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Inhaltsverzeichnis
Geschrieben von
Mario Kohle
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Wärmepumpe Förderung Hamburg 2023: Die Übersicht

Bundesland Hamburg auf einer Deutschlandkarte markiert
Wärmepumpe Förderung Hamburg: Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel werden alle Förderprogramme über die IFB abgewickelt.
  • Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.
  • Das Programm “Erneuerbare Wärme” fördert gezielt den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und bietet somit eine Vielzahl an Zuschüssen an, die je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfallen.
  • Das “IFB-Modernisierungsdarlehen” wird nur an Institute vergeben, die mit der IFB Hamburg eine Kooperationsvereinbarung zur Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen abgeschlossen haben.
  • Das Programm "IFB-WEGfinanz" der IFB Hamburg bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen in gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen.
  • Die Wärmepumpe wird in einigen Förderprogrammen nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Hamburg vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick (enpal.de)

Symbolische Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Hamburg

In Hamburg gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Die Förderprogramme werden in der Regel über die IFB, die Staatsbank des Landes Hamburg, abgewickelt.

Förderprogramme im Überblick:

  • Erneuerbare Wärme
  • IFB-Modernisierungsdarlehen
  • IFB-WEGfinanz
  • Energetische Modernisierung (A)
  • Umfassende Modernisierung (B)
  • IFB-Ergänzungsdarlehen
Gut zu wissen

Die Investitions- und Förderbank (IFB) ist eine Institution in Hamburg, die finanzielle Unterstützung für Projekte und Vorhaben bereitstellt. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg zu fördern und Investitionen in verschiedenen Bereichen der Stadt zu ermöglichen. Die IFB arbeitet eng mit Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privatpersonen zusammen, um den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern und Projekte erfolgreich umzusetzen. Durch ihre Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente trägt die IFB zur Stärkung der regionalen Wirtschaft, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Umsetzung nachhaltiger Projekte in Hamburg bei.

Erneuerbare Wärme

Das Förderprogramm "Erneuerbare Wärme" der IFB Hamburg unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Gefördert werden Maßnahmen wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Ziel ist die Reduzierung von Emissionen und der Ausbau erneuerbarer Energien in Hamburg.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Förderprogramm der IFB Hamburg bietet einen Zuschuss für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Dieser variiert je nach Maßnahme und beträgt maximal 25 % der förderfähigen Investitionskosten.

Was und wie wird gefördert?

Förderbereich Maßnahmen und Zuschusshöhe
Wärmepumpe
  • Elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen: 100 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 4.200 €.
  • Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen (im Bestand): 75 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.000 €.
  • Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper (gleichzeitiger Einbau einer geförderten Wärmepumpe): 400 € je Niedertemperatur-Heizkörper
Erschließung von Wärmequellen
  • Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren): 15 % der notwendigen Investitionskosten
  • PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen: 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser: 20 % der notwendigen Investitionskosten.
Solarthermie und Heizungsmodernisierung
  • Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: 100 €/m² Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m²)
  • Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 200 €/m² Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m²)
  • Solarthermie-Monitoring: 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m² und 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m².
Bioenergie-Anlagen
  • Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
  • Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
  • Wärmespeicher (ab Speichervolumen von 4 m³): nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz.
Hinweis

Auch für den Austausch von Heizungsanlagen können Zuschüsse beantragt werden. Bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage können Zuschüsse von 90 €/m² bis 120 €/m² Bruttokollektorfläche gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an Grundstückseigentümer in Hamburg und deren Entscheidungsbefugte. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie sonstige Körperschaften wie Vereine, Stiftungen und Kirchen mit Sitz in Hamburg.

Fördervoraussetzungen 

Zu den grundlegend vorgeschriebenen Fördervoraussetzungen zählen die folgenden:

  • Voraussetzung ist, dass alle Installationen von Handwerksbetrieben durchgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eingetragen sind (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauerhandwerk).
  • Der Förderantrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Sobald vereinbarte Liefer- oder Leistungsverträge unterzeichnet sind, gilt das Projekt als begonnen und ist nicht mehr förderfähig.
  • Die im § 17 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes verankerten Förderrichtlinien sind zusätzlich einzuhalten.
Hinweis

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 500.000,00 €. Dieser Höchstbetrag gilt sowohl für Projekte, die nur aus einem Modul dieses Förderprogramms gefördert werden, als auch für Projekte, die aus mehreren Modulen gefördert werden.

Antragstellung 

Der Antrag wird über das e-Antragsportal der IFB zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die IFB Hamburg prüft den Antrag anschließend und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.

Kumulierung möglich?

Die Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln wie Darlehen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Wird durch die Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen eine Gesamtförderquote von mehr als 60 Prozent erreicht, erfolgt eine entsprechende Kürzung der Landesmittel. Darüber hinaus darf die Summe aller öffentlichen Zuschüsse 80 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Dabei dürfen die Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

IFB-Modernisierungsdarlehen

Das IFB-Modernisierungsdarlehen der IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Es bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen wie den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen, Dämmung und Photovoltaik. Das Programm unterstützt Eigentümer von Wohngebäuden in Hamburg bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Ziel ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt zu leisten.

Hinweis

Die IFB Hamburg vergibt das Modernisierungsdarlehen nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kreditinstituten, die mit der IFB Hamburg eine Kooperationsvereinbarung zur Durchleitung von KfW- und Ergänzungsfinanzierungsdarlehen abgeschlossen haben.

Förderkredit oder Zuschuss?

Das Programm bietet günstige Darlehen für Maßnahmen wie den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen, Dämmung und Photovoltaik an.

Was wird gefördert?

Im Vordergrund des Programms stehen folgende Maßnahmen:

  • Die Optimierung der Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten. Dazu gehören die Schaffung von Grünflächen, gebäudebezogene Außenanlagen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen und hydraulischer Abgleich.
  • Barriere-Reduzierung
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Wohngebäuden wie Wohnungszuschnitte, Sanitärinstallationen, Fußböden und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Balkonsanierung
  • Weitere Baumaßnahmen wie Hochwasserschutz, Lärmschutz, Boden- und Abwasserkanalsanierung mit Prüfung der Dichte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die investive Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden durchführen.

Wie wird gefördert?

Das IFB-Modernisierungsdarlehen der IFB Hamburg bietet ein maximales Darlehensvolumen von 25.000,00 € pro Wohneinheit. Mit diesem Darlehen können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mitfinanziert werden. Die Darlehenslaufzeiten können zwischen 5 und 30 Jahren bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr betragen. Nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres erfolgt die Rückzahlung des IFB-Modernisierungsdarlehens in gleichen monatlichen Raten. Während des tilgungsfreien Anlaufjahres sind nur die ausgezahlten Darlehensbeträge zu verzinsen, Sondertilgungen sind nicht zulässig. Eine vorzeitige und vollständige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die IFB möglich.

Antragstellung 

Vor Beginn des Vorhabens ist ein Antrag bei einem Hamburger Förderinstitut zu stellen. Die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen gilt nicht als Vorhabensbeginn, wohl aber der Abschluss des Kaufvertrages. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte sind ausgeschlossen.

Kumulierung möglich?

Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Gesamtsumme der Ausgaben nicht übersteigt.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Monteur installiert Wärmepumpensystem im Haus

IFB-WEGfinanz

Das Förderprogramm "IFB-WEGfinanz" der IFB Hamburg bietet Wohnungseigentümergemeinschaften zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen an gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen. Es umfasst Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung und den Einsatz erneuerbarer Energien. Das Programm fördert die Energieeinsparung und den Klimaschutz in Hamburg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden in der Regel Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohnungseigentümergemeinschaften. Dazu gehören Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft Investitionen in selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum vornehmen. Die Hausverwaltung der WEG übernimmt die Verwaltung und Organisation der Antragstellung für alle interessierten Eigentümer.

Wie wird gefördert?

Wohnungseigentümergemeinschaften können durch ein vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren zinsgünstige Finanzierungsmittel erhalten. Je Wohnungseigentümer können Darlehensbeträge von 5.000,00 € bis 35.000,00 € in Anspruch genommen werden, wobei eine grundbuchliche Sicherung des Darlehens nicht erforderlich ist. Neben der allgemeinen Förderung sind bestimmte Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, die sich wie folgt darstellen: Bei Darlehen bis 20.000,00 € müssen die Wohnungseigentümer kein Eigenkapital einbringen, bei darüber hinausgehenden Investitionen sind folgende Eigenmittel erforderlich: Bei Darlehen bis 30.000,00 € beträgt der Eigenkapitalanteil 10 %, bei Darlehen bis 35.000,00 € 15 %. Die Förderkonditionen entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Konditionen der KfW und des IFB-Modernisierungsdarlehens.

Antragstellung 

Vor Beginn des Vorhabens ist ein Antrag bei einem Hamburger Förderinstitut zu stellen. Die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen gilt nicht als Vorhabensbeginn, wohl aber der Abschluss des Kaufvertrages. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte sind ausgeschlossen.

Kumulierung möglich?

Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Gesamtsumme der Ausgaben nicht übersteigt. Es ist somit möglich, das Angebot in Verbindung mit den folgenden Programmen zu nutzen:  

  • IFB-Modernisierungsdarlehen → bis maximal 25.000 €
  • IFB-Modernisierungsdarlehen Energie → bis maximal 35.000 €
  • KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) → bis maximal 25.000 €

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie ebenfalls hier.

Monteur installiert Wärmepumpen-Gehäuse vor einem Haus

Weitere Förderprogramme

Hinweis

Die Wärmepumpe wird in diesem Förderprogramm nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.

Energetische Modernisierung (A)
Das Förderprogramm "Energetische Modernisierung" der IFB Hamburg konzentriert sich auf die energetische Verbesserung von Mietwohnungen. Es unterstützt Eigentümer bei Maßnahmen wie der Gebäudedämmung, dem Austausch von Fenstern und Türen, der Optimierung der Heizungsanlage und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen werden Hauseigentümer finanziell unterstützt, ihre Häuser energetisch zu modernisieren und langfristig Kosten zu sparen.

Umfassende Modernisierung (B)
Das Förderprogramm "Umfassende Modernisierung" der IFB Hamburg unterstützt Eigentümer von Mietwohnungen bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Es umfasst verschiedene Bereiche wie die Gebäudehülle, die Haustechnik und den Wohnungsumbau. Ziel des Programms ist es, die Wohnqualität zu verbessern, den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen werden Eigentümer bei ihren Modernisierungsvorhaben finanziell unterstützt.

IFB-Ergänzungsdarlehen
Das Förderprogramm "IFB-Ergänzungsdarlehen" der IFB Hamburg bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben und Investitionen in Hamburg. Das Programm richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und andere Institutionen, die über eine positive Kreditentscheidung ihrer Hausbank verfügen. Mit dem Ergänzungsdarlehen können Antragsteller den Finanzierungsbedarf decken, der nicht durch die Hausbank oder andere Förderprogramme abgedeckt wird. Das Programm bietet flexible Konditionen und fördert eine Vielzahl von Investitionen, wie z.B. den Bau von Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte oder die Sanierung von Bestandsgebäuden. Ziel des IFB-Ergänzungsdarlehens ist es, Investitionen in Hamburg zu fördern, die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Fazit

Die Wärmepumpenförderung in Hamburg bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

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