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Energie-Lexikon
BnD (Bestätigung nach Durchführung)

BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Aktualisiert:
31.07.2025
Lesezeit:
2 Minuten

BnD ist die Abkürzung für „Bestätigung nach Durchführung“. Das ist ein Dokument, das Fachbetriebe wie Enpal nach dem Abschluss einer geförderten Sanierungsmaßnahme erstellen, zum Beispiel nach dem Einbau einer Wärmepumpe. Die BnD bestätigt, dass das Vorhaben fachgerecht, vollständig und entsprechend der technischen Anforderungen umgesetzt wurde. Nur mit dieser Bestätigung kann die KfW die Fördermittel auszahlen.

Wann kommt die BnD im Förderprozess ins Spiel? 

Die BnD ist der letzte Schritt im Förderverfahren für die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die KfW nutzt die Angaben aus der BnD, um die Auszahlung der Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse freizugeben.

Erst wenn die Wärmepumpe installiert, geprüft und vollständig abgerechnet ist, darf die BnD erstellt werden. Und zwar nur von Fachbetrieben wie Enpal oder eingetragene Energieeffizienz-Experten, die in der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Dafür nutzen sie das digitale BnD-Prüftool der KfW. Das System vergibt eine individuelle Kennung (BnD-ID), mit der die KfW die Unterlagen eindeutig zuordnet.

Was bestätigt die BnD?

Um Fördergelder für den Einbau einer Wärmepumpe zu bekommen, ist die BnD zwingend erforderlich. Sie dokumentiert, dass

  • alle Arbeiten wie geplant und vollständig erfolgt sind, 
  • die technischen Mindestanforderungen erfüllt wurden und dass
  • die Angaben mit dem ursprünglichen Antrag (Bestätigung zum Antrag, kurz: BzA) übereinstimmen.

Alle Daten müssen im Tool korrekt eingetragen werden. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht erlaubt – mit Ausnahme der Angaben zur antragstellenden Person. Änderungen am Vorhaben, zum Beispiel wenn sich die Adresse ändert, lassen sich direkt im Tool aktualisieren. Falls nötig, müssen sie mit einer neuen BzA bestätigt werden.

Was gehört in die Belegliste?

Die sogenannte „Belegliste“ ist ein fester Bestandteil der BnD. Sie enthält alle förderfähigen Rechnungen, jeweils mit:

  • Name, Gewerk und Kontodaten des Rechnungsausstellers beziehungsweise Zahlungsempfängers,
  • Rechnungsnummer und -datum,
  • förderfähigem Betrag (auch anteilig möglich).

Bei mehreren Rechnungen des gleichen Betriebes dürfen die Beträge zusammenfasst werden. Die Eingabemaske im KfW-Tool hilft dabei, die Angaben korrekt zuzuordnen. Bei Materialrechnungen muss zusätzlich stehen, wer den Einbau übernommen hat.

Kunden reichen die BnD zusammen mit Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokoll, gegebenenfalls Einkommensnachweis, Belegliste und weiteren Unterlagen im KfW-Portal ein. Anschließend prüft die KfW anhand der BnD, ob alle Förderbedingungen erfüllt sind. 

Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle Nachweise vollständig vorliegen – meist innerhalb von sechs bis zwölf Wochen. Die BnD ist ab Ausstellungsdatum zwölf Monate lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Antrag auf Auszahlung gestellt werden. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch auf Förderung.

Was passiert bei Sonderfällen?

Ändern sich zum Beispiel Adresse, Wohneinheiten oder Produktauswahl, lassen sich diese Änderungen direkt im Tool eintragen. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einer neu vergebenen Hausnummer, verlangt die KfW ein formloses Schreiben.

Beim Kauf einer sanierten Immobilie fehlen häufig Einzelrechnungen. In solchen Fällen ersetzt der Verkäufer die Rolle des Rechnungsausstellers. Statt einer Rechnungsnummer zählt dann die Urkundennummer, als Datum gilt der Tag des Kaufvertrags. Der förderfähige Betrag ergibt sich aus dem energetischen Anteil der Gesamtkosten.

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