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Stromzähler Rücklaufsperre: Was erlaubt ist und was nicht

Aktualisiert:
17.06.2025
Lesezeit:
4 Minuten

Stromzähler Rücklaufsperre: Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist, benötigt zwingend einen Zähler mit Rücklaufsperre.
  • Alte Ferraris-Zähler müssen getauscht werden, da sie nicht zwischen Verbrauch und Einspeisung unterscheiden.
  • Rückwärtslaufende Zähler führen zu fehlerhaften Abrechnungen und können Nachzahlungen oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Netzbetreiber fordern in der Regel Zweirichtungszähler oder Smart Meter, die beide Stromflüsse exakt getrennt erfassen.
  • Wer eine Solaranlage plant, sollte frühzeitig prüfen, ob der vorhandene Zähler den technischen Anforderungen entspricht.

Wer eine Photovoltaikanlage installiert und weiterhin denselben Stromzähler nutzt, erlebt mitunter eine Überraschung: Der Zähler läuft plötzlich rückwärts. 

Das klingt im ersten Moment vorteilhaft, ist aber weder erlaubt noch technisch sauber. Abhilfe schafft ein Stromzähler mit Rücklaufsperre – ein Gerät, das genau für diesen Fall konzipiert wurde.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist eine Rücklaufsperre wichtig?

Ohne Rücklaufsperre kann ein Stromzähler eingespeisten Strom als negativen Verbrauch zählen. Das bedeutet, dass der Zählerstand sinkt, wenn Strom aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz fließt. 

Für Verbraucher wirkt das auf den ersten Blick vorteilhaft, da der Eigenverbrauch scheinbar steigt und die Stromrechnung sinkt. Doch diese rückläufige Zählweise ist unzulässig. Sie führt zu einer fehlerhaften Abrechnung und verstößt gegen die geltenden Mess- und Eichvorschriften. 

Eine Rücklaufsperre sorgt dafür, dass nur der tatsächlich bezogene Strom erfasst wird. Die Einspeisung wird gesondert gemessen und ausgewertet. 

Welche Risiken drohen ohne Rücklaufsperre?

Wird eingespeister Strom nicht korrekt erfasst, entstehen ungenaue Messwerte. Das kann technische Probleme im Stromnetz verursachen und die Stabilität des Versorgungsnetzes beeinträchtigen. Auch rechtlich ist die fehlerhafte Erfassung des Verbrauchs problematisch: Netzbetreiber können Nachforderungen stellen, wenn die Einspeisung nicht korrekt gemessen wurde.

Die Verantwortung für einen passenden Zähler liegt beim Anlagenbetreiber. Wer eine Solaranlage installiert, ohne die Zählertechnik zu prüfen, riskiert finanzielle und rechtliche Nachteile.

Zählertypen mit und ohne Rücklaufsperre im Vergleich

Welche Stromzähler für Haushalte mit eigener Stromerzeugung geeignet sind, zeigt die folgende Übersicht. 

Die technischen Unterschiede und die Funktionsweise der Rücklaufsperre erklären wir im Anschluss.

Vergleich: Zählertypen und Rücklaufsperre
Zählertyp Rücklaufsperre Einspeisung Besonderheiten
Ferraris-Zähler Nein Nein, Zähler läuft rückwärts Mechanisch, veraltet, bei PV nicht zulässig
Digitaler Zähler Ja Begrenzt, separate Erfassung nötig Standard bei Neubauten, geeignet für einfache PV-Anlagen
Zweirichtungszähler Ja Ja Getrennte Erfassung von Verbrauch und Einspeisung
Smart Meter Ja Ja Automatische Datenübertragung, detaillierte Auswertung per App
Bei allen Einspeiselösungen ist vorab die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Der Einbau muss durch eine Fachkraft erfolgen.

Wie funktioniert die Rücklaufsperre?

Stromzähler lassen sich grundsätzlich in zwei Haupttypen unterteilen: mechanische Zähler (auch Ferraris-Zähler genannt) und moderne digitale Stromzähler (elektronische oder Smart Meter). 

Ein Ferraris-Zähler arbeitet mit einer rotierenden Aluminiumscheibe, die sich proportional zum Stromverbrauch dreht. Diese älteren Modelle besitzen in der Regel keine Rücklaufsperre. Wird Strom ins Netz eingespeist, etwa durch eine Photovoltaikanlage ohne Einspeisezähler, dreht sich die Scheibe rückwärts und reduziert den abgelesenen Verbrauch. 

Digitale Stromzähler hingegen sind mit einer integrierten Rücklaufsperre ausgestattet. Diese verhindert softwaregestützt, dass eingespeister Strom als negativer Verbrauch registriert wird. Einfache digitale Zähler erfassen dabei in der Regel nur den Strombezug.

Für Haushalte mit eigener Stromerzeugung sind sogenannte Zweirichtungszähler oder Smart Meter erforderlich: Sie messen Verbrauch und Einspeisung getrennt und übertragen die Daten automatisiert an den Netzbetreiber.

Tipp: Hinweise auf eine Rücklaufsperre oder Einspeisefähigkeit finden sich oft im Datenblatt des Geräts oder auf einem Aufkleber am Zählergehäuse. Im Zweifel gibt der zuständige Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber Auskunft.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss dafür einen passenden Stromzähler verwenden. Die Pflicht zur Verwendung eines geeigneten Stromzählers mit Rücklaufsperre ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Regelwerken.

Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) dürfen nur geeichte Stromzähler eingesetzt werden, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die Einspeisung zulässig erfassen. Manipulationen oder ungewollte Verfälschungen sind unzulässig und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt zusätzlich vor, dass die ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge mengenmäßig exakt erfasst werden muss. Nur bei nachweisbar gemessener Einspeisung haben Betreiber Anspruch auf die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Ohne passenden Zähler wird keine Vergütung gezahlt.

Ergänzend dazu legen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber im Detail fest, welche Zählerarten zulässig sind. In den meisten Fällen verlangen Netzbetreiber einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre, einen Zweirichtungszähler oder Smart Meter. Auch der Einbau muss bestimmten technischen Anforderungen entsprechen. Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte daher frühzeitig Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen und die TAB prüfen.

Wann muss ich meinen Stromzähler austauschen?

Ein Stromzähler muss wegen fehlender oder unzureichender Rücklaufsperre getauscht werden, wenn:

  • eine Stromerzeugungsanlage installiert wird, z. B. eine Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk, und der Zähler keine Rücklaufsperre hat.
  • der vorhandene Zähler rückwärts laufen kann, was bei Ferraris-Zählern und manchen älteren digitalen Modellen der Fall ist.
  • die Einspeisung nicht getrennt vom Verbrauch messbar ist, z. B. bei digitalen Zählern mit nur einem Zählwerk.
  • der Zähler zwar eine Rücklaufsperre besitzt, aber für die Kombination aus Bezug und Einspeisung eichrechtlich nicht zugelassen ist.
  • der Netzbetreiber gemäß seinen TAB einen Zählertausch verlangt, etwa weil der vorhandene Zähler nicht den aktuellen technischen Mindestanforderungen entspricht.
  • der bestehende Zähler nicht fernkommunikationsfähig ist und durch einen Smart Meter ersetzt werden muss (z. B. bei PV-Anlagen über 7 kWp, Stromverbrauch über 6.000 kWh/Jahr).

Übrigens: Enpal installiert im Rahmen einer Photovoltaik-Montage auch einen intelligenten Stromzähler. Damit ist man bestens gerüstet, um das volle Ersparnispotenzial aus der PV-Anlage herauszuholen. Ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

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