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Wärmepumpe Förderung Brandenburg 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 4.4.2024
Lesezeit: 4 Minuten

Wärmepumpe Förderung Brandenburg: Das Wichtigste in Kürze

  • Brandenburg fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ unterstützt Eigenheimbesitzer mit Darlehen und Zuschüssen.
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Bundesland Brandenburg auf einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Brandenburg gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Symbolisierte Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Brandenburg

In Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Förderprogramme im Überblick.

  • Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
  • Weitere Förderprogramme für Unternehmen/Kommunen etc.

Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung 

Die ILB bietet Wohnungseigentümern zinslose Darlehen und Zuschüsse für die nachhaltige Sanierung und Instandsetzung der eigenen Immobilie. DIE ILB fördert Privatpersonen und Haushalte bei der Sanierung und Modernisierung und Instandhaltung des eigenen Wohnraums. Die Maßnahmen müssen in einer sogenannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören u. a.:

  • Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
  • „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“

Die ILB fördert mit zinslosen Darlehen und Zuschüssen. Sie haben die Möglichkeit, neben der Basisförderung eine Zusatzförderung für verschiedene Aspekte zu erhalten. Die Grundförderung und die meisten Zusatzförderungen werden als zinsloses Darlehen gewährt. Für Kinder, bei geringerem Einkommen und bei bestimmten energetischen Standards erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der ILB

Monteur installiert Wärmepumpensystem im Haus

Weitere Förderprogramme

Das „Brandenburger Paket Energie - BEn 2023/2024“ fördert ausschließlich Vorhaben von Unternehmen und juristischen Personen mit einem Zuschuss für mitunter erneuerbare Energien und Wärmesysteme oder -anlagen. Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 gewährt Projektförderung in Form von Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Vorgaben der AGVO bzw. der De-minimis-Verordnung. Sie können 35-80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR nach AGVO oder 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 200.000 EUR) nach De-minimis-Verordnung erhalten.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier: Brandenburger Paket Energie - BEn 2023/2024

Die KfW-BEG-Förderung für Wohngebäude wird durch einen Tilgungszuschuss im „Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau“ der ILB ergänzt. Er unterstützt nachhaltig energieeffiziente wohnungswirtschaftliche Vorhaben wie den Neubau, die Umnutzung und die Sanierung von Mietwohnungen im Effizienzhausstandard. Die Förderung unterstützt ausschließlich Akteure der Wohnungswirtschaft, darunter kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren.

Der „Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau“ bietet einen Tilgungszuschuss, der in Verbindung mit den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ in Anspruch genommen werden kann. Dieser Zuschuss wird von der ILB gewährt, wenn ein von der KfW geförderter Effizienzhausstandard erreicht wird. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrages, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des Tilgungszuschusses der KfW ergibt. Darüber hinaus können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 150.000 Euro pro Wohneinheit, finanziert werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier: Brandenburger-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Der „Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren“ ist eine Finanzierungsmöglichkeit für nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen an vermietetem Wohnraum. Das Förderprogramm unterstützt ausschließlich kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Mit dem Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren kann Ihnen die ILB einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages gewähren. Nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist schreibt Ihnen die ILB dieses Guthaben gut. Das reduziert die Restschuld deutlich, wird aber nur gutgeschrieben, wenn der Darlehensverlauf störungsfrei ist.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier: Brandenburger-Kredit Wohnraum Modernisieren

Ventil einer Heizungsanlage

Das Förderprogramm „Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung“ konzentriert sich auf die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum. Es unterstützt Eigentümer von Mietwohnungen dabei, ihre Immobilien zukunftsorientiert zu erneuern und zu verbessern. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, zur baulichen Instandsetzung und zum altersgerechten Umbau. Durch zinslose Darlehen und Zuschüsse werden finanzielle Anreize geschaffen, um nachhaltige Verbesserungen im Wohnungsbestand zu ermöglichen. Das Programm richtet sich an private Investoren, kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Die Zuschüsse betragen 300 € je Quadratmeter Wohnfläche und die Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung

Der „Brandenburg-Kredit für Kommunen“ ist ein Förderprogramm speziell für kommunale Einrichtungen. Es bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Projekte und Vorhaben, wie die energetische Gebäudesanierung. Das Programm deckt ein breites Spektrum von Bereichen wie Infrastruktur, Stadtentwicklung, Soziales, Bildung und Umweltschutz ab. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten sind.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Brandenburg-Kredit für Kommunen

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Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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