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Wärmepumpe Förderung Berlin 2024: Die Übersicht

Aktualisiert am 8.2.2024
Lesezeit: 6 Minuten

Wärmepumpe Förderung Berlin: Das Wichtigste in Kürze

  • Berlin fördert landesweit aktuell Wärmepumpen.
  • In der Regel werden alle Förderprogramme über die IBB abgewickelt.
  • Bundesweit werden Wärmepumpen in der BEG durch die KfW und das BAFA gefördert: Die Basisförderung liegt einheitlich bei 30 %, durch verschiedene Boni kann allerdings eine Förderhöhe von bis zu 70 % erreicht werden.
  • Die Wärmepumpe wird in einigen Förderprogrammen nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.
  • Welche anderen Fördermöglichkeiten Sie haben, erklären wir weiter unten im Artikel.

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Bundesland Berlin in einer Deutschlandkarte markiert

Seit Anfang 2024 fördert die KfW im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Anschaffung von Wärmepumpen. Diese heizen Haushalte günstig, effizient und nachhaltig - deshalb werden sie immer beliebter bei Eigenheimbesitzern. Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus bieten die meisten Bundesländer auch eigene landesweite Förderungsprogramme. Beispielsweise die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Wärmepumpen im Jahr 2024 in Berlin gibt und wie Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren können.

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderung von Wärmepumpen

Seit der Neugestaltung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht. Im Merkblatt der KfW zur Wärmepumpe Förderung ist zu lesen: „Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz“.

Ganz einfach gesagt: Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und/oder die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude steigert, ist diese Heizung grundsätzlich förderfähig. Diese Bedingung trifft auf die Wärmepumpe voll und ganz zu. Daneben werden u. a. auch Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen und andere Heizsysteme gefördert.

In 2024 sind insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Wärmepumpe über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig. Das Besondere: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden! Der Höchstfördersatz von 70 % kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Wird ausgezahlt, wenn die neue Heizung zu den förderfähigen Heizsystemen gehört
  • 5 % Effizienzbonus: Wird z. B. ausgezahlt, wenn ein natürliches Wärmepumpe Kältemittel eingesetzt
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausgezahlt, wenn funktionstüchtige fossile Heizsysteme ausgetauscht werden (z. B. Gas- oder Ölheizungen)
  • 30 % Einkommensbonus: Wird ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Berlin vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel: Wärmepumpe Förderung

Symbolische Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Berlin

In Berlin gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die IBB, die Staatsbank des Landes Berlin, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • ENEO – Förderung von Energieberatung und Energiegutachten
  • Effiziente Gebäude-PLUS
  • IBB Wohnraum modernisiere
  • IBB Energetische Gebäudesanierung
Gut zu wissen

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist eine Förderbank, die als zentrale Entwicklungsinstitution für die Stadt Berlin fungiert. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung Berlins zu fördern. Die IBB unterstützt Unternehmen und Privatpersonen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Wohnen und Infrastruktur. Die Fördermaßnahmen umfassen Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen. Mit ihrem Engagement trägt die IBB zur Stärkung der Berliner Wirtschaft, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt bei.

ENEO – Förderung von Energieberatung und Energiegutachten

ENEO ist ein Förderprogramm in Berlin, das Energieberatungen und Energiegutachten in Form von Zuschüssen und Beratungen unterstützt. Es richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden und Mietshäusern, wie auch Genossenschaften und Eigentümerschaften. ENEO umfasst Zuschüsse für die Erstellung eines Energiegutachtens, Unterstützung bei der Energieberatung durch erfahrene Experten und persönliche, kostenlose Betreuung im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen. Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und variiert je nach Wohneinheit:

Wohneinheiten Zuschuss pro Gutachten
1 - 2 500,00 EUR
3 - 10 750,00 EUR
11 - 30 1.000,00 EUR
31 - 50 1.250,00 EUR
51 – 100 1.500,00 EUR
> 100 2.000,00 EUR
Hinweis

Der ENEO-Zuschuss wird in zwei Teilen ausgezahlt: die erste Hälfte nach Erstellung und Bezahlung des Energiegutachtens, die zweite Hälfte nach Umsetzung mindestens einer im Gutachten empfohlenen Maßnahme.

Effiziente Gebäude-PLUS

Das Programm „Effiziente Gebäude-PLUS“ in Berlin fördert die energetische Sanierung und Modernisierung von Gebäuden anhand von Zuschüssen. Sie gliedert sich in fünf verschiedene Module. Der Austausch einer Heizungsanlage wird mit bis zu 25 % der förderfähigen Kosten gefördert, während die Optimierung mit bis zu 20 % bezuschusst wird. Es werden maximal 15.000 € für Wohngebäude und 60.000 € für Nichtwohngebäude bereitgestellt. Es werden auch selbst nutzende Wohnungseigentümer gefördert.

Hinweis

Derzeit ist keine Antragsstellung mehr möglich. Über neue Fördermittel informieren wir Sie hier.

  • Modul 1 - Wärmeschutz der Gebäudehülle
  • Modul 2 - Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
  • Modul 3 - Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
  • Modul 4 - Digitale Systeme
  • Modul 5 - Effizienzhaus

Für alle Zuschüsse und Module gelten folgende Förderhöchstsätze: Für Wohngebäude bis zu 15.000 EUR pro Wohneinheit und für Nichtwohngebäude bis zu 60.000 EUR pro Gebäude.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

IBB Wohnraum modernisieren

Das Förderprogramm „IBB Wohnraum modernisieren“ unterstützt die Modernisierung von Wohnraum in Berlin. Es bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie energetische Sanierung, Barrierefreiheit, Brandschutz der PV-Anlage und Wohnungsumbau. Das Programm richtet sich auch an selbst nutzende Eigentümer. Die Förderung bietet eine finanzielle Unterstützung von bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit in Form eines zinsgünstigen Kredits.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

IBB Energetische Gebäudesanierung

Das Förderprogramm „IBB Energetische Gebäudesanierung“ unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin in Form eines Darlehens oder Tilgungszuschusses. Es bietet Hauseigentümern finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung und den Einsatz erneuerbarer Energien. Es werden auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und die allgemeine Wohnraumsanierung und -modernisierung gefördert. Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Die Förderhöhe hängt von den förderfähigen Kosten und der Energieeffizienz der sanierten Immobilie ab.

Pro Wohneinheit ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € möglich. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 % gewährt werden. Erfüllt die Immobilie zusätzlich die Anforderungen einer Erneuerbare-Energien-Klasse, kann der Kreditbetrag auf 150.000 EUR pro Wohneinheit erhöht und ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % gewährt werden. Ein zusätzlicher Kreditbetrag und ein Tilgungszuschuss werden für die Baubegleitung gewährt.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Zusätzlicher Tilgungszuschuss: „Worst Performing Buildings“ (WPB)

Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) können Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % erhalten. Als „Worst Performing Building“ wird ein Gebäude bezeichnet, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.

Zusatzförderung: Serielle Sanierung

Bei der seriellen Sanierung werden bestehende Gebäude energetisch saniert, indem vorgefertigte Elemente außerhalb der Baustelle hergestellt und am Gebäude montiert werden. Wenn Sie Ihr Gebäude auf diese Weise sanieren und damit das Effizienzhausniveau 40 oder 55 erreichen, erhalten Sie einen Bonus von 15 %.

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Hier finden Sie heraus, ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt:

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