
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Berlin vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Berlin
In Berlin gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die IBB, die Staatsbank des Landes Berlin, abgewickelt.
Förderprogramme im Überblick:
- ENEO – Förderung von Energieberatung und Energiegutachten
- Effiziente Gebäude-PLUS
- IBB Wohnraum modernisiere
- IBB Energetische Gebäudesanierung
ENEO – Förderung von Energieberatung und Energiegutachten
ENEO ist ein Förderprogramm in Berlin, das Energieberatungen und Energiegutachten unterstützt. Es richtet sich an Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und private Immobilieneigentümer. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, CO2-Emissionen zu reduzieren und Energiesparmaßnahmen zu fördern. ENEO hilft Unternehmen und Immobilieneigentümern, ihre Energieeffizienz zu verbessern und Kosten zu sparen.
Förderkredit oder Zuschuss?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für energetische Untersuchungen, Energiekonzepte und Beratungen zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen.
Was wird gefördert?
Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Berlin fördert die Investitionsbank Berlin (IBB) die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Energieexperten in folgenden Bereichen:
- Zuschuss für die Erstellung eines Energiegutachtens
- Unterstützung bei der Energieberatung durch erfahrene Experten
- Persönliche und kostenlose Betreuung im Vorfeld von Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierung und Modernisierung eines Wohngebäudes ist ein komplexes und zeitaufwändiges Thema, das viele Fragen aufwirft: Welche Maßnahmen bringen die größten Einsparungen? Was ist technisch machbar? Wie kann das vorhandene Budget optimal genutzt werden? Das ENEO-Team unterstützt Sie bei der Beantwortung dieser Fragen. Sie erhalten umfassende Informationen zur energetischen Gebäudesanierung und zu Fördermöglichkeiten. Dazu gehört auch die konkrete Beratung im Rahmen des Energiegutachtens mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Fördermöglichkeiten und Finanzierungsplänen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in Berlin, dazu zählen:
- Vermieter von Privatwohnungen
- Wohnungsgenossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen
- Privatinvestoren
Wie wird gefördert?
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, können Sie im Rahmen der ENEO-Förderung einen Zuschuss zu den Kosten des Energiegutachtens erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und variiert je nach Wohneinheit:
Fördervoraussetzungen
Zu den grundlegend vorgeschriebenen Fördervoraussetzungen zählen die folgenden:
- Das Gebäude muss sich in Berlin befinden.
- Die EU hat für das Programm De-minimis-Beihilferegelungen festgelegt, nach denen Unternehmen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 200.000 Euro aus öffentlichen Mitteln erhalten dürfen.
- Je Eigentumsbestand können pro Jahr höchstens drei Projekte gefördert werden.
- Es ist erforderlich, dass die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage der Förderung umgesetzt werden.
- Die Beauftragung eines Energiegutachtens darf erst nach Antragstellung erfolgen.
Antragstellung
Anträge auf Förderung durch ENEO sind vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der IBB Business Team GmbH, ENEO einzureichen.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Effiziente Gebäude-PLUS
Das Programm "Effiziente Gebäude-PLUS" in Berlin fördert die energetische Sanierung und Modernisierung von Gebäuden und gliedert sich in fünf verschiedene Module. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien zu nutzen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Für Maßnahmen wie Dämmung, Heizungserneuerung und Erneuerbare-Energien-Anlagen werden Zuschüsse und Darlehen gewährt. Das Programm verbessert die Energieeffizienz, den Wohnkomfort und führt langfristig zu Kosteneinsparungen.
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Förderprogramm "Effiziente Gebäude-PLUS" bietet Zuschüsse für verschiedene energetische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme und dem entsprechenden Fördermodul ab.
Was und wie wird gefördert?
Modul 1 - Wärmeschutz der Gebäudehülle
Im Fördermodul 1 des Programms "Effiziente Gebäude-PLUS" werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle gefördert. Dazu gehören die Dämmung von Außenwänden, der Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, die Dämmung von Decken und Wänden zu unbeheizten Räumen sowie die Dämmung von Dachflächen. Gefördert wird auch der sommerliche Wärmeschutz durch Sonnenschutzvorrichtungen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Für diese Maßnahmen werden Zuschüsse gewährt, die prozentual auf die förderfähigen Kosten berechnet werden:
- Je nach Bauteilgruppe liegt der maximale Zuschuss pro Wohneinheit zwischen 10.000 und 25.000 EUR und für Nichtwohngebäude zwischen 60.000 und 120.000 EUR.
- Bei Verwendung von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder dem natureplus-Siegel wird ein Nachhaltigkeitsbonus gewährt.
- Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist verpflichtend, wenn die Fördersumme einen bestimmten Betrag überschreitet. Bei Wohngebäuden beträgt dieser Betrag 5.000 EUR für die erste Wohneinheit und erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 EUR. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Grenze für den hydraulischen Abgleich bei 15.000 EUR.
Modul 2 - Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
Im Fördermodul 2 des Programms "Effiziente Gebäude-PLUS" wird die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans für bestehende Wohngebäude gefördert. Dieser wird von zugelassenen Energieberatern oder Energieeffizienzexperten erstellt und dient als Leitfaden für die energetische Sanierung des Gebäudes. Ziel ist es, eine individuelle Sanierungsstrategie zu entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Gebäudes abgestimmt ist.
Im Rahmen der Förderung für Wohngebäude werden folgende Zuschüsse gewährt:
- Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss 750 Euro, Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden mit drei bis maximal 20 Wohneinheiten erhalten einen Zuschuss von 1.000 Euro.
- Bei Baudenkmälern oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz erhöht sich der Zuschuss auf 1.350 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und auf 2.000 Euro für Wohngebäude mit drei bis maximal 20 Wohneinheiten.
Modul 3 - Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
Modul 4 - Digitale Systeme
Im Fördermodul 4 wird die Installation digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt. Dabei geht es um Smart Metering und Steuerungstechnik, Energieflusserfassung, Betriebsoptimierung, gebäudebezogene Steuerungs- und Antriebssysteme, Energiemanagement und Gebäudeautomation. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu optimieren, Betriebsabläufe zu verbessern und den Komfort zu erhöhen. zudem wird für “Digitale Systeme” ein Zuschuss in Höhe von 40% der förderfähigen Kosten gewährt.
Modul 5 - Effizienzhaus
Im Fördermodul 5 werden bauliche und anlagentechnische Maßnahmen unterstützt, um das energetische Niveau des Gebäudes gemäß den festgelegten "Technischen Mindestanforderungen" der BEG WG zu erreichen. Dies umfasst verschiedene Effizienzhaus-Standards, angefangen vom Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE bis hin zu den Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40. Das Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung des Energieverbrauchs in Wohngebäuden.
Eine umfängliche Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus wird wie folgt gefördert:
Falls ein Effizienzhaus EE-Klasse erreicht wird, erhöht sich der Zuschuss zu den förderfähigen Kosten um 5 Prozentpunkte. Das Gebäude wird als Effizienzhaus EE-Klasse eingestuft, wenn sein Wärme- und Kältebedarf zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Wer wird gefördert?
Folgende Akteure sind antragsberechtigt:
- öffentliche und private Wohnungsunternehmen
- Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime
- natürliche Vermieter und Investoren
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Wohnungsbaugenossenschaften
Fördervoraussetzungen
Für eine Förderung im Rahmen des Programms "Effiziente Gebäude-PLUS" müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Förderung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die technischen Mindestanforderungen gemäß der Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM/WG) erfüllen. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen von qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden, um den energetischen Standard des Gebäudes zu verbessern.
Antragstellung
Vor Projektbeginn muss der Antrag auf Förderung mit dem Antragsformular und den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht als Vorhabensbeginn gelten. Die Antragstellung kann online über das Kundenportal der IBB erfolgen oder das ausgefüllte Formular per Post oder persönlich eingereicht werden.
Kumulierung möglich?
Das Förderprogramm kann in Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden, sofern die Gesamtsumme der Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

IBB Wohnraum modernisieren
Das Förderprogramm "IBB Wohnraum modernisieren" unterstützt die Modernisierung von Wohnraum in Berlin. Es bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie energetische Sanierung, Barrierefreiheit, Brandschutz und Wohnungsumbau. Ziel ist es, die Wohnqualität zu verbessern und den Wohnraum an aktuelle Standards anzupassen.
Förderkredit oder Zuschuss?
Das Programm bietet eine finanzielle Unterstützung von bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit, in Form eines zinsgünstigen Kredits, an.
Was wird gefördert?
Hauptsächlich werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Die Verbesserung der Energieeffizienz durch die Optimierung der Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern und die Erneuerung der Heizungstechnik sowie die damit verbundenen Maßnahmen.
- Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren, wie beispielsweise die Ausstattung von Aufzügen und Treppenliften.
- Allgemeine Wohnraumsanierung und -modernisierung, z.B. Änderung der Wohnungszuschnitte, Erneuerung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Wasserversorgung
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren sowie Selbstnutzer. Diese können die Förderung zur Modernisierung und Verbesserung von Wohnraum in Berlin in Anspruch nehmen.
Wie wird gefördert?
Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es gibt flexible Darlehenslaufzeiten mit einem tilgungsfreien Jahr. Bei berechtigtem Interesse ist eine vorzeitige Rückzahlung oder Teilrückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung einer üblichen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wobei die Auszahlung des Darlehens zu 100 % des bewilligten Betrages erfolgt. Bei selbst genutztem Wohneigentum kann auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden, sofern der Darlehensbetrag 50.000 EUR nicht übersteigt.
Fördervoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag gestellt werden kann:
- Der Investitionsstandort der Maßnahme muss sich in Berlin befinden.
- Alle durchgeführten Maßnahmen müssen den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen.
- Die Modernisierungsmaßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die technischen Mindestanforderungen gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM/WG) erfüllen.
- Für Wohneigentümer gilt ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Die Entscheidung über die Vergabe des Kredits erfolgt nach einer Prüfung des Objekts und der Bonität.
Antragstellung
Der Antrag für das Förderprogramm "IBB Wohnraum Modernisieren" muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, den Antragsprozess online im IBB-Kundenportal durchzuführen oder das ausgefüllte Antragsformular herunterzuladen und uns per Post oder persönlich zukommen zu lassen. Der Kreditvertrag kommt dann direkt zwischen Ihnen und der IBB zustande.
Eine Checkliste an Dokumenten und Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen, finden Sie hier.
Kumulierung möglich?
Das Förderprogramm kann in Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden, sofern die Gesamtsumme der Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

IBB Energetische Gebäudesanierung
Das Förderprogramm "IBB Energetische Gebäudesanierung" unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin. Es bietet Hauseigentümern finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung und den Einsatz erneuerbarer Energien. Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Das Programm ist eine Initiative der Investitionsbank Berlin (IBB) und unterstützt Eigentümer dabei, ihre Gebäude energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten.
Förderkredit oder Zuschuss?
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens oder eines Tilgungszuschusses, dessen Höhe von den förderfähigen Kosten und der Energieeffizienz der sanierten Immobilie abhängt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wohngebäude, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung gestellt wurde. Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Kauf einer neu sanierten Wohnimmobilie
- Baudenkmalsanierung
Neben den bereits erwähnten energetischen Maßnahmen unterstützen wir auch die Nebenkosten für den Bau und die Wiederherstellung.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und private Investoren. Diese können die Förderung zur Modernisierung und Verbesserung von Wohnraum in Berlin in Anspruch nehmen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe des Darlehens und des Tilgungszuschusses hängt von den förderfähigen Kosten und der Energieeffizienz der sanierten Immobilie ab. Pro Wohneinheit ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 EUR möglich. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 % gewährt werden. Erfüllt die Immobilie zusätzlich die Anforderungen einer Erneuerbare-Energien-Klasse, kann der Kreditbetrag auf 150.000 EUR pro Wohneinheit erhöht und ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % gewährt werden.
Ein zusätzlicher Kreditbetrag und ein Tilgungszuschuss werden für die Baubegleitung gewährt.
- bis zu 40.000 EUR je Vorhaben
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
Fördervoraussetzungen
Die Modernisierungsmaßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die technischen Mindestanforderungen gemäß der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM/WG) erfüllen. Darüber hinaus muss der Investitionsstandort der Maßnahme in Berlin liegen. Damit wird sichergestellt, dass die Fördermittel gezielt für energieeffiziente Modernisierungen in Berlin eingesetzt werden.
Antragstellung
Der Programmantrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Prüfung des Objektes und der Bonität. Der Kreditvertrag kommt somit direkt zwischen Ihnen und der IBB zustande.
Eine Checkliste an Dokumenten und Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen, finden Sie hier.
Kumulierung möglich?
Das Förderprogramm kann in Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln in Anspruch genommen werden, sofern die Gesamtsumme der Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Berlin bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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