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Solarthermie Förderung

Solarthermie-Förderung: Diese Zuschüsse gibt es

Aktualisiert:
11.09.2026
Lesezeit:
6 Minuten
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Solarthermie-Förderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW fördert Solarthermieanlagen über das Programm 458 mit einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, die sich durch Boni auf bis zu 80 % steigern lässt.
  • Seit dem 21.07.2026 gelten neue BEG-Konditionen: Die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 % und der Einkommensbonus ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt.
  • Ab Februar 2027 greift eine Degression: Die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich um 750 €, wer jetzt plant, sichert sich die aktuell höchsten Zuschüsse.
  • Alternativ zur KfW-Förderung lassen sich die Kosten über § 35c EStG steuerlich absetzen, eine Kombination beider Wege ist nicht möglich.
  • Photovoltaik mit Wärmepumpe wird identisch gefördert, deckt aber Strom, Wärme und Warmwasser in einem System und bietet durch Einspeisung und smarten Netzbezug mehr Flexibilität.

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Dach mit Solarthermie

Solarthermie gehört zu den bewährtesten Technologien, um Sonnenenergie direkt in Wärme umzuwandeln. Ob für Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung: Die Investitionskosten lassen sich 2026 durch staatliche Zuschüsse deutlich senken. Seit dem 21. Juli 2026 gelten allerdings neue Förderkonditionen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Geänderte Fördersätze, ein neuer Einkommensbonus und eine ab 2027 greifende Degression machen es wichtig, die aktuelle Förderlandschaft genau zu kennen.

Dieser Artikel zeigt, welche Zuschüsse es gibt, wie der Antrag funktioniert und wann sich Alternativen wie Photovoltaik mit Wärmepumpe mehr lohnen.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Solarthermie?

Die KfW fördert Solarthermieanlagen über das Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") mit einem direkten Zuschuss. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren kombinierbaren Boni zusammen. Seit dem 21.07.2026 gelten angepasste Konditionen.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 28.000 €, bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit hinzu.

Zusätzlich zur Grundförderung gibt es folgende Boni:

Förderübersicht KfW 458 für Solarthermie

Förderart Fördersatz Weitere Informationen
Grundförderung 30 % Diese sinkt ab Februar 2027 auf 15 %, zeitgleich erhalten Wärmepumpen aus der EU einen Bonus von 15 %.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Dieser sinkt halbjährlich um 4 % und beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %.
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 € gibt es 40 % Förderung.
30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 € gibt es 30 % Förderung.
10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 € gibt es 10 % Förderung.
Kinderbonus 10.000 € Abzug beim Einkommen Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, werden 10.000 € vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Das kann den Einkommensbonus erhöhen.
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % gedeckelt.

Die Kappungsgrenze liegt bei 80 % der förderfähigen Kosten. Ohne Einkommensbonus sind maximal 50 % möglich. Den vollen Satz von 80 % erreichen nur selbstnutzende Eigentümer, die zusätzlich den Einkommensbonus erhalten.  ‍

Der frühere Effizienzbonus (5 % für besonders effiziente Wärmepumpen) ist seit der Reform vom 21.07.2026 ersatzlos entfallen. Für Solarthermie war dieser Bonus ohnehin nicht relevant.

Beispielrechnung: So viel Förderung gibt es für eine Solarthermieanlage

Was bedeuten die Fördersätze konkret? Zwei Szenarien für eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit förderfähigen Kosten von 15.000 €:

Beispielrechnung: Solarthermie-Förderung bei 15.000 € förderfähigen Kosten
Szenario 1: Grundförderung Szenario 2: Alle Boni
Förderfähige Kosten 15.000 € 15.000 €
Grundförderung (30 %) 4.500 € 4.500 €
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) – 2.400 €
Einkommensbonus (z. B. 30 %) – 4.500 €
Gesamtförderung 4.500 € (30 %) 11.400 € (76 %)
Eigenanteil 10.500 € 3.600 €
Beispielhafte Berechnung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

Welche technischen Voraussetzungen muss eine Solarthermieanlage erfüllen?

Die KfW fördert nicht jede Solarthermieanlage. Damit der Zuschuss über das Programm 458 bewilligt wird, muss die Anlage bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese gelten unabhängig davon, ob die Solarthermie nur für Warmwasser oder auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt wird.

Folgende Kriterien sind Pflicht:

  • Die Kollektoren müssen über ein gültiges Solar-Keymark-Zertifikat verfügen.
  • Der jährliche Mindestertrag muss 525 kWh pro m² Bruttokollektorfläche betragen.
  • Die Anlage muss in der offiziellen BAFA-/KfW-Liste förderfähiger Kollektoren geführt sein.
  • Beim Einbau muss gleichzeitig das gesamte Heizungsverteilsystem optimiert werden (z. B. hydraulischer Abgleich).  

Förderfähig sind Flachkollektoren, Vakuumröhrenkollektoren und PVT-Hybridkollektoren. Reine Luft-Luft-Kollektoren sind in der Regel nicht förderfähig.

Zusätzlich muss das Gebäude ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für reine Neubauten gibt es keine Heizungszuschüsse über die KfW 458. Hier greift stattdessen das Kreditprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298).

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist für die Antragstellung verpflichtend. Die KfW übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten.

Wie läuft der Förderantrag für Solarthermie ab?

Der Förderantrag für Solarthermie läuft seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 in vier klar definierten Schritten ab. Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Beginn der Montagearbeiten gestellt und bewilligt sein.

Förderantrag für Solarthermie: Ablauf in 4 Schritten
Schritt Was passiert? Wichtig zu wissen
1: Energieeffizienz-Experten einbinden Ein Fachbetrieb oder Experte aus der dena-Expertenliste prüft das Vorhaben, bestätigt die technischen Mindestanforderungen und erstellt die BzA (Bestätigung zum Antrag). Die BzA-ID ist zwingende Voraussetzung für den Förderantrag. Die KfW übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten.
2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen Mit dem ausführenden Fachbetrieb wird ein Vertrag geschlossen. Der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten: Er tritt erst in Kraft, wenn die KfW die Förderung zusagt.
3: Zuschussantrag im KfW-Portal stellen Mit der BzA-ID wird der Antrag im Online-Portal „Meine KfW" eingereicht. Einkommensnachweise für den Einkommensbonus (Konditionen ab 21.07.2026) können voraussichtlich ab Januar 2027 eingereicht werden.
4: Nach Zusage mit der Montage starten Erst nach verbindlicher Zusage der KfW darf der Fachbetrieb mit der Installation beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Zuschuss ausgezahlt.
Quelle: KfW-Programm 458, Stand 07/2026. Der Antrag muss immer vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Ergänzungskredit für die Restkosten

Für die verbleibenden Kosten nach Förderabzug bietet die KfW den Ergänzungskredit 358 an. Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 € können bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als zinsvergünstigtes Darlehen aufnehmen. Voraussetzung ist eine bereits zugesagte Förderung nach BEG EM (KfW 458).

Wer eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus plant, kann alternativ den KfW-Kredit 261 nutzen. Seit dem 21.07.2026 ist dieser allerdings nur noch für Sanierungen verfügbar, die eine Effizienzhaus-Stufe mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erreichen. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.

Steuerbonus als Alternative

Wer keinen KfW-Zuschuss beantragt hat, kann die Kosten über § 35c EStG steuerlich geltend machen. Selbstnutzende Eigentümer eines mindestens zehn Jahre alten Hauses setzen bis zu 20 % der Investitionskosten (max. 40.000 €) über drei Jahre von der Einkommensteuer ab: je 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr. Eine Kombination mit KfW-Zuschüssen ist nicht möglich. In den meisten Fällen ist der direkte KfW-Zuschuss finanziell attraktiver als der Steuerbonus.

Gut zu wissen: Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder günstige Energieberatung (max. 30 €) an und helfen bei der Auswahl des passenden Förderprogramms. Einkommensschwache Haushalte können das gesamte Beratungsangebot kostenfrei nutzen.

Regionale Förderungen für Solarthermie

Gibt es regionale Förderprogramme für Solarthermie?

Neben der Bundesförderung über die KfW bieten einige Bundesländer und Kommunen zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen für Solarthermie an. Diese lassen sich in vielen Fällen mit der KfW-Förderung kombinieren, allerdings sollte das vorab mit dem jeweiligen Fördergeber geklärt werden.

Landesweite Programme sind 2026 selten. Häufiger finden sich Zuschüsse auf kommunaler Ebene, etwa bei Stadtwerken oder über städtische Klimaschutzprogramme. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Bundesländer aktuell eigene Förderprogramme anbieten.

Solarthermie-Förderung nach Bundesländern (Stand: September 2026)
Bundesland Landesförderung Hinweis
Baden-Württemberg Nein Kommunale Programme z. B. in Ulm (1.000 € Solarthermiebonus) und Karlsruhe (bis 1.000 € pro Gebäude)
Bayern Nein Kommunale Programme z. B. in Augsburg (500 € ab 3 m² Kollektorfläche) und München (FKG-Programm)
Berlin Ja IBB-Programm ENEO: Zuschüsse zu Energieberatung (500–2.000 €)
Brandenburg Nein –
Bremen Nein –
Hamburg Ja IFB Hamburg: 100–200 € pro m² Bruttokollektorfläche, ab 20 m² Mindestfläche
Hessen Ja WIBank: Energetische Förderung im Rahmen des HEG, 30–100 % je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern Nein –
Niedersachsen Nein Kommunal z. B. Lüneburg (bis 500 € für EFH, bis 1.250 € für MFH)
Nordrhein-Westfalen Ja progres.nrw: bis 90 € pro m² Bruttokollektorfläche, ab 4 m² Mindestfläche
Rheinland-Pfalz Nein –
Saarland Nein –
Sachsen Nein –
Sachsen-Anhalt Ja IB Sachsen-Anhalt: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € pro Wohneinheit
Schleswig-Holstein Nein Landesprogramm „Klimaschutz für Bürger" Ende 2023 eingestellt. IB.SH-Darlehen nur für Neubau/Kauf.
Thüringen Nein –
Angaben ohne Gewähr. Kommunale Programme können sich kurzfristig ändern. Vollständige Übersicht: foerderdatenbank.de

Viele kommunale Programme sind budgetiert und werden vor Jahresende aufgebraucht. Frühzeitiges Informieren lohnt sich. Einen vollständigen Überblick über alle regionalen Förderprogramme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Was ändert sich bei der Solarthermie-Förderung ab 2027?

Ab Februar 2027 greift eine halbjährliche Degression, die sowohl die förderfähigen Kosten als auch die Fördersätze schrittweise senkt. Wer eine Solarthermieanlage plant, profitiert also von einer Antragstellung noch im Jahr 2026.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Förderfähige Kosten sinken: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt aktuell bei 28.000 €. Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €. Bis Ende 2028 wären das nur noch 25.000 €.
  • Fördersätze sinken ebenfalls: Auch die prozentualen Zuschüsse werden im Rahmen der Degression schrittweise reduziert. Die genauen Stufen legt das BMWK halbjährlich fest.
  • Wertschöpfungsbonus kommt: Ab Q1/2027 wird ein neuer Bonus von 15 % für Anlagen eingeführt, die überwiegend aus europäischer Produktion stammen (EU-Wertschöpfung). Für Solarthermie ist das relevant, da viele Kollektoren bereits in Europa gefertigt werden.
Degression der förderfähigen Kosten ab 2027
Zeitraum Förderfähige Kosten (1. WE) Veränderung
Bis 31.01.2027 28.000 € Aktueller Stand
Ab 01.02.2027 27.250 € −750 €
Ab 01.08.2027 26.500 € −750 €
Ab 01.02.2028 25.750 € −750 €
Quelle: BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026. Die genauen Fördersatz-Stufen legt das BMWK halbjährlich fest.

Die Degression soll einen Anreiz schaffen, Sanierungsvorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben. Für Haushalte, die ohnehin eine neue Heizung oder Solarthermieanlage planen, bedeutet das: Je früher der Antrag, desto höher die Förderung.

Wann ist Photovoltaik mit Wärmepumpe die bessere Wahl?

Solarthermie erzeugt ausschließlich Wärme. Photovoltaik in Kombination mit einer Wärmepumpe deckt dagegen Strom, Heizung und Warmwasser in einem System ab. Beide Technologien werden über die KfW 458 identisch gefördert, unterscheiden sich aber grundlegend in Flexibilität und Wirtschaftlichkeit.

Solarthermie vs. Photovoltaik + Wärmepumpe im Vergleich
Solarthermie Photovoltaik + Wärmepumpe
Energieform Nur Wärme Strom + Wärme
Warmwasser Ja (60–65 % solarer Deckungsgrad) Ja (über Wärmepumpe, ganzjährig)
Heizungsunterstützung Ja (20–30 % Einsparung) Ja (Wärmepumpe deckt 100 % des Wärmebedarfs)
Stromversorgung Haushalt Nein Ja
Überschuss nutzbar Nein (Wärme verfällt bei vollem Speicher) Ja (Einspeisung ins Netz oder smarter Netzbezug)
Förderung KfW 458 Bis zu 80 % Bis zu 80 %
Winterleistung Stark eingeschränkt Wärmepumpe arbeitet ganzjährig, PV liefert auch im Winter Strom
Vergleich auf Basis typischer Einfamilienhäuser. Individuelle Ergebnisse können abweichen.

Der entscheidende Unterschied: Überschüssiger Solarstrom lässt sich ins Netz einspeisen oder über einen Stromspeicher zeitversetzt nutzen. Überschüssige Solarwärme verfällt dagegen, sobald der Pufferspeicher voll ist. Wer bereits eine Photovoltaikanlage besitzt, kann mit einer Wärmepumpe den eigenen Solarstrom direkt zum Heizen nutzen. Eine zusätzliche Solarthermieanlage wäre in diesem Fall wirtschaftlich kaum sinnvoll.

Besonders interessant wird die Kombination aus PV und Wärmepumpe durch intelligentes Energiemanagement. Statt nur den eigenen Solarstrom zu nutzen, lässt sich auch günstiger Netzstrom einbeziehen, wenn die Börsenpreise niedrig sind. So entsteht nicht Autarkie um jeden Preis, sondern stets der günstigste Strommix.

Gut zu wissen: Enpal bietet Photovoltaik, Stromspeicher und Wärmepumpe als Komplettpaket an. Mit dem intelligenten Energiemanager Enpal.One+ wird automatisch zwischen eigenem Solarstrom und günstigem Netzstrom gewechselt, ganz ohne eigenes Zutun. So sinken die Energiekosten nicht nur durch die Förderung, sondern auch dauerhaft im laufenden Betrieb. Mehr dazu unter enpal.de/enpal-one.

Fazit

Die Solarthermie-Förderung ist 2026 so umfangreich wie nie: Bis zu 80 % der Investitionskosten übernimmt der Staat über die KfW 458. Gleichzeitig lohnt es sich, jetzt zu handeln. Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich, und die Fördersätze folgen. Wer ohnehin eine neue Heizung oder Warmwasserlösung plant, sollte den Antrag noch 2026 stellen. Dabei lohnt sich auch der Blick auf die Alternative: Photovoltaik mit Wärmepumpe wird identisch gefördert, deckt aber Strom, Heizung und Warmwasser in einem System ab und bietet durch Einspeisung und intelligenten Netzbezug langfristig mehr Flexibilität und niedrigere Betriebskosten.

Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:

Häufig gestellte Fragen

Lässt sich die KfW-Förderung mit regionalen Programmen kombinieren?

Ja, in vielen Fällen lässt sich die Bundesförderung über KfW 458 mit Landes- oder Kommunalprogrammen kombinieren. Allerdings darf die Gesamtförderung die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen. Ob eine Kombination im Einzelfall möglich ist, sollte vorab mit beiden Fördergebern geklärt werden.

Gibt es eine Förderung für Solarthermie im Neubau?

Nein, die KfW 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es keine Heizungszuschüsse über die BEG Einzelmaßnahmen. Hier greift stattdessen das Kreditprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298).

Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Wurde der Lieferungs- und Leistungsvertrag korrekt mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen, entstehen bei einer Ablehnung keine Kosten. Der Vertrag tritt in diesem Fall nicht in Kraft. Alternativ können die Investitionskosten dann über den Steuerbonus nach § 35c EStG geltend gemacht werden.

Wird auch die Erweiterung einer bestehenden Solarthermieanlage gefördert?

Ja, die KfW 458 fördert nicht nur den Neubau, sondern auch die Erweiterung und Nachrüstung bestehender Solarthermieanlagen. Voraussetzung ist, dass die erweiterte Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt (Solar Keymark, 525 kWh/m² Mindestertrag, BAFA-Listung).

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Auszahlung?

Die Bearbeitungszeit bei der KfW variiert, liegt aber in der Regel bei vier bis acht Wochen bis zur Zusage. Nach Abschluss der Montagearbeiten und Einreichung der Nachweise erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Insgesamt sollten Antragsteller mit einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten vom Antrag bis zur Auszahlung rechnen.

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