Autorin: Linda Jacobs

Zuletzt aktualisiert am:
3.7.2025

OTC-Markt

Der OTC-Markt ist der außerbörsliche Handelsplatz für Strom. Hier schließen Erzeuger, Lieferant und Großverbraucher ihre Verträge direkt miteinander ab – ohne eine verbindliche Börsenplattform wie der Strombörse. OTC steht übrigens für „over the counter“, also „über den Ladentisch“. 

Wie funktioniert der OTC-Markt?

Im OTC-Markt schließen zwei Parteien Stromverträge direkt miteinander ab. Das können zum Beispiel ein Stadtwerk und ein Betreiber einer PV- oder Windkraftanlage sein. Die Absprachen laufen telefonisch, über Broker oder über digitale Plattformen. Es gelten keine festen Standardprodukte. Preise, Mengen, Laufzeiten und Lieferzeiträume lassen sich frei vereinbaren.

Häufig geht es um langfristige Verträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs). Diese sichern den Stromabsatz über mehrere Jahre. Aber auch kurzfristige Geschäfte sind möglich – etwa, wenn ein Stromversorger zusätzlichen Bedarf hat.

Vorteile für Versorger und Betreiber

Der OTC-Markt bietet Spielraum: Keine Börsengebühren, flexible Vertragsgestaltung, mehr Verhandlungsmacht. Stromversorger können sich gegen schwankende Marktpreise absichern – und davon profitieren auch Haushalte. Denn viele Anbieter geben stabile Einkaufspreise direkt an ihre Kunden weiter.

Ein Beispiel: Ein Solarparkbetreiber verkauft Strom für das Jahr 2026 zu einem Festpreis von 60 Euro pro Megawattstunde. Der Käufer – ein regionaler Energieversorger – sichert sich so gegen steigende Preise ab. Wenn der Marktpreis 2026 auf 90 Euro steigt, profitiert der Versorger. Wenn er auf 50 Euro sinkt, ist der Betreiber im Vorteil. Beide Seiten gewinnen Planungssicherheit.

Risiken im außerbörslichen Handel

Wer direkt handelt, sollte Erfahrung mitbringen. Denn OTC-Verträge sind individuell und falsche Einschätzungen oder rechtlich fehlerhafte Vereinbarungen können teuer werden. Außerdem tragen beide Seiten ein sogenanntes Kontrahentenrisiko: Fällt eine Partei aus, kann die Lieferung ausbleiben. 

Trotz fehlender Börsenregeln unterliegt auch der OTC-Markt bestimmten Vorgaben. Die REMIT-Verordnung – das ist die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts – verpflichtet Marktakteure zur Meldung bestimmter Handelsdaten, um Insiderhandel und Marktmanipulation zu verhindern. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung dieser Regeln.

Neue Entwicklungen im OTC-Handel

Digitale Plattformen erleichtern den Zugang zum OTC-Markt. Viele Anbieter nutzen inzwischen standardisierte Vertragsmuster – zum Beispiel die der EEX (European Energy Exchange). Das vereinfacht Prozesse und senkt die Einstiegshürden.

Im Zusammenspiel mit dem geplanten Smart Grid, also einem intelligenten Stromnetz, das Erzeugung, Verbrauch und Handel digital verknüpft, entstehen neue Perspektiven: von dynamischen Stromtarifen bis zur automatisierten Stromvermarktung. Davon profitieren auch Haushalte mit PV-Anlage und Speicher.

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