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Inhaltsverzeichnis
Geschrieben von
Mario Kohle
Gründer von Enpal
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Wärmepumpe Förderung Brandenburg 2023: Die Übersicht

Bundesland Brandenburg auf einer Deutschlandkarte markiert
Wärmepumpe Förderung Brandenburg: Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel werden alle Förderprogramme über die ILB abgewickelt.
  • Es ist wichtig sich über die Befristungen der Programme zu Informieren, um von diesen profitieren zu können.
  • Die meisten Förderprogramme bieten sowohl Förderkredite als auch Zuschüsse an.
  • Mit dem Förderprogramm "Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024" können Sie 35 bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR, für Ihr Vorhaben erhalten.
  • Das Förderprogramm "Energieeffizienter Wohnungsbau" bietet einen Tilgungszuschuss der ILB, der als Ergänzung zur KfW-BEG-Förderung für Wohngebäude dienen soll.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist oftmals möglich, jedoch individuell unter verschiedenen Voraussetzungen

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Symbolisierte Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Brandenburg

In Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Förderprogramme im Überblick:

  • Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
  • Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
  • Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren 
  • Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
  • Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung
  • Brandenburg-Kredit für Kommunen

Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) unterstützt Sie mit dem Förderprogramm Brandenburg Paket Energie - BEn 2023/2024 über die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderkredit oder Zuschuss?

Im Rahmen des Brandenburg Pakets Energie - BEn 2023/2024 können Unternehmen und Privatpersonen einen Zuschuss als Fördermittel beantragen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung von nachhaltigen Projekten und dem Einsatz effizienter Technologien in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 bietet Unterstützung für investive wirtschaftliche Aktivitäten wie z.B. 

  • Verbesserung der Energieeffizienz in technischen Prozessen durch Einsparung von Strom und/oder Wärme
  • Integration und Nutzung regenerativer Energieerzeugungsanlagen in verfahrenstechnische Prozesse oder Wärmenetzen
  • Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme

Nicht gefördert werden insbesondere Ausgaben und Maßnahmen 

  • die gesetzlich vorgeschrieben und/oder behördlich angeordnet sind
  • deren dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung der Förderung nicht gewährleistet werden kann,
  • die eine Amortisationszeit von weniger als drei Jahren haben,
  • die vor Antragstellung begonnen wurden
  • deren Zuwendungshöhe unter 5.000,00 EUR liegt.
  • Umsatzsteuer, soweit eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, 
  • Ausgaben für die Finanzierung der Maßnahme sowie für laufende Rechts- und Steuerberatung

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Kommunen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Unternehmen und Kommunen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten. Es richtet sich an eine Vielzahl von Personengruppen, darunter juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme der Bundes- und Bundeseinrichtungen sowie der direkten Landesverwaltung), juristische Personen des privaten Rechts in der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Verbände und Stiftungen in ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft. Diese Gruppen werden durch das Programm gezielt unterstützt, um ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien voranzutreiben. 

Wie wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 gewährt Projektförderung in Form von Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Vorgaben der AGVO bzw. der De-minimis-Verordnung. Sie können 35-80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR nach AGVO oder 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 200.000 EUR) nach De-minimis-Verordnung erhalten. Unternehmen und Kommunen haben somit die Möglichkeit, ihre Projekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Wärmepumpe wird vor einem Haus installiert

Fördervoraussetzungen 

  • In der Regel sind die technischen Kriterien vor allem hinsichtlich der Energieeffizienz zu erfüllen → Bezüglich der Wärmepumpe müssen alle technischen Mindestanforderungen, die vom BAFA vorgegeben werden, erfüllt werden.
    (Eine Übersicht dieser Anforderungen finden Sie hier.)
  • Bei einigen Fördertatbeständen ist die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.
  • Mit dem Antrag sind alle erforderlichen Genehmigungen und der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung vorzulegen bzw. zu beantragen.
  • Die Abrechnung der Ausgaben erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, d.h. es werden nur die Ausgaben gefördert, die von den Zuschussempfängern bereits bezahlt wurden.
  • Die Laufzeit des Vorhabens ist so zu bemessen, dass der Verwendungsnachweis - die vollständige Abrechnung des Vorhabens - bis zum 30.06.2024 bei der ILB eingereicht werden kann. Maßgeblich ist die im Zuwendungsbescheid genannte Frist.
  • Investitionsprojekte müssen eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (nach Ablauf des Durchführungszeitraums) einhalten.
  • Die Endenergieeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand muss bei der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen mindestens 15 % betragen.
  • Sie sind zudem verpflichtet, die Maßnahme in Brandenburg durchzuführen.

Antragstellung 

Die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der ILB zum Download zur Verfügung und sind per Post an die ILB zu senden. Besteht Ihr Vorhaben aus mehreren Teilvorhaben, können Sie diese in einem Antrag zur Förderung beantragen. Die Fördervoraussetzungen sind dabei durch Einreichung der Vorhabensbeschreibung/Anlage Energieeinsparung je Teilvorhaben nachzuweisen.

Das Antragsformular finden sie hier.

Befristung

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 3. März 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Kumulierung möglich?

Eine Kumulierung der Förderung nach dieser Richtlinie mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich nicht zulässig. Für bestimmte Anlagen besteht ein Anspruch auf Bundesvergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Diese Bundesmittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Auch bei der Kumulierung verschiedener Fördermittel darf die nach den Beihilfevorschriften der Europäischen Union zulässige Beihilfehöchstintensität bzw. der zulässige Beihilfehöchstbetrag nicht überschritten werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der ILB

Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Die KfW-BEG-Förderung für Wohngebäude wird durch einen Tilgungszuschuss der ILB ergänzt. Ziel ist die Förderung des energieeffizienten Wohnungsbaus in Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit leistet einen Beitrag zur Klimaschutzpolitik des Landes und des Bundes sowie zum Stadtumbau und zur Sicherung des Wohnungsbestandes. Er unterstützt nachhaltig energieeffiziente wohnungswirtschaftliche Vorhaben wie den Neubau, die Umnutzung und die Sanierung von Mietwohnungen im Effizienzhausstandard. Damit unterstützt die ILB den nachhaltigen und effizienten Wohnungsbau in Brandenburg.

Hinweis

Der Einbau einer Wärmepumpe wird in diesem Förderprogramm nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.

Aktuelle Situation: 

Ab dem 22.2.2022 hat die KfW den am 24.1.2022 verhängten Antragsstopp im BEG-Programm 261 für energieeffizientes Sanieren aufgehoben. Ab sofort kann die ILB den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau auch für Sanierungsmaßnahmen mit Tilgungszuschuss anbieten. Der Antragsstopp der KfW für Neubaumaßnahmen bleibt bestehen. Deshalb bietet die ILB als Alternative den Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau, ebenfalls mit einem Tilgungszuschuss an.

Förderkredit oder Zuschuss?

Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau bietet einen Tilgungszuschuss für den Neubau oder die Sanierung von energieeffizienten Wohngebäuden nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard.

Was wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit für energieeffizienten Wohnungsbau ermöglicht die langfristige Finanzierung umfassender energieeffizienter Vorhaben der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die ILB den Neubau, die Umnutzung und die Sanierung von Mietwohnungen zur Erreichung von Effizienzhausstandards. Es werden verschiedene Effizienzhausstandards gefördert, z.B. Effizienzhaus 100, 85, 70, 55 und 40 bei Sanierungsvorhaben sowie Effizienzhaus 40 NH bei Neubauprojekten.

Ventil einer Heizungsanlage

Wer wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau unterstützt die ILB verschiedene Akteure der Wohnungswirtschaft, darunter kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren. Allerdings können bestimmte Vorhaben wie Wohn-, Alten- und Pflegeheime, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben nicht gefördert werden. Dieses Förderprogramm ist insbesondere für die Förderung von Wärmepumpen relevant und bietet eine sichere Finanzierungsoption für energieeffiziente Wohnungsbauprojekte in Brandenburg.

Wie wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau bietet einen Tilgungszuschuss, der in Verbindung mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen" in Anspruch genommen werden kann. Dieser Zuschuss wird von der ILB gewährt, wenn ein von der KfW geförderter Effizienzhausstandard erreicht wird. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrages, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des Tilgungszuschusses der KfW ergibt. Die ILB schreibt Ihnen den Tilgungszuschuss nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut, so dass sich die Restschuld auf einen Schlag reduziert.

Gut zu wissen

Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!

Darüber hinaus können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 150.000 Euro pro Wohneinheit, finanziert werden. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei Neubauten und bis zu 30 Jahre bei Sanierungen. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre und der Zinssatz orientiert sich an den aktuellen Konditionen der KfW. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss der KfW in Höhe von bis zu 20 % des Zusagebetrages zuzüglich weiterer Boni zu erhalten, allerdings nur, wenn eine Sanierung durchgeführt wird. Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Fördervoraussetzungen 

Der Brandenburg-Kredit basiert auf der BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude. Es ist daher wichtig, die aktuellen Bedingungen der KfW zu berücksichtigen, welche hier aufgeführt werden. Zusätzliche Bedingungen für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau sind hier aufgeführt:

  • Die monatliche Bereitstellungsgebühr beträgt 0,15 Prozent und tritt ab dem 13. Monat der Darlehenszusage in Kraft.
  • Es ist erlaubt, andere Finanzierungsformen wie Kredite oder Zuschüsse zu kombinieren, solange die Gesamtsumme der Kredite und Zuschüsse nicht die Gesamtsumme der förderfähigen Aufwendungen übersteigt.
  • Die ILB hat die Möglichkeit, alternative Brandenburg-Kredite für Bauvorhaben zu nutzen, die nicht von der KfW finanziert werden. Auch die ILB stellt somit Tilgungszuschüsse zur Verfügung.

Antragstellung

Die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der ILB zum Download zur Verfügung und sind per Post an die ILB zu senden. Besteht Ihr Vorhaben aus mehreren Teilvorhaben, können Sie diese in einem Antrag zur Förderung beantragen. Die Fördervoraussetzungen sind dabei durch Einreichung der Vorhabenbeschreibung/Anlage Energieeinsparung je Teilvorhaben nachzuweisen.

Das Antragsformular finden sie hier.

Kumulierung möglich? 

Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Förderungsarten wie Darlehen oder Zuschüssen zulässig, sofern die Summe aus Darlehen und Zuschüssen die Summe der förderbaren Kosten nicht übersteigt.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der ILB

Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren 

Der Wohnraum Modernisieren Brandenburg-Kredit bietet eine interessante Finanzierungsmöglichkeit für die umweltgerechte Sanierung von Mietwohnungen. Das Förderprogramm unterstützt die Brandenburger Wohnungswirtschaft erfolgreich bei der Verbesserung ihrer Wohnungsbestände. Ziel ist es, die Wohnungen nach modernen Standards zu sanieren und anschließend zu bezahlbaren Preisen am Markt anzubieten. Durch diese Maßnahmen wird die Schaffung von modernem und bezahlbarem Wohnraum gefördert.

Hinweis

Der Einbau einer Wärmepumpe wird in diesem Förderprogramm nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.

Förderkredit oder Zuschuss?

Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren stellt eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für die Modernisierung von Mietwohnungen dar. Eine Besonderheit ist der Tilgungszuschuss, der eine zusätzliche Förderung darstellt. Ziel ist es, zukunftsorientierten und bezahlbaren Wohnraum am Markt anzubieten. Machen Sie sich mit diesem Förderprogramm vertraut und nutzen Sie die Chance zur Modernisierung Ihrer Immobilie.

Was wird gefördert?

Das Programm "Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren" fördert nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen an vermietetem Wohnraum im Land Brandenburg. Es bietet finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen, barrierefreie Umbauten und andere Modernisierungsvorhaben. Nutzen Sie diese Förderung, um Ihre Immobilie aufzuwerten und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Wohnungsbestandes zu leisten.

Wer wird gefördert?

Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren können das Programm "Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren" beantragen.

Wie wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren kann Ihnen die ILB einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Zusagebetrages gewähren. Nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist schreibt Ihnen die ILB dieses Guthaben gut. Das reduziert die Restschuld deutlich, wird aber nur gutgeschrieben, wenn der Darlehensverlauf störungsfrei ist.

Übersicht der Förderinformationen:
Auszahlung 100%
Kreditlaufzeit Bis zu 25 Jahre
Zinsbindung Bis zu 20 Jahre
Zinssatz Kapitalmarktzins
Anfängliche Tilgung Mindestens 3% p. a.
Zins- und Tilgungszahlung Monatlich im Nachhinein
Bearbeitungsgebühr Keine

Fördervoraussetzungen 

Für die Inanspruchnahme des Förderprogramms gelten folgende Fördervoraussetzungen:

  • Die Maßnahmen müssen sich auf den Mietwohnraum im Land Brandenburg beziehen
  • Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen gestellt werden.
Hinweis

Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.

Antragstellung

Das Antragsformular kann von der Website der ILB heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Anlagen vor Projektbeginn bei der ILB ein.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Kumulierung möglich?

Die Kombination mit anderen Fördermitteln und Darlehen des Landes Brandenburg ist grundsätzlich zulässig. Die Gesamtfördersumme und die Höhe der kumulierten Zuschüsse dürfen jedoch die in den jeweiligen Programmrichtlinien festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Es wird empfohlen, sich vor einer Kumulierung mit anderen Programmen bei der zuständigen Stelle zu informieren und die genauen Bedingungen zu prüfen.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der ILB

Wärmepumpe wird vor einem Haus installiert

Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung 

Die ILB bietet Wohnungseigentümern zinslose Darlehen und Zuschüsse für die nachhaltige Sanierung und Instandsetzung der eigenen Immobilie. Die Eigentümer haben so die Möglichkeit, von den Fördermitteln zu profitieren und ihre Immobilie zukunftsfähig und wertsteigernd zu gestalten.

Förderkredit oder Zuschuss?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt Eigenheimbesitzer bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung ihres Wohneigentums. Dabei werden sowohl Darlehen als auch Zuschüsse gewährt.

Was wird gefördert?

Die ILB fördert die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Wohnungen müssen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein.
  • Die Kosten der Maßnahme sollen mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
  • Die Maßnahmen sind nachhaltig, dienen der altersgerechten Anpassung und/oder der energetischen Ertüchtigung.
Hinweis

Vor Erteilung der Förderzusage bereits begonnene Maßnahmen und verbindlich abgeschlossene Verträge werden nicht gefördert. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher wichtig, um eine Förderung durch den Brandenburg-Kredit zu erhalten.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Maßnahmen in einer sogenannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören u.a:

  • Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
  • „Vorranggebiete Wohnen“ und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung"
Hinweis

Maßnahmen sind auch außerhalb der Gebietskulisse förderfähig, wenn im Ergebnis die energetische Ertüchtigung auf GEG-Niveau erfolgt.

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt Privatpersonen und Haushalte bei der Sanierung und Modernisierung des eigenen Wohnraums.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert Modernisierung und Instandsetzung mit zinslosen Darlehen und Zuschüssen. Sie haben die Möglichkeit, neben der Basisförderung eine Zusatzförderung für folgende Aspekte zu erhalten:

  • für Kinder und Schwerbehinderte
  • für die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
  • bei Erreichen des energetischen Neubau-Niveaus nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 und 2 oder Nr. 3 GEG
  • für den denkmalpflegerischen Mehraufwand
  • für bodenarchäologische Maßnahmen

Die Grundförderung und die meisten Zusatzförderungen werden als zinsloses Darlehen gewährt. Für Kinder, bei geringerem Einkommen und bei bestimmten energetischen Standards erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss. Außerdem gilt: Für jedes Kind, das innerhalb von 20 Jahren im Haushalt geboren wird, verringert sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 €.

Hinweis

Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.

Fördervoraussetzungen 

Zentrale Fördervoraussetzungen sind eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Außerdem muss das geförderte Wohneigentum mindestens 20 Jahre selbst genutzt werden. Die ILB unterstützt damit gezielt Personen und Haushalte, die finanzielle Eigenmittel aufbringen können und das selbst genutzte Wohneigentum langfristig erhalten wollen.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Kumulierung möglich?

Eine Kombination der Förderung nach dieser Richtlinie mit der Förderung durch Dritte ist zulässig. Die KfW soll insbesondere für Möglichkeiten der Energieeinsparung und des altersgerechten Umbaus in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der ILB

Monteur installiert Wärmepumpensystem im Haus

Weitere Förderprogramme

Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung
Das Förderprogramm Mietwohnungsbau konzentriert sich auf die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum. Es unterstützt Eigentümer von Mietwohnungen dabei, ihre Immobilien zukunftsorientiert zu erneuern und zu verbessern. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, zur baulichen Instandsetzung und zum altersgerechten Umbau. Durch zinslose Darlehen und Zuschüsse werden finanzielle Anreize geschaffen, um nachhaltige Verbesserungen im Wohnungsbestand zu ermöglichen. Das Programm richtet sich an private Investoren, kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Förderanträge müssen vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden. Durch die gezielte Förderung trägt das Programm zur Schaffung und Erhaltung von qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Mietwohnraum bei.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Mietwohnungsbau Modernisierung / Instandsetzung (ilb.de)

Brandenburg-Kredit für Kommunen
Der Brandenburg-Kredit für Kommunen ist ein Förderprogramm speziell für kommunale Einrichtungen. Es bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Projekte und Vorhaben, die Städte und Gemeinden vorantreiben wollen. Das Programm deckt ein breites Spektrum von Bereichen wie Infrastruktur, Stadtentwicklung, Soziales, Bildung und Umweltschutz ab. Antragsberechtigt sind kommunale Einrichtungen wie Städte, Gemeinden, Landkreise und deren Tochtergesellschaften. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten sind. Die geförderten Projekte müssen den festgelegten Kriterien und Zielen des Programms entsprechen. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der Richtlinien sind erforderlich. Der Brandenburg-Kredit für Kommunen leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur und Entwicklung der Kommunen in Brandenburg. 

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: Brandenburg-Kredit für Kommunen (ilb.de)

Fazit

Die Wärmepumpenförderung in Brandenburg bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

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