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Energieversorgungsunternehmen (EVU)
Zuletzt aktualisiert am:
11.1.2022

Energieversorgungsunternehmen (EVU)

Der Energieversorger bzw. das Energieversorgungsunternehmen (EVU) wird auch als Netzbetreiber bezeichnet. Er ist laut EEG verpflichtet, den mittels PV-Anlage erzeugten Strom für den ebenfalls im EEG festgelegten Tarif abzunehmen, wenn dieser ins öffentliche Netz eingespeist wird. 

Nur bei sehr großen PV-Anlagen (mehr als 30 kWp Leistung) muss der Energieversorger eine Einspeisezusage erteilen. Ansonsten verpflichtet ihn schon das Gesetz zur Stromabnahme und –vergütung.

Der Einspeisezusage geht dabei eine Netzverträglichkeitsprüfung der PV-Anlage voraus, bei der der sogenannte Einspeisepunkt definiert wird. Falls dieser auf einem anderen Gebiet liegt, muss ein Gestattungsvertrag geschlossen werden.

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