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Power Purchase Agreement (PPA)

Autorin: Linda Jacobs

Zuletzt aktualisiert am:
3.7.2025

Power Purchase Agreement (PPA)

Ein Power Purchase Agreement, kurz PPA, ist ein langfristiger Vertrag über die Lieferung von Strom. Abnehmer sind häufig Industrieunternehmen oder Energieversorger.

Wie funktioniert ein PPA?

In einem PPA vereinbaren die Vertragspartner, wie viel Strom geliefert wird, zu welchem Preis und für welchen Zeitraum. Es gibt zwei Hauptformen:

  • Bei Corporate PPAs nutzt ein Unternehmen den Strom direkt für den eigenen Verbrauch.
  • Bei Utility PPAs verkauft ein Energieversorger den Strom weiter oder setzt ihn selbst ein.

Der Strom fließt entweder über eine Direktleitung oder bilanziell über das öffentliche Netz. Viele Verträge basieren auf dem pay-as-produced-Modell. Der Abnehmer zahlt dabei einen festen Betrag pro erzeugter Megawattstunde – unabhängig vom aktuellen Börsenpreis. Das sichert planbare Einnahmen für Betreiber und stabile Kosten für Käufer.

Wie setzt sich der Preis im PPA zusammen?

Der vereinbarte Preis orientiert sich am erwarteten Strompreis am Markt. Hinzu kommen Faktoren wie

  • die Tages- und Jahreszeit der Einspeisung,
  • die Kosten für die Vermarktung und
  • mögliche Zusatzerlöse durch Herkunftsnachweise, die den Ökostrom belegen.

Je nach Vertrag übernehmen Direktvermarkter Aufgaben wie Abrechnung, Bilanzkreismanagement und Risikoabsicherung.

Für wen lohnt sich ein PPA?

PPAs kommen vor allem bei großen Anlagen zum Einsatz. Neue PV-Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Megawatt installierter Leistung setzen oft auf PPAs, um sich ohne Ausschreibung langfristige Preise zu sichern. Auch viele ausgeförderte Bestandsanlagen – zum Beispiel Windparks mit mehr als zwei Megawatt – nutzen das Modell, wenn ihre EEG-Vergütung ausläuft.

Für kleinere Dachanlagen ist ein PPA in der Regel nicht geeignet. Hier bleiben feste Einspeisetarife oder die freiwillige Direktvermarktung mit Marktprämie die praktikableren Optionen.

Was müssen Betreiber beachten?

Wer ein PPA abschließen will, muss den erzeugten Strom vollständig einspeisen. Eigenverbrauch ist nicht vorgesehen. Außerdem sind präzise Messsysteme erforderlich, um die erzeugte Strommenge eindeutig nachzuweisen. Nur dann lassen sich die vertraglich vereinbarten Zahlungen korrekt abrechnen.

Auch die Anlagengröße spielt eine Rolle: Neue PV-Anlagen sollten mindestens zehn Megawatt Leistung erreichen. Für ältere, bereits geförderte Anlagen genügt meist eine Größe von rund zwei Megawatt.

Welche Rolle spielen PPAs in der Energiewende?

In den kommenden Jahren läuft für viele erneuerbare Anlagen die EEG-Förderung aus. Damit sie weiter Strom erzeugen können, braucht es neue Erlösmodelle. PPAs bieten eine marktorientierte Lösung: Betreiber sichern sich Einnahmen, Abnehmer erhalten Grünstrom mit Herkunftsnachweis – und das langfristig, vertraglich geregelt.

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