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Inhaltsverzeichnis
Geschrieben von
Mario Kohle
Gründer von Enpal
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Wärmepumpe Förderung Nordrhein-Westfalen 2023: Die Übersicht

Bundesland Nordrhein-Westfalen auf einer Deutschlandkarte markiert
Wärmepumpe Förderung NRW: Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel werden alle Förderprogramme über die NRW.BANK abgewickelt.
  • Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.
  • Einige Förderprogramme richten sich nur an das unternehmerische Umfeld und nicht an Privatpersonen.
  • Mit dem Programm “NRW.BANK-Effizienzkredit” können Unternehmen einen Ratenkredit von bis zu 10 Millionen Euro für ihre Modernisierungsmaßnahmen erhalten.
  • Das Programm “Progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik” bietet verschiedene Fördermodule an, darunter die Programme “Erneuerbare Energien”, “Geothermie” und ”Energiewende im Quartier“.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass die verschiedenen Förderprogramme häufig eine bestimmte Geltungsdauer haben, die den Zeitraum, in dem die Förderung in Anspruch genommen werden kann, begrenzt.
  • Die Wärmepumpe wird in einigen Förderprogrammen nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick (enpal.de)

Symbolische Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die NRW.BANK, die Staatsbank des Landes Nordrhein-Westfalen, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • NRW.BANK-Effizienzkredit
  • Progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
  • NRW.BANK-Gebäudesanierung
  • Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Gut zu wissen

Die NRW.BANK unterstützt als Förderbank das Land Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung seiner wirtschafts- und strukturpolitischen Herausforderungen. Sie agiert im Auftrag des Landes neutral und bietet eine Vielzahl von Förderprodukten an, die von klassischen Krediten bis hin zur individuellen Beratung reichen. Es gibt drei verschiedene Förderbereiche: "Wirtschaft", "Wohnen" und "Infrastruktur/Kommunen". Ein wichtiger Aspekt ist die Nachhaltigkeit und damit der Umbau Nordrhein-Westfalens zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft.

NRW.BANK-Effizienzkredit

Die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen bietet mit dem NRW.BANK-Effizienzkredit ein Förderprogramm an, das Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei zukunftsweisenden Investitionen zur nachhaltigen Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs unterstützt. Mit attraktiven Kreditkonditionen werden Unternehmen motiviert, ihren Energieverbrauch zu senken, Schadstoffemissionen zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Das Programm zielt darauf ab, wirtschaftliches Wachstum und Umweltschutz gleichermaßen zu fördern und bietet damit eine ideale Unterstützung für nachhaltiges Wachstum in Nordrhein-Westfalen.

Förderkredit oder Zuschuss?

Der NRW.BANK-Effizienzkredit bietet Förderung in Form eines Ratenkredits. Er unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz und wird in regelmäßigen Raten zurückgezahlt.

Was wird gefördert?

Sie haben die Möglichkeit, ein Darlehen für langfristig erfolgversprechende Investitionen zu erhalten, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz (um mindestens 20 %) oder der Ressourceneffizienz (um mindestens 6 %) führen. Diese Investitionen tragen dazu bei, den Einsatz grüner Technologien zu fördern und Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen finanziell unterstützt:

  • Bau- und Sanierungsprojekte von Nichtwohngebäuden, die zu einer erheblichen Energie- und CO2-Reduzierung beitragen.
  • Modernisierung oder Überholung bestehender Anlagen im Unternehmen, um die Effizienzwerte zu erreichen.

Im Rahmen des Bauprogramms können Sie ein Darlehen für den Bau oder die Renovierung eines energieeffizienten Gebäudes sowie für spezifische Energielösungen erhalten. Für Neubauten stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sie können den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 oder 40 QNG erreichen, um energieeffiziente Gebäude zu errichten. Bei Sanierungsvorhaben können Sie den KfW-Effizienzhaus-Standard 40, 55 oder 70 anstreben. Auch die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude wird von der KfW gefördert.

Darüber hinaus werden energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden nach der BEG gefördert. Dazu gehören die Verbesserung der Gebäudehülle, die Optimierung der Heizungsanlagen und der sonstigen Anlagentechnik.

Gut zu wissen

Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. In die Förderung können Planungs- und Beratungsleistungen und zusätzlich in der Programmvariante Bau, Architekten- und Baunebenkosten sowie Zertifizierungskosten einbezogen werden.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im In- und Ausland. Auch freiberuflich Tätige können gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Förderart Ratendarlehen
Finanzierungsanteil Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen
Höchstbetrag 10 Mio. €
Tilgung In vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss; außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung.
Laufzeiten Ratendarlehen: 4 bis 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
Programmvariante Bauen: 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahr/e)
Zinssatz Fest für die gesamte Laufzeit
Bereitstellungsprovision 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

Fördervoraussetzungen 

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Investitionsort: Nordrhein-Westfalen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert
  • Erfüllung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen
  • Abschaffung des zu ersetzenden Wirtschaftsguts im Unternehmen (Veräußerung oder dauerhafte Stilllegung)
  • Es wird vorausgesetzt, dass die Variante des Programms Bauen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Klimafreundlicher Neubau (KfN) gefördert wird.

Weitere Voraussetzungen im Detail finden Sie hier.

Antragstellung 

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Antrag mit den entsprechenden Formularen stellen. Die NRW.BANK erhält die Unterlagen von der Hausbank. Es besteht die Möglichkeit, dass die NRW.BANK die Unterlagen an eine von ihr beauftragte Stelle weiterleitet, sofern es sich nicht um ein Neubau- oder Sanierungsvorhaben handelt. Diese prüft, ob das Vorhaben entsprechend der Vorhabensbeschreibung umgesetzt werden kann und zu den geplanten Effizienzsteigerungen führt.

Wichtig

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Antragstellung für Investitionen in Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden ist erst nach Erhalt einer BEG/KfN-Zusage möglich. Vor der Antragstellung können Planungs- und Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik

Das Programm fördert innovative Technologien und Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Es bietet finanzielle Unterstützung  für Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen, die sich im Bereich Klimaschutz engagieren.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Förderprogramm “Progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik” bietet als Förderart Zuschüsse an.

Was wird gefördert?

Wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Nutzung von Energie einsetzen, können Sie einen Zuschuss erhalten. In den folgenden Modulen haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten:

Fördermodul Förderfähige Maßnahmen Beispiele
„Erneuerbare Energien“ Die Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem durch Anlagen, Techniken und Maßnahmen.
  • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, und PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden.
  • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
  • Erneuerung der Hauselektrik
  • Wasserkraftanlagen
„Geothermie“ Geothermische Anlagen, Techniken und Maßnahmen sowie Studien, seismische Messungen und Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe.
  • Seismische Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
  • Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
„Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“ Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in Gebäuden und zur Nutzung erneuerbarer Energien für den Gebäudebetrieb.
  • Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Kombination mit einer Photovoltaikanlage
  • Wärmepumpe (Bildungsprämie)
  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit Solarenergie
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
„Energiewende im Quartier“ Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur effizienten und klimaschonenden Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden bis zur Quartiersebene.
  • Gewerbliche Abwärmenutzungsanlagen
  • Wärme- und Kältenetze (auch Anschluss)
  • Wärme- und Kältespeicher
„Modellprojekte.NRW“ Maßnahmen des Landes NRW für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie Projekte von besonderem Landesinteresse.
  • Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden
  • Passivhaus-Standard eines Wohngebäudes einschließlich Lüftungsanlagen
  • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Einzelpersonen im privaten Bereich
  • Angehörige freier Berufe
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Universitäten, Verbände oder Kammern
  • Unternehmen ( auch Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen)
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich religiöser Gemeinschaften
  • Juristische Personen des Privatrechts wie Genossenschaften, politische Parteien und Vereine
Wärmepumpe von Enpal

Fossile Brennstoffe unterliegen extremen Preisschwankungen und sind für Hausbesitzer langfristig eine unsichere Lösung. Mit einer Wärmepumpe sind Sie sofort unabhängig und sparen bares Geld. Enpal macht Ihnen den Heizungswechsel so einfach wie möglich: Planung, Beantragung der staatlichen Förderung, Installation und Wartung sind im gewohnten Rundum-Sorglos-Paket von Enpal enthalten.
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Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm sieht als Förderart Zuschüsse vor. Der konkrete Förderumfang und die Höhe des Zuschusses hängen von der Art des Vorhabens ab. Es gilt jedoch eine Bagatellgrenze von 350 €, unterhalb derer keine Förderung gewährt wird.

Fördervoraussetzungen 

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen realisiert werden.
  • Vor Beginn des Vorhabens darf keine Bewilligung erfolgt sein.
  • Gefördert werden nur neue Anlagen, Anlagenteile und Maßnahmen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
  • Es sind die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen.
  • Weitere spezifische Voraussetzungen können je nach Fördergegenstand gelten.

Antragstellung 

Die Antragstellung erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Weitere Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier

Hinweis

Die Geltungsdauer des Programms erstreckt sich bis zum 30. Juni 2024.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Das Programm bietet finanzielle Anreize, um Investitionen in nachhaltige Technologien und Prozesse zu fördern. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen effizienter zu nutzen. Unternehmen aller Branchen und Größen sowie private Investoren können von individuellen Fördermöglichkeiten profitieren und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das hier beschriebene Förderprogramm bietet ausschließlich Zuschüsse. Ein sehr ähnliches Programm der NRW.Bank unterstützt Sie jedoch in Form von Darlehen. Die beiden Förderprogramme unterscheiden sich lediglich in der Art und im Rahmen der Förderung sowie in einigen Fördervoraussetzungen.

Hier erfahren Sie mehr über das Programm “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit)”.

Was wird gefördert?

Sie haben die Möglichkeit, Zuschüsse für Projekte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz zu erhalten. Diese gliedern sich thematisch und je nach Förderhöhe in verschiedene Module:

Modul Förderinhalt
1 Querschnittstechnologien:
Investive Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse durch den Einsatz hocheffizienter und marktverfügbarer Technologien.
2 Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung:
Wärmepumpen, die erneuerbare Wärmequellen verwenden
Solarkollektoranlagen und Geothermieanlagen
Biomasseanlagen, die aus nachwachsenden Rohstoffen oder pflanzlichen Abfällen bestehen.
Hocheffiziente KWK-Anlagen unter Verzicht auf Förderung nach KWKG und EEG.
3 Installation und Erwerb von
Energiemanagementsoftware, die Personalschulungen zum Umgang mit der Software umfasst
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik
4 Investitionen zur Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zur Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz sowie zur Verringerung und Vermeidung des Einsatzes fossiler Energieträger oder CO2-intensiver Ressourcen beitragen.
5 Transformationskonzepte
6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen
  • Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Angehörige der freien Berufe
  • Auftragnehmer (Contractoren), die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Wie wird gefördert?

Förderumfang:

  • Module 1, 3, 4: bis zu 50% der förderfähigen Kosten (abhängig von Unternehmensgröße und gewählter Beihilfenregelung)
  • Modul 2: bis zu 65% der förderfähigen Kosten (abhängig von Unternehmensgröße und gewählter Beihilfenregelung)
  • Modul 5: bis zu 70% der förderfähigen Kosten (abhängig von Unternehmensgröße und gewählter Beihilfenregelung)
  • Modul 6: bis zu 33% der förderfähigen Kosten (abhängig von gewählter Beihilfenregelung)

Förderhöhe:

  • Module 1, 6: bis zu 200.000 € pro Vorhaben
  • Module 2, 3, 4: bis zu 15 Mio. € pro Vorhaben
  • Modul 5: bis zu 80.000 € pro Vorhaben

Fördervoraussetzungen 

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Die technischen Mindestanforderungen sind einzuhalten. (Für Wärmepumpen gelten die Anforderungen des BEG)
  • Die Maßnahme wird in Deutschland durchgeführt und nach ihrer Einführung mindestens drei Jahre lang ordnungsgemäß betrieben.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Das Projekt entspricht den in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Für Auftraggeber gelten zusätzliche Bedingungen.

Antragstellung 

Die Beantragung der Module 1 bis 4 und 6 erfolgt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Modul 5 (Transformationskonzept) wird bei der VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH beantragt. Wichtig ist, dass der Antrag sowohl für den Zuschuss als auch für den Kredit vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Kumulierung möglich?

Eine Kombination von Zuschuss und Darlehen mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Monteure installieren Wärmepumpe vor einem Haus

NRW.BANK-Gebäudesanierung

Das Förderprogramm NRW.BANK-Gebäudesanierung unterstützt die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Nordrhein-Westfalen. Es bietet zinsgünstige Kredite für Maßnahmen wie die Verbesserung der Gebäudedämmung, den Austausch von Fenstern und die Optimierung der Heizungsanlage. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Förderkredit oder Zuschuss?

Im Rahmen des Förderprogramms NRW.BANK-Gebäudesanierung erfolgt die Förderung durch zinsgünstige Darlehen.

Was wird gefördert?

Wenn Sie Ihr eigenes Haus oder Ihre eigene Wohnung renovieren oder modernisieren, haben Sie die Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Erneuerung von Heizungsanlagen 
  • Verbesserung der Energieeffizienz (Wärmedämmung)
  • Modernisierung und Instandsetzung von z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz

Folgende Vorhaben werden hingegen nicht gefördert:

  • Erwerb von Eigentumswohnungen oder Wohngebäuden
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Außenanlagen

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm NRW.BANK-Gebäudesanierung unterstützt Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum durchführen möchten.

Wie wird gefördert?

Förderart Annuitätendarlehen
Finanzierungsanteil Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen
Mindestbetrag 2.500 €
Höchstbetrag 75.000 €
Tilgung In gleichen monatlichen Raten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres
Außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Laufzeiten 10, 15, oder 20 Jahre bei jeweils einem Tilgungsfreijahr
Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage/Vertragsschluss

Fördervoraussetzungen 

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Immobilie befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
  • Es gibt eine Garantie für die vollständige Finanzierung Ihres Projekts
  • Sie müssen grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einhalten.

Antragstellung 

Um das Förderprogramm NRW.BANK-Gebäudesanierung in Anspruch zu nehmen, stellen Sie den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formularen bei Ihrer Hausbank. Diese leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt wird.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Die Klimaschutzinitiative fördert Maßnahmen zur Verbesserung von Kälte- und Klimaanlagen nach der Kälte-Klima-Richtlinie. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel werden energieeffiziente und klimaschonende Technologien unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist es, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Es richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen und andere Akteure, die in diesem Bereich investieren wollen.

Förderkredit oder Zuschuss?

Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) wird die Förderung als Zuschuss gewährt.

Was wird gefördert?

Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für Investitionen zu erhalten, die dem verstärkten Einsatz von Klimaschutztechnologien in der Kälte- und Klimatechnik dienen. Folgende Projekte können gefördert werden:

  • Wärmepumpen, die mit nicht halogenierten Kältemitteln betrieben werden (stationäre Kälte- und Klimaanlagen)
  • Ergänzende Komponenten und Systeme
  • Zusätzliche Maßnahmen, die das Gesamtsystem zusätzlich klimafreundlicher machen

Folgende Maßnahmen werden nicht gefördert:

  • Kälteerzeuger einschließlich der dazugehörigen Komponenten und Systeme, die hauptsächlich dazu dienen, Verkaufskühlmöbel oder Verkaufsräume zu kühlen
  • Prototypen und gebrauchte Anlagen
  • Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und Eigenbauanlagen
  • laufende Ausgaben
  • Maßnahmen von Privatpersonen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Landesgesellschaften

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren, darunter Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Alle diese Akteure müssen entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sein, auf dem sich die stationäre Anlage befindet, oder vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragte Energiedienstleistungsunternehmen, auch Contractor genannt.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms wird eine Zuwendung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die konkrete Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und beträgt maximal 150.000 € pro Maßnahme.

Fördervoraussetzungen 

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die bestehenden Kälte- und Klimaanlagen werden renoviert oder installiert, während die Kälteerzeugungseinheit und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole- und Luftverteilsystem) bestehen bleiben.
  • Das Vorhaben muss in Deutschland realisiert werden.
  • Die Anlage wird nach der Inbetriebnahme mindestens 5 Jahre lang zweckgebunden betrieben.
  • Die technischen Mindestanforderungen sind einzuhalten. (Für Wärmepumpen gelten die Anforderungen des BEG)
  • Die Anlagen werden über einen Zeitraum von 5 Jahren in regelmäßigen Abständen gewartet. Sie legen einen entsprechenden Wartungsvertrag vor oder weisen bei interner Wartung die erforderlichen Fachkenntnisse nach.

Antragstellung 

Ihren Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hinweis

Die Geltungsdauer des Programms erstreckt sich bis zum 31.12.2023.

Kumulierung möglich?

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Weitere Förderprogramme

“Weg vom Gas”
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine Variante des NRW.BANK-Universalkredits zur Förderung der Erdgasumstellung. Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Umstellung auf alternative Energieträger und nachhaltige Technologien. Mit zinsgünstigen Krediten werden Investitionen in energieeffiziente Lösungen gefördert, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Klimaschutz zu unterstützen. Das Programm bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und Projektanforderungen.

Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier

Mietwohnraumförderung - Modernisierung
Das Förderprogramm "Mietwohnraumförderung - Modernisierung" der NRW.BANK unterstützt Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen. Mit zinsgünstigen Darlehen werden Wohnungseigentümer dabei unterstützt, ihren Wohnungsbestand energetisch zu sanieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und die Wohnqualität für die Mieter zu verbessern. Ziel der Förderung ist es, den Wohnraum nachhaltig zu optimieren, die Energieeffizienz zu fördern und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.

Eigentumsförderung - Modernisierung
Das Förderprogramm "Eigentumsförderung - Modernisierung" der NRW.BANK unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung ihrer Immobilie. Mit zinsgünstigen Darlehen werden energetische Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Ziel des Programms ist es, den Wohnkomfort zu erhöhen, die Energieeffizienz zu steigern und die Wohnqualität zu verbessern. Es unterstützt Eigentümer dabei, ihre Immobilie nachhaltig zu optimieren und zu einem attraktiven und zeitgemäßen Zuhause zu machen.

Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.

NRW.BANK-Nachhaltig Wohnen
Das Förderprogramm "NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen" unterstützt private Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung und nachhaltigen Modernisierung. Mit zinsgünstigen Darlehen werden Investitionen in energieeffiziente Technologien und umweltschonende Baumaßnahmen gefördert. Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es unterstützt Eigentümer dabei, ihre Wohnimmobilien nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.

Alle näheren Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier.

Monteur installiert Wärmepumpensystem im Haus

Fazit

Die Wärmepumpenförderung in Nordrhein-Westfalen bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

Wärmepumpe von Enpal

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