In Kleinunternehmerregelung bekommen Sie die Enpal Einspeisevergütung netto ausgezahlt und müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Wer die Regelbesteuerung nutzt, bekommt die Enpal Einspeisevergütung zzgl. 19% Umsatzsteuer ausgezahlt. Diese ist im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen und an das Finanzamt abzuführen.
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