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Solarthermie gehört zu den bewährtesten Technologien, um Sonnenenergie direkt in Wärme umzuwandeln. Ob für Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung: Die Investitionskosten lassen sich 2026 durch staatliche Zuschüsse deutlich senken. Seit dem 21. Juli 2026 gelten allerdings neue Förderkonditionen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Geänderte Fördersätze, ein neuer Einkommensbonus und eine ab 2027 greifende Degression machen es wichtig, die aktuelle Förderlandschaft genau zu kennen.
Dieser Artikel zeigt, welche Zuschüsse es gibt, wie der Antrag funktioniert und wann sich Alternativen wie Photovoltaik mit Wärmepumpe mehr lohnen.
Die KfW fördert Solarthermieanlagen über das Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") mit einem direkten Zuschuss. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren kombinierbaren Boni zusammen. Seit dem 21.07.2026 gelten angepasste Konditionen.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 28.000 €, bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit hinzu.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es folgende Boni:
Förderübersicht KfW 458 für Solarthermie
Die Kappungsgrenze liegt bei 80 % der förderfähigen Kosten. Ohne Einkommensbonus sind maximal 50 % möglich. Den vollen Satz von 80 % erreichen nur selbstnutzende Eigentümer, die zusätzlich den Einkommensbonus erhalten.
Der frühere Effizienzbonus (5 % für besonders effiziente Wärmepumpen) ist seit der Reform vom 21.07.2026 ersatzlos entfallen. Für Solarthermie war dieser Bonus ohnehin nicht relevant.
Was bedeuten die Fördersätze konkret? Zwei Szenarien für eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit förderfähigen Kosten von 15.000 €:
Die KfW fördert nicht jede Solarthermieanlage. Damit der Zuschuss über das Programm 458 bewilligt wird, muss die Anlage bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese gelten unabhängig davon, ob die Solarthermie nur für Warmwasser oder auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt wird.
Folgende Kriterien sind Pflicht:
Förderfähig sind Flachkollektoren, Vakuumröhrenkollektoren und PVT-Hybridkollektoren. Reine Luft-Luft-Kollektoren sind in der Regel nicht förderfähig.
Zusätzlich muss das Gebäude ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für reine Neubauten gibt es keine Heizungszuschüsse über die KfW 458. Hier greift stattdessen das Kreditprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298).
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist für die Antragstellung verpflichtend. Die KfW übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten.
Der Förderantrag für Solarthermie läuft seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 in vier klar definierten Schritten ab. Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Beginn der Montagearbeiten gestellt und bewilligt sein.
Für die verbleibenden Kosten nach Förderabzug bietet die KfW den Ergänzungskredit 358 an. Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 € können bis zu 120.000 € pro Wohneinheit als zinsvergünstigtes Darlehen aufnehmen. Voraussetzung ist eine bereits zugesagte Förderung nach BEG EM (KfW 458).
Wer eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus plant, kann alternativ den KfW-Kredit 261 nutzen. Seit dem 21.07.2026 ist dieser allerdings nur noch für Sanierungen verfügbar, die eine Effizienzhaus-Stufe mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erreichen. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 150.000 € pro Wohneinheit.
Wer keinen KfW-Zuschuss beantragt hat, kann die Kosten über § 35c EStG steuerlich geltend machen. Selbstnutzende Eigentümer eines mindestens zehn Jahre alten Hauses setzen bis zu 20 % der Investitionskosten (max. 40.000 €) über drei Jahre von der Einkommensteuer ab: je 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr. Eine Kombination mit KfW-Zuschüssen ist nicht möglich. In den meisten Fällen ist der direkte KfW-Zuschuss finanziell attraktiver als der Steuerbonus.
Gut zu wissen: Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder günstige Energieberatung (max. 30 €) an und helfen bei der Auswahl des passenden Förderprogramms. Einkommensschwache Haushalte können das gesamte Beratungsangebot kostenfrei nutzen.
Neben der Bundesförderung über die KfW bieten einige Bundesländer und Kommunen zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen für Solarthermie an. Diese lassen sich in vielen Fällen mit der KfW-Förderung kombinieren, allerdings sollte das vorab mit dem jeweiligen Fördergeber geklärt werden.
Landesweite Programme sind 2026 selten. Häufiger finden sich Zuschüsse auf kommunaler Ebene, etwa bei Stadtwerken oder über städtische Klimaschutzprogramme. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Bundesländer aktuell eigene Förderprogramme anbieten.
Viele kommunale Programme sind budgetiert und werden vor Jahresende aufgebraucht. Frühzeitiges Informieren lohnt sich. Einen vollständigen Überblick über alle regionalen Förderprogramme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ab Februar 2027 greift eine halbjährliche Degression, die sowohl die förderfähigen Kosten als auch die Fördersätze schrittweise senkt. Wer eine Solarthermieanlage plant, profitiert also von einer Antragstellung noch im Jahr 2026.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Degression soll einen Anreiz schaffen, Sanierungsvorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben. Für Haushalte, die ohnehin eine neue Heizung oder Solarthermieanlage planen, bedeutet das: Je früher der Antrag, desto höher die Förderung.
Solarthermie erzeugt ausschließlich Wärme. Photovoltaik in Kombination mit einer Wärmepumpe deckt dagegen Strom, Heizung und Warmwasser in einem System ab. Beide Technologien werden über die KfW 458 identisch gefördert, unterscheiden sich aber grundlegend in Flexibilität und Wirtschaftlichkeit.
Der entscheidende Unterschied: Überschüssiger Solarstrom lässt sich ins Netz einspeisen oder über einen Stromspeicher zeitversetzt nutzen. Überschüssige Solarwärme verfällt dagegen, sobald der Pufferspeicher voll ist. Wer bereits eine Photovoltaikanlage besitzt, kann mit einer Wärmepumpe den eigenen Solarstrom direkt zum Heizen nutzen. Eine zusätzliche Solarthermieanlage wäre in diesem Fall wirtschaftlich kaum sinnvoll.
Besonders interessant wird die Kombination aus PV und Wärmepumpe durch intelligentes Energiemanagement. Statt nur den eigenen Solarstrom zu nutzen, lässt sich auch günstiger Netzstrom einbeziehen, wenn die Börsenpreise niedrig sind. So entsteht nicht Autarkie um jeden Preis, sondern stets der günstigste Strommix.
Gut zu wissen: Enpal bietet Photovoltaik, Stromspeicher und Wärmepumpe als Komplettpaket an. Mit dem intelligenten Energiemanager Enpal.One+ wird automatisch zwischen eigenem Solarstrom und günstigem Netzstrom gewechselt, ganz ohne eigenes Zutun. So sinken die Energiekosten nicht nur durch die Förderung, sondern auch dauerhaft im laufenden Betrieb. Mehr dazu unter enpal.de/enpal-one.
Die Solarthermie-Förderung ist 2026 so umfangreich wie nie: Bis zu 80 % der Investitionskosten übernimmt der Staat über die KfW 458. Gleichzeitig lohnt es sich, jetzt zu handeln. Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich, und die Fördersätze folgen. Wer ohnehin eine neue Heizung oder Warmwasserlösung plant, sollte den Antrag noch 2026 stellen. Dabei lohnt sich auch der Blick auf die Alternative: Photovoltaik mit Wärmepumpe wird identisch gefördert, deckt aber Strom, Heizung und Warmwasser in einem System ab und bietet durch Einspeisung und intelligenten Netzbezug langfristig mehr Flexibilität und niedrigere Betriebskosten.
Ob sich eine Wärmepumpe auch für Ihr Haus lohnt, finden Sie hier heraus:
Ja, in vielen Fällen lässt sich die Bundesförderung über KfW 458 mit Landes- oder Kommunalprogrammen kombinieren. Allerdings darf die Gesamtförderung die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen. Ob eine Kombination im Einzelfall möglich ist, sollte vorab mit beiden Fördergebern geklärt werden.
Nein, die KfW 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es keine Heizungszuschüsse über die BEG Einzelmaßnahmen. Hier greift stattdessen das Kreditprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298).
Wurde der Lieferungs- und Leistungsvertrag korrekt mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen, entstehen bei einer Ablehnung keine Kosten. Der Vertrag tritt in diesem Fall nicht in Kraft. Alternativ können die Investitionskosten dann über den Steuerbonus nach § 35c EStG geltend gemacht werden.
Ja, die KfW 458 fördert nicht nur den Neubau, sondern auch die Erweiterung und Nachrüstung bestehender Solarthermieanlagen. Voraussetzung ist, dass die erweiterte Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt (Solar Keymark, 525 kWh/m² Mindestertrag, BAFA-Listung).
Die Bearbeitungszeit bei der KfW variiert, liegt aber in der Regel bei vier bis acht Wochen bis zur Zusage. Nach Abschluss der Montagearbeiten und Einreichung der Nachweise erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Insgesamt sollten Antragsteller mit einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten vom Antrag bis zur Auszahlung rechnen.