BzA ist die Abkürzung für „Bestätigung zum Antrag“. Dieses Dokument ist Voraussetzung für den Antrag auf Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer eine alte Heizung gegen eine neue, klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe austauschen will und dafür einen KfW-Zuschuss beantragt, braucht vorab eine gültige BzA. Ausgestellt wird sie von einer Fachfirma wie Enpal oder eingetragenen Energieeffizienz-Experten, bevor der Antrag im KfW-Portal gestellt werden kann.
Die BzA muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen – also bevor Verträge abgeschlossen, Geräte bestellt oder Bauarbeiten gestartet werden. Nur wenn alle Angaben vollständig und korrekt sind, akzeptiert die KfW den Antrag auf Förderung.
Erstellen können eine BzA nur bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) registrierte Fachunternehmen und Experten. Dafür loggen sie sich in das BzA-Prüftool der KfW ein und füllen die BzA online aus.
Die BzA enthält unter anderem folgende Angaben:
Ein Beispiel: Wenn eine alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, trägt der Fachbetrieb die technischen Daten ein und prüft, ob ein Effizienzbonus infrage kommt. Die erwarteten Gesamtkosten, müssen vollständig angegeben werden, auch wenn maximal 30.000 Euro förderfähig sind.
Für Wohngebäude gibt es die „normale“ BzA. Sie kommt bei privaten Haushalten zum Einsatz, die eine neue Heizung im Ein- oder Mehrfamilienhaus planen. Auch Eigentümergemeinschaften oder Vermieter:innen nutzen diese Variante.
Für Nichtwohngebäude, also etwa Gewerbeimmobilien oder kommunale Gebäude, gibt es eine eigene Version: die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA). Auch sie wird über das KfW-Online-Tool erstellt, aber mit einer anderen Eingabemaske und Produktnummer. Die Angaben sind ähnlich: Gebäudeadresse, Technik, Boni, geplante Kosten. Und auch hier gilt: Erst mit einer gültigen gBzA ist eine Antragstellung möglich.
Kleinere Änderungen lassen sich später in der BnD (Bestätigung nach Durchführung) eintragen – zum Beispiel, wenn sich die geplante Heizung ändert. In diesem Fall bleibt das Vorhaben trotzdem förderfähig, solange die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Auch bei kleinen Anpassungen ist das System flexibel. So lassen sich eine neue Hausnummer oder ein korrigierter Straßenname problemlos im System anpassen.
Wichtig ist nur: Die Angaben in der BzA und im späteren Förderantrag müssen übereinstimmen, denn die eingetragenen Kosten lassen sich später nicht mehr erhöhen. Wer den Aufwand zu niedrig ansetzt, bekommt möglicherweise weniger Förderung.
Gut zu wissen: Unternehmen wie Enpal helfen Kunden bei dem Förderantrag.
Sobald die BzA fertig ist, erhalten Fachfirma und Kunde eine PDF-Datei sowie eine 15-stellige Identifikationsnummer – die sogenannte „BzA-ID“. Diese ID ist erforderlich, um den Förderantrag im KfW-Portal „Meine KfW“ einzureichen.
Im Antrag ergänzt die antragstellende Person noch persönliche Angaben, etwa zur Einkommenssituation, sofern ein Bonus beantragt werden soll. Diese Daten bleiben für Fachfirmen verborgen. Anschließend prüft die KfW alle Unterlagen. Fällt die Entscheidung positiv aus, kann das Vorhaben starten.
Die BzA ist sechs Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Förderantrag eingereicht werden. Nach Abschluss der Arbeiten folgt die BnD (Bestätigung nach Durchführung) – erst mit ihr zahlt die KfW die beantragte Förderung aus.