Autorin: Linda Jacobs
Die Bemessungsleistung ist die tatsächlich erbrachte Leistung einer Stromerzeugungsanlage innerhalb eines Jahres. Sie zeigt, wie viel Strom die Anlage im Durchschnitt produziert hat – unabhängig davon, was sie theoretisch leisten könnte. Der Wert hängt zum Beispiel vom Wetter, dem Wartungszustand oder der Auslastung ab. Es handelt sich um eine rechnerische Größe, angegeben in Kilowatt.
Die Bemessungsleistung ergibt sich aus der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge und der Anzahl der Stunden im Jahr. In einem regulären Jahr sind das 8.760 Stunden, in einem Schaltjahr 8.784. So entsteht ein realistischer Wert, der die tatsächliche Stromproduktion der Anlage widerspiegelt.
Die Berechnungsformel lautet:
Bemessungsleistung = erzeugte Strommenge (kWh) ÷ 8.760 (beziehungsweise 8.784) Stunden
Beispiel: Wenn eine Anlage im Jahr 87.600 Kilowattstunden erzeugt hat, liegt die Bemessungsleistung bei zehn Kilowatt. Wird die Anlage erst im Laufe des Jahres in Betrieb genommen, zählen nur die Stunden ab dem Inbetriebnahme-Datum.
Die Nennleistung beschreibt die Dauerleistung, mit der eine Anlage unter Normbedingungen arbeitet. Sie wird vom Hersteller angegeben und bei PV-Anlagen in Kilowatt Peak (kWp) ausgewiesen. Die installierte Leistung gibt an, wie viel Strom eine Anlage maximal erzeugen kann – also ihre theoretische Höchstleistung. Beide Werte sind technische Angaben und stehen auf dem Typenschild der Anlage.
Die Bemessungsleistung hingegen ist bilanziell – ein rechnerischer Wert, der zeigt, was die Anlage im Jahresverlauf tatsächlich erzeugt hat.
Wichtig: In der Energiewirtschaft bedeutet „Bemessungsleistung“ etwas anderes als in der Elektrotechnik. Dort steht der Begriff für eine technische Kenngröße. Im Strommarkt meint er die rechnerische Durchschnittsleistung über ein Jahr.
Die Kennzahl ist vor allem bei Biogasanlagen sowie größeren erneuerbaren Energieanlagen wichtig, bei denen die EEG-Förderung auf Grundlage der Jahresdurchschnittsleistung berechnet wird. Bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen hingegen erfolgt die Förderung in der Regel auf Basis der installierten Leistung.
Auch in der Direktvermarktung oder bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgeförderter Anlagen – etwa im Rahmen von Power Purchase Agreements (PPAs) – ist die Bemessungsleistung eine wichtige Planungsgröße. Die Bundesnetzagentur legt fest, ab welchen Leistungsschwellen eine Ausschreibungspflicht besteht.