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Messstellenbetreiber finden: Wer ist zuständig für meinen Stromzähler?

Aktualisiert:
17.12.2025
Lesezeit:
4 Minuten
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Messstellenbetreiber finden: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung des Stromzählers verantwortlich. In den meisten Fällen ist das der örtliche Netzbetreiber.
  • Den eigenen Messstellenbetreiber finden Hausbesitzer auf der Stromrechnung, auf dem Zähler selbst oder durch eine Nachfrage beim Netzbetreiber.
  • Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromversorger sind drei unterschiedliche Akteure mit klar getrennten Aufgaben. Bei Zählerproblemen ist der Messstellenbetreiber der richtige Ansprechpartner.
  • Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist möglich, setzt aber einen digitalen Zähler voraus. Mieter benötigen seit 2021 die Zustimmung des Vermieters.

Wer eine Photovoltaikanlage installiert, einen Smart Meter bekommt oder einfach wissen möchte, wer für den Stromzähler zuständig ist, stößt schnell auf den Begriff Messstellenbetreiber. Doch wer ist das eigentlich? Und wo lässt sich herausfinden, welches Unternehmen diese Aufgabe übernimmt? Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie sich der eigene Messstellenbetreiber finden lässt, welche Aufgaben er hat und an wen man sich bei Fragen oder Problemen wenden sollte.

Inhaltsverzeichnis

Wo finde ich heraus, wer mein Messstellenbetreiber ist?

Der eigene Messstellenbetreiber lässt sich in wenigen Minuten herausfinden. Die Information steht auf der Stromrechnung, direkt am Zähler oder ist beim Netzbetreiber erfragbar. Die folgende Anleitung zeigt die drei schnellsten Wege.

Option 1: Stromrechnung prüfen

Die Stromrechnung enthält alle relevanten Angaben zum Messstellenbetreiber. So geht's:

  1. Die aktuelle Jahresabrechnung oder eine beliebige Stromrechnung zur Hand nehmen.
  2. Den Abschnitt „Entgelte für Messstellenbetrieb" oder „Messstellenbetrieb" suchen.
  3. Dort steht der Name des Messstellenbetreibers, oft zusammen mit der Zählernummer und der Zählpunktbezeichnung (auch Marktlokations-ID genannt).

Falls die Rechnung digital vorliegt: Die Suchfunktion (Strg+F) mit dem Begriff „Messstelle" nutzen.

Option 2: Stromzähler kontrollieren

Der Stromzähler selbst gibt ebenfalls Auskunft:

  1. Den Zählerschrank öffnen (meist im Keller, Hausanschlussraum oder Flur).
  2. Den Aufkleber auf oder neben dem Zähler suchen.
  3. Dort ist in der Regel der Name oder das Logo des Messstellenbetreibers abgedruckt, oft zusammen mit einer Service-Telefonnummer.

Bei älteren Ferraris-Zählern (mit Drehscheibe) fehlt dieser Aufkleber manchmal. In diesem Fall hilft Schritt 3.

Option 3: Beim Netzbetreiber nachfragen

Wenn weder Rechnung noch Zähler Aufschluss geben:

  1. Den zuständigen Netzbetreiber ermitteln. Dieser steht ebenfalls auf der Stromrechnung unter „Netzentgelte" oder „Netzbetreiber".
  2. Die Webseite des Netzbetreibers aufrufen oder die dort angegebene Service-Hotline anrufen.
  3. Mit der Zählernummer oder Adresse nach dem zuständigen Messstellenbetreiber fragen.

In den meisten Fällen ist der Netzbetreiber gleichzeitig der grundzuständige Messstellenbetreiber. Die Nachfrage bringt also schnell Klarheit.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromversorger?

Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromversorger sind drei unterschiedliche Unternehmen mit klar getrennten Aufgaben: 

  • Der Netzbetreiber ist für die Stromleitungen zuständig.
  • Der Messstellenbetreiber ist für den Zähler zuständig. 
  • Der Stromversorger ist für die Lieferung des Stroms zuständig. 

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick:

Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromversorger im Vergleich
Akteur Aufgabe Woran erkenne ich ihn? Wann kontaktiere ich ihn?
Netzbetreiber Betreibt das Stromnetz in einer Region. Verantwortlich für Stromleitungen, Anschluss ans Netz und Behebung von Netzstörungen. Steht auf der Stromrechnung unter „Netzentgelte". Oft regionale Unternehmen wie Westnetz, Stromnetz Berlin oder Bayernwerk Netz. Bei Stromausfall, Netzanschluss für Photovoltaik oder Fragen zur Einspeisevergütung.
Messstellenbetreiber Zuständig für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung des Stromzählers. Übermittelt die Messdaten an Netzbetreiber und Stromversorger. Steht auf der Stromrechnung unter „Messstellenbetrieb". Oft identisch mit dem Netzbetreiber. Name oder Logo auch am Zähler selbst. Bei defektem Zähler, Zählerwechsel, Smart-Meter-Einbau oder falschen Zählerständen.
Stromversorger Liefert den Strom und stellt ihn in Rechnung. Kauft Strom ein und verkauft ihn an Endkunden. Steht auf der Stromrechnung ganz oben als Absender. Das Unternehmen, bei dem der Stromvertrag abgeschlossen wurde. Bei Fragen zur Rechnung, Tarifwechsel, Kündigung oder Vertragsfragen.

Die drei Akteure arbeiten zusammen, haben aber getrennte Zuständigkeiten. Der Stromversorger ist der Vertragspartner, mit dem die meisten Haushalte regelmäßig Kontakt haben. Der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber arbeiten meist im Hintergrund.

Gut zu wissen: In den meisten deutschen Haushalten sind Netzbetreiber und Messstellenbetreiber dasselbe Unternehmen. Der Netzbetreiber übernimmt dann als „grundzuständiger Messstellenbetreiber" automatisch den Zählerbetrieb, sofern kein Wechsel zu einem anderen Anbieter erfolgt ist.

Wer ist Ansprechpartner bei Zählerproblemen?

Der richtige Ansprechpartner hängt von der Art des Problems ab. Die folgende Tabelle zeigt, wer bei welchem Problem hilft und wie die Kontaktaufnahme funktioniert.

Der richtige Ansprechpartner bei Zählerproblemen
Problem Ansprechpartner Kontaktweg
Zähler defekt (Display zeigt nichts, Zähler dreht nicht, unplausible Werte) Messstellenbetreiber Telefonnummer auf der Stromrechnung unter „Messstellenbetrieb" oder direkt am Zähler
Zählerstand falsch übermittelt Messstellenbetreiber Schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular, Foto des Zählerstands als Nachweis beifügen
Smart-Meter-Einbau oder Zählerwechsel Messstellenbetreiber Telefon oder Online-Portal des Messstellenbetreibers
Stromausfall im Haus oder in der Straße Netzbetreiber Störungshotline des Netzbetreibers (24/7 erreichbar, Nummer auf der Stromrechnung unter „Netzentgelte")
Netzanschluss für Photovoltaikanlage Netzbetreiber Online-Portal oder Kundenservice des Netzbetreibers
Fehler auf der Stromrechnung Stromversorger Kundenservice des Stromversorgers (Absender der Rechnung)
Tarifwechsel oder Kündigung Stromversorger Online-Portal, E-Mail oder Telefon beim Stromversorger

Kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln?

Ja, ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein digitaler Stromzähler installiert ist oder installiert werden soll. Mit einem alten Ferraris-Zähler (Drehscheibe) ist kein Wechsel möglich.

Die wichtigsten Fakten zum Wechsel:

  • Eigentümer können den Messstellenbetreiber frei wählen und ohne Zustimmung Dritter wechseln.
  • Mieter benötigen seit 2021 die schriftliche Zustimmung des Vermieters, bevor ein Wechsel erfolgen kann.
  • Der Wechsel selbst ist kostenlos. Für den Einbau und Betrieb des neuen Zählers können jedoch Kosten anfallen, die je nach Anbieter variieren.

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der neue Messstellenbetreiber günstigere Konditionen bietet oder zusätzliche Funktionen wie eine detaillierte Verbrauchsauswertung per App ermöglicht. Für Haushalte mit Photovoltaikanlage, Stromspeicher oder Wärmepumpe lohnt sich ein genauer Vergleich besonders.

Fazit

Den eigenen Messstellenbetreiber zu finden, ist einfacher als gedacht. Ein Blick auf die Stromrechnung, der Aufkleber am Zähler oder eine kurze Nachfrage beim Netzbetreiber liefern die Antwort innerhalb weniger Minuten. 

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromversorger, denn nur wer den richtigen Ansprechpartner kennt, spart Zeit bei Fragen oder Problemen. 

Für Hausbesitzer mit Photovoltaikanlage oder Smart Meter lohnt sich ein Blick auf wettbewerbliche Messstellenbetreiber, da ein Wechsel zusätzliche Funktionen oder günstigere Konditionen bringen kann.

Ob sich ein Smart Meter auch für Sie lohnt, finden Sie hier heraus:

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