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Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg 2024: Die Übersicht

Wallbox Icon mit Baden-Würtemberg Karte

Der Ruf nach neuen Mobilitätslösungen wird immer lauter. Doch die Investition in das eigene Elektroauto plus Wallbox lässt so manch einen noch zurückschrecken. Leistet das wirklich einen Beitrag fürs Klima? Wie viel kostet so was? Und lohnt sich das überhaupt für mich?

Das Land Baden-Württemberg ist Vorreiter in der Implementation von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur. Doch das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Über attraktive Förderangebote sollen viel mehr Leute überzeugt werden. Wie auch Sie sich die attraktiven Zuschüsse für Wallbox und Co. sichern können, zeigen wir Ihnen hier.

Inhaltsverzeichnis

Wallbox vs. Ladestation

Wallbox und Ladestation Icon

Ladestation, Ladepunkt oder Wallbox – ist das nicht alles irgendwie dasselbe? Nicht wirklich, auch wenn es im Alltag gerne synonym verwendet wird.

Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, wobei diese aus mehreren Ladepunkten bestehen kann. Eine Wallbox ist ein konkretes Beispiel für eine Ladestation. Diese ist an der Wand angebracht und verkürzt die Ladezeit des Fahrzeugs im Vergleich zu einer Haussteckdose um ein Vielfaches. Darüber hinaus sinkt sie die Gefahr vor Überlastung des Stromnetzes und Brand durch Überhitzung auf ein Minimum.

Wie wird eine Wallbox in Baden-Württemberg gefördert?

Wenn Sie in Baden-Württemberg leben, können Sie sich über die folgenden Fördermaßnahmen freuen:

  • KFW 440 für Privatpersonen (seit Oktober 2021 ausgelaufen)
  • KFW 441 für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige (seit 1. Januar 2023 ausgelaufen)
  • BAFA-Förderung
  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge - Charge@BW (seit November 2021 eingestellt)
  • BW-e-Solar-Gutschein
  • Wallbox Prämien lokaler Energieversorger

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Wie viel Förderung gab es über KfW 440 und 441?

KfW Förderungs Icon

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der führenden Förderbanken der Welt für Aufbaumaßnahmen und die Schaffung von Perspektiven. In diesem Zusammenhang nimmt auch der Klimaschutz eine zentrale Rolle ein, sodass die KfW Modernisierungspläne durch Elektromobilität und nachhaltige Stromgewinnung unterstützt.

Über die bundesweite KfW-Förderrichtlinie 440 „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ wurde Privatverbrauchern bei der Installation und Nutzung eigener Wallboxen unter die Arme gegriffen. Dabei wurden pauschale Beträge von 900 € pro Ladestation ausgezahlt.

Wichtig: Seit Oktober 2021 sind die Fördermittel vollständig ausgeschöpft. Das Programm wurde daher zeitweise auf Eis gelegt. Wann es zu einer Neuauflage kommt, steht noch nicht fest. Zur Übersicht haben wir Ihnen hier trotzdem die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Folgende Förderbedingungen gelten:

  • Nur Wallboxen, deren Kosten 900 € übersteigen, werden bezuschusst.
  • Die Leistung der Wallbox darf nicht mehr als 11 kW betragen.
  • Die Stromzufuhr muss vollständig auf Grünstrom beruhen.

Keine Sorge! Sie müssen nicht auf Zwang den Ferrari unter den Wallboxen kaufen, um von KfW 440 profitieren zu können. In die Gesamtkostenrechnung zählen nämlich neben der Anschaffung auch das System für das Energie- und Lademanagement der Ladestation sowie der Installationsaufwand durch einen Elektriker rein.

Tipp:

Falls Sie eben über die Grünstrom-Bedingung gestolpert sind, so haben wir die passende Lösung für Sie. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, in eine eigene Solaranlage zu investieren?

Sie möchten herausfinden, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt und benötigen eine konkrete Kosteneinschätzung? Hier können Sie sich beraten lassen: Unverbindliche Anfrage schicken

Eine etwas neuere, jedoch zum 1. Januar 2023 ausgelaufene Förderrichtlinie ist KfW 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“. Dieses Mal lag der Fokus auf Ladestationen im unternehmerischen Umfeld. Nur wenn Sie als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler tätig sind, gehören Sie zum Kreis der Förderfähigen. Auch gemeinnützige Organisationen zählen dazu.

Aktuell steht noch nicht fest, ob oder wann es zur Neuauflage der Förderung kommt. Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, können Sie diese jedoch hier nachlesen.

Bisher lag die Fördersumme ebenfalls bei 900 € pauschal für jede Wallbox, deren Gesamtkosten 900 € übersteigen. Doch die Leistung dufte mit 22 kW etwas höher sein. Außerdem spielte es keine Rolle, ob die Wallbox einen Privat- oder einen Dienstwagen lädt. Lediglich der Standort der Wallbox selbst durfte nicht für jeden anderen Bewohner Baden-Württembergs öffentlich zugänglich sein.

Den Förderantrag konnten Sie seit Ende November 2021 im KfW Zuschussportal stellen. Die Einreichung der Nachweise ist dabei seit Ende Februar 2022 möglich.

BAFA-Innovationsprämie für Ihr E-Auto

Der größte Kostenfaktor bei dem Kauf einer Wallbox ist nicht die Ladestation selbst, sondern das Fahrzeug. Somit lohnt es sich, auch die Förderungen für E-Autos an dieser Stelle genauer unter die Lupe zu nehmen. An dieser Stelle springt einem sofort die Innovationsprämie der Bundesregierung ins Auge.

Lange Zeit mussten wir bangen, ob die Zuschusszahlung unter der neuen Führungsspitze verlängert wird. Nun ist offiziell: Die Innovationsprämie für E-Autos geht bis Ende 2025 in die nächste Runde!

Was bedeutet das für Sie?

  • Seit 2023 ist ein neues Förderdesign mit strengeren Regeln in Kraft getreten. 
  • Sie erhalten je nach Preis und Finanzierungsmodell bis zu 4.500 € für Ihr E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug.
  • Spätestens Ende 2025 läuft die Innovationsprämie aus.

Wenn auch Sie noch mit dem Kauf eines E-Autos hadern, sollte Sie diese dicke Bonuszahlung überzeugen. Schlagen Sie am besten so früh wie möglich zu, um weitere Änderung der Förderrichtlinie auszuschließen.

In der letzten Version umfasste die Förderung neben reinen E-Autos auch Plug-in Hybride (mit max. 50 g CO2/ km und min. 60 km elektrischer Reichweite), Brennstoffzellenfahrzeuge und alle Fahrzeugtypen, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen. Seit dem 1. Januar 2023 werden jedoch nur noch E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.

Wie beantrage ich die Förderung? Ganz einfach! Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, mindestens vier Räder sowie maximal 8 Sitzplätze hat, gehen Sie einfach ins Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Achtung: Beachten Sie, dass die neue Mindesthaltedauer 12 Monate beträgt und der Netto-Listenpreis des Basismodells nicht über 65.000 € hinausgehen darf. Ab dem 1. Januar 2024 wird der maximale Fahrzeugpreis sogar auf 45.000 Euro abgesenkt. Außerdem sind ab dem 1. September 2023 ausschließlich Privatpersonen zur Antragstellung berechtigt.

Gut zu wissen: Neben Neufahrzeugen, werden auch Gebrauchtwagen und Leasingmodelle unterstützt, sofern die Laufzeiten 12 Monate übersteigen. Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen.

Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge - Charge@BW

Das Bundesland Baden-Württemberg stellte seinen Einwohnern ein zusätzliches Förderprogramm für eine rasche Umsetzung flächendeckender Elektromobilität zur Verfügung. Der Name des Programms lautete passend Charge@BW.

Dabei beteiligte sich die Landesregierung Baden-Württembergs mit 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 2.500 € pro Ladepunkt, an der Ladeinfrastruktur. Davon profitierten jedoch nur Unternehmer, Vereine, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen. Privatpersonen gingen leer aus.

Die Beantragung lief ursprünglich über die L-Bank. Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen traf die Förderung dann auf Ihrem Konto ein. Zum 23.11.2021 wurde die Förderung jedoch beendet. Aufgrund des Andrangs waren die öffentlichen Gelder nach kurzer Zeit erschöpft. Bereits eingereichte Anträge werden noch bearbeitet. Jedoch müssen die Glücklichen sich hier auf lange Wartezeiten einstellen, wie es von offizieller Seite heißt.

Wallbox + Elektroauto + Photovoltaik = Prämie

Baden-Württemberg macht es vor, indem es mit gutem Beispiel vorangeht. Elektromobilität als Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels ist nur dann sinnvoll, wenn es zu 100 % auf Grünstrom basiert. Ein Elektrofahrzeug, das seinen Strom aus fossilen Brennstoffen bezieht, ist kritisch zu betrachten. Natürlich kann sich ein Privatverbraucher nicht einfach eine Windkraftanlage in den Vorgarten bauen. Doch wo ein Dach ist, kann eine Solaranlage installiert werden. Neben Wind- und Wasserkraft bedarf es also mehr Solarstrom.

Hier können Sie prüfen, ob sich eine PV-Anlage mit Wallbox auch in Ihrem Fall lohnt: Solarcheck

Um zusätzlich den Ausbau von Photovoltaik voranzutreiben, hat die Landesregierung Baden-Württembergs ein spezielles Anreizprogramm verabschiedet. Im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins bekommen Sie eine Prämienzahlung für die Anschaffung eines neuen Elektrofahrzeugs in Verbindung mit der Installation einer Wallbox und einer eigenen PV-Anlage.

Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zu der Traumkombination in diesem Artikel zusammengefasst: Wallbox und Photovoltaik - Mit eigenem Solarstrom tanken

Wenn Sie also bereits eine PV-Anlage betreiben, erhalten Sie 1.000 € vom Verkehrsministerium für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos. Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) sowie E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1)). 500 € gibt es zusätzlich für die Bestellung einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.  Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.

Welche Bedingungen müssen für die Förderung erfüllt werden?

  • Mind. 3 Jahre muss das Fahrzeug in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
  • Der Antragsteller muss gleichzeitig PV-Anlagenbetreiber sein oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird.
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertes Fahrzeug aufweisen.
  • Die Stromversorgung der Wallbox darf ausschließlich an die eigene PV-Anlage angeschlossen sein.

Die Antragstellung – Schritt für Schritt

  1. Wählen Sie ein Fahrzeugmodell basierend auf den oben genannten Voraussetzungen.
  2. Stellen Sie den Online-Antrag bei der L-Bank.
  3. Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid der L-Bank.
  4. Übermitteln Sie der L-Bank den Verwendungsnachweis, die Kaufverträge und die Zahlungsnachweise für Ihr gefördertes E-Fahrzeug.
  5. Das Geld geht nun auf Ihr Konto ein. 

Wichtige Hinweise: Beachten Sie, dass es sich bei der Förderung um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen beziehen. Mehr Informationen

Bei Inanspruchnahme der Pauschale in Höhe von 500 € für eine Wallbox, ist eine Kombination mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen nicht möglich. Erlaubt ist jedoch die Verbindung der Förderung mit der oben genannten Innovationsprämie des Bundes für E-Fahrzeuge.

Welche Förderungen gibt es noch?

Wenn Sie in Baden-Württemberg zu Hause sind und den Kauf einer Wallbox planen, sollten Sie sich einmal in Ihrer Region umsehen. Lokale Energieversorgungsunternehmen bieten häufig zusätzliche Treueboni oder Prämien für die Bestellung einer Wallbox. Dazu zählt beispielsweise Süwag.

Informieren Sie sich jedoch ausführlich, inwiefern solche Zuschüsse mit den Förderprogrammen der Bundes- und Landesregierung vereinbar sind. Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen!

Auch können sich E-Auto-Besitzer seit 2022 auf die THG-Zuschüsse freuen. Denn seit dem 01.01.2022 kann man sich über den Handel mit Treibhausgasminderungsquoten jährlich um die 300 € sichern. Einzige Voraussetzung ist, dass man als Fahrzeughalter im Zulassungsbescheid genannt ist und diesen bei einem Pooling-Dienstleister hochgeladen hat.

Fazit

Wir halten also fest, die Wallbox ist ein kleiner Teil in einer großen Strategie für mehr Klimaschutz. Dennoch ist ihre Rolle als Bindeglied zwischen Energiequelle und Mobilitätslösung von fundamentaler Bedeutung. Erst durch die sichere Schnellaufladung einer Wallbox ist die Elektromobilität konkurrenzfähig gegenüber der traditionellen Variante.

Getragen wird das Konzept jedoch in erster Linie von der Stromversorgung. Hier kommt Ihre Photovoltaikanlage ins Spiel. Diese leistet aber nicht nur einen wichtigen Beitrag fürs Klima. Auch Ihr Geldbeutel wird es Ihnen langfristig danken.

Wenn Sie noch keine eigene Photovoltaikanlage haben, so können Sie einen Blick in die attraktiven Finanzierungs- und Förderangebote für Baden-Württemberg werfen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Anschaffungskosten in kürzester Zeit amortisieren und langfristig mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz erreichen können.

Für Zeitsparer und Effizienzmaximierer: Wenn auch Sie Interesse an einer PV-Anlage haben, Ihnen aber die Koordination, Planung und Verantwortung zu viel ist, empfehlen wir unbedingt, sich mit dem Mietmodell auseinanderzusetzen. Wenn Sie eine Solaranlage mieten, dann werden sämtliche Schritte für Sie übernommen. Somit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Auch die Wallbox ist dabei. Mehr erfahren

Das Enpal Rundum-Sorglos-Paket beinhaltet nämlich schon die Installation, Versicherung, Wartung und Reparatur.

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