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Information zur Wirkleistungsbegrenzung ab Januar 2023

Enpal

Zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen beschlossen, damit die Wirkleistungsbegrenzung von PV-Anlagen im Rahmen der sog. „70-Prozent-Regel“ bei Bestandsanlagen aufgehoben werden kann. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den bevorstehenden Änderungen.

Was ist die 70-Prozent-Regel?

Die Wirkleistungsbegrenzung für PV-Anlagen besagt, dass die Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 70 % reduziert wird. Deshalb wird sie auch „70-Prozent-Regel“ genannt. Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.

Informationen für PV-Anlagen unter 7 kWp

Falls Ihre Photovoltaikanlage eine Leistung unter 7 kWp hat, kann die Wirkleistungsbegrenzung bei Ihrer Anlage ab dem 1.1.2023 aufgehoben werden. Ganz im Sinne der klassischen deutschen Bürokratie gibt es aber auch hier einige Dinge, die erledigt werden müssen, damit die Begrenzung aufgehoben werden darf.

All diese Prozesse wären für Sie als PV-Besitzer sehr aufwendig und nervenaufreibend. Deshalb kümmert sich Enpal für Sie, um die Bürokratie und geht alle notwendigen Schritte, damit die Wirkleistungsbegrenzung bei Ihnen möglichst schnell aufgehoben wird. Das alles geschieht natürlich kostenfrei im Rahmen des Rundum-Sorglos-Pakets. Damit der Prozess für Sie und uns reibungslos verläuft, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Zur Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung muss eine Bestätigung des Netzbetreibers eingeholt und die Software der PV-Anlage neu konfiguriert werden
  • Enpal kümmert sich um alle notwendigen Schritte, inkl. der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und der Software-Konfiguration
  • Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Monate dauern, es ist kein Vor-Ort-Termin notwendig
  • Jede zwischenzeitliche Nachfrage nach dem aktuellen Stand bei Enpal und/oder dem Netzbetreiber erhöht den Arbeitsaufwand enorm. Daher bitten wir Sie, Nachfragen bei Enpal und dem Netzbetreiber möglichst zu vermeiden

Falls Sie nicht möchten, dass wir die 70-Prozent-Leistungsabregelung aus Ihrer Software löschen, können Sie dem bis zum 25.12.2022 widersprechen. Schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an wirkleistungsbegrenzung@enpal.de

Informationen für PV-Anlagen über 7 kWp

Auch bei PV-Anlagen mit einer Leistung über 7 kWp besteht ab dem 1.1.2023 die Möglichkeit, die Wirkleistungsbegrenzung aufzuheben. Hierbei setzt die Bundesregierung jedoch voraus, dass in den betroffenen Haushalten ein sog. „Smart-Meter-Gateway“ verbaut ist. Ein Smart-Meter-Gateway sorgt dafür, dass Daten über z. B. Ihre Stromerzeugung oder Ihren Netzzustand mit Energieversorgungsunternehmen geteilt werden können. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Stromnetze stabil bleiben. Bis 2032 sollen alle betroffenen PV-Anlagen mit einem Smart-Meter-Gateway ausgestattet werden.

Enpal Kunden haben keinen von der Bundesregierung zertifizierten Smart-Meter-Gateways. Daher ändert sich für Sie nichts, falls Ihre PV-Anlage eine Leistung über 7 kWp hat.

Gut zu wissen: In der Praxis hat sich gezeigt, dass PV-Anlagen durch die 70-Prozent-Regelung maximal 4 % Ihres potenziellen Jahresenergieertrags nicht erzeugen. Als PV-Besitzer werden Sie also nur minimal von der Regel beeinflusst und profitieren weiterhin stark von Ihrem selbst erzeugten Solarstrom.

Weiterführende Links

Falls Sie noch tiefer in die Thematik einlesen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Informationsquellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Was ist eigentlich ein Smart-Meter-Gateway?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Energiewende direkt - Sonderausgabe Smart Meter

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Das sind unsere Ansprechpartner

Markus Meyer

Direktor Politik & Regulierung

markus.meyer@enpal.de