unterschiede in der Einspeisevergütung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen?

Ja, es gibt Unterschiede in der Einspeisevergütung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen. Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Einspeisevergütung ist die Größe der Photovoltaikanlage. Grundsätzlich sind Freiflächenanlagen oft größer als Dachanlagen. Aufgrund ihrer Größe erhalten Freiflächenanlagen in der Regel eine geringere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde im Vergleich zu kleineren Dachanlagen. Dies liegt daran, dass mit zunehmender Größe der Anlage die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde tendenziell abnimmt.

Was ist die Rolle der Bundesnetzagentur im Einspeisevergütungsprozess?

Die Bundesnetzagentur nimmt eine zentrale Rolle im Kontext der Einspeisevergütung ein. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der Vergütungssätze und sorgt für Transparenz und Fairness im Markt für erneuerbare Energien. Die Behörde überwacht die Entwicklung und Degression der Vergütung und spielt eine entscheidende Rolle bei der PV-Anlagen Genehmigung. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vergütung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ein geregeltes Zusammenspiel von Verbrauchern, Anlagenbetreibern und Netzbetreibern stattfindet.

Welche Bedeutung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Einspeisevergütung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet das rechtliche Gerüst für die Einspeisevergütung und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen erneuerbare Energiequellen gefördert und in das Stromnetz integriert werden. Das EEG enthält Bestimmungen zur Höhe der Vergütung, zu den Fristen der Förderung und zu den Pflichten der Anlagenbetreiber. Als wesentlicher Bestandteil des Energieumstiegs trägt das EEG dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben.

Kann ich meine Photovoltaikanlage erweitern und weiterhin die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen?

Ja, in vielen Fällen können Sie Ihre Photovoltaikanlage erweitern und weiterhin die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und Bedingungen zu überprüfen.

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