PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer: Alle Informationen in 2026

Aktualisiert:
02.03.2026
Lesezeit:
6 Minuten
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Solaranlage Steuern: Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Photovoltaikanlagen mit Abnahme ab dem 1. Januar 2023 sind von der Mehrwertsteuer befreit. Der Steuersatz liegt bei 0 %.
  • Einnahmen aus dem Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage bis 30 kWp sind seit 2022 vollständig einkommensteuerfrei.
  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt die 30-kWp-Grenze einheitlich für alle Gebäudetypen, also auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude.
  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und 2024 gelten weiterhin die alten Grenzen: 30 kWp für Einfamilienhäuser, 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern.
  • Die Kleinunternehmerregelung ist seit dem 1. Januar 2025 bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 € nutzbar. Wer sie wählt, spart sich die Steuererklärung.
Solaranlage auf einem rot gedeckten Dach mit Gauben

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sich um Einkommensteuer und Mehrwertsteuer in den meisten Fällen keine Gedanken mehr machen. Seit 2022 sind private Solaranlagen bis 30 kWp vollständig einkommensteuerfrei. Neue Anlagen zahlen zudem keine Mehrwertsteuer. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Regeln ab 2025 weiter vereinfacht. Wer jetzt die wichtigsten Punkte kennt, vermeidet unnötige Rückfragen beim Finanzamt.

Inhaltsverzeichnis

Hinweis

Falls Ihre PV-Anlage vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde, finden Sie alle relevanten Informationen in diesem Artikel.

Was ist der Vorteil für neue Enpal Kunden ab dem 1. Januar 2023? 

Unsere Experten haben für alle neuen Enpal Kunden erreicht, dass sie von der 0% Mehrwertsteuer ebenfalls profitieren. Dies gilt für alle Mietzahlungen über 20 Jahre. Als neuer Enpal Kunde sparen Sie sich die Mehrwertsteuer und können Ihre Enpal Solaranlage ohne Finanzamt betreiben. Dies gilt für alle Anlagen, deren Übergabe ab dem 1. Januar 2023 stattfindet.

Bei neu geschlossenen Verträgen ab März 2023 fällt Umsatzsteuer auf die Servicepauschale an, die in der Miete inbegriffen ist. Die Verträge weisen die anfallende Mehrwertsteuer entsprechend aus. Bestehende Verträge ohne Mehrwertsteuer bleiben unberührt.

Eine Ausnahme davon ist die Wallbox. Diese ist nicht vom neuen Steuergesetz erfasst und bleibt damit weiter mehrwertsteuerpflichtig.

Die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für Solaranlagen gilt für alle Kunden rückwirkend ab dem Jahr 2022.

Was ist der Vorteil für bestehende Enpal Kunden vor dem 1. Januar 2023?

Für Solaranlagen-Betreiber, die ihre Anlage bereits seit einigen Monaten oder Jahren nutzen, sieht das Gesetz keine Änderungen bei der Mehrwertsteuer vor. Enpal Kunden haben aber einen großen Vorteil: Sie können ihre Anlage künftig mit 0% Mehrwertsteuer aus dem Mietvertrag herauskaufen.

Die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für Solaranlagen gilt für alle Kunden rückwirkend ab dem Jahr 2022.

Welches Gesetz regelt die Steuer bei Solaranlagen?

Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen wurde in den vergangenen Jahren durch zwei Jahressteuergesetze grundlegend vereinfacht.

Das Jahressteuergesetz 2022, verabschiedet am 2. Dezember 2022 und in Kraft getreten zum 1. Januar 2023, senkte die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf 0 %. Außerdem wurden Einnahmen aus dem Betrieb privater Solaranlagen rückwirkend ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Eine Steuererklärung ist seitdem nicht mehr erforderlich.

Das Jahressteuergesetz 2024, in Kraft getreten zum 1. Januar 2025, vereinheitlichte die Einkommensteuerbefreiung: Die Grenze von 30 kWp gilt seither für alle Gebäudetypen. Zudem wurde die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung von 22.000 € auf 25.000 € angehoben (§ 19 UStG).

Wie ändert sich die Mehrwertsteuer auf private Solaranlagen ab 2023?

Das neue Jahressteuergesetz bestimmt, dass ab 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer beim Kauf privater Solaranlagen auf 0% gesenkt wird, also faktisch entfällt. Dies gilt für alle neuen Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 abgenommen werden.

Wie ändert sich die Einkommensteuer auf private Solaranlagen ab 2023?

Einnahmen aus dem Betrieb sind rückwirkend ab 2022 komplett steuerfrei.

Was ändert sich an der Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer in 2024?

Auch in 2024 gilt der Nullsteuersatz. Es fallen keine Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer auf den Erwerb und die Lieferung von Solaranlagen an.

Was ändert sich an der Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2024: Die Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gilt nun einheitlich für alle Gebäudetypen. Bisher war die Grenze bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden auf 15 kWp je Einheit begrenzt. Diese Unterscheidung entfällt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden.

Ansonsten bleibt die Rechtslage stabil: Es fallen keine Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer auf neue Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten – also Wechselrichter und Stromspeicher – an. Die Steuerfreiheit ist ohne festes Enddatum im Gesetz verankert.

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Mietanlagen? 

PV-Anlagen zur Miete sind grundsätzlich nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Der Nullsteuersatz gilt nur, wenn eine Kaufoption oder automatische Übernahme vertraglich vorgesehen ist.

Enpal bietet ein sogenanntes Mietkauf-Modell an. Neue Kunden profitieren daher seit dem 1. Januar 2023 von der Mehrwertsteuerbefreiung. Lediglich auf die Servicepauschale fällt weiterhin 19 % Mehrwertsteuer an.

Ab wann gilt das Gesetz? 

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Anlagen mit „Lieferung“ ab 1.1.2023. Der Lieferzeitpunkt ist unabhängig von der Netzanmeldung. Der Zeitpunkt ergibt sich typischerweise daraus, wann die Abnahme der Anlage erfolgt ist, d.h. wann der Kunde das Abnahmeprotokoll unterzeichnet.

Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt bereits rückwirkend ab 2022.

Wie lange gilt das Gesetz? 

Die Mehrwertsteuer wird für Solar und Speicher nicht generell abgeschafft, sondern nur mit einem Steuersatz von 0% angelegt. Es ist davon auszugehen, dass in ein paar Jahren dieser Steuersatz auch wieder angehoben werden kann. Anlagen, die bis dahin gebaut werden, profitieren jedoch für alle zukünftigen Miet- oder Ratenzahlungen von den 0%. Jetzt ist also genau der richtige Zeitpunkt, um sich für eine Solaranlage zu entscheiden.  

Was bedeutet das für die Wallbox?  

Die Wallbox ist als Stromverbraucher nicht vom Gesetz betroffen. Somit gilt weiterhin die normale Mehrwertsteuer von 19% auf diese Komponente.

Kann ich meine Enpal Solaranlage künftig ohne Mehrwertsteuer aus dem Mietvertrag herauskaufen?

Ja. Enpal Mietkunden haben den großen Vorteil, dass sie ihre PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer aus dem Mietvertrag herauskaufen können.

Welcher Besteuerungsform wählen die meisten Enpal Kunden? 

Die meisten Enpal Kunden werden für ihre Solarlösung, deren Abnahmedatum ab dem 1. Januar 2023 liegt, die Kleinunternehmerregelung wählen. Damit sparen sie sich die Steuererklärung und die Besteuerung ihres Eigenverbrauchs. 

Die Kleinunternehmerregelung können Anlagenbetreiber wählen, wenn sie in Summe höchstens 25.000 € Umsatz pro Jahr aus unternehmerischer Tätigkeit erzielen – also aus der Solaranlage sowie allen weiteren unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2025 (zuvor: 22.000 €, geändert durch das Jahressteuergesetz 2024). Wer außer der Solaranlage ausschließlich als Arbeitnehmer tätig ist, für den bietet sich diese Vereinfachung an.

Muss ich für meine Solaranlage ein Gewerbe anmelden?

Nein. Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach betreibt, muss diese nicht bei der Kommune als Gewerbe anmelden. Der Betrieb einer Solaranlage ist zwar grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Der Betrieb einer Solaranlage auf dem eigenen Hausdach gilt aber als “Verwaltung eigenen Vermögens” und ist daher nicht anzeigepflichtig.

Muss ich für meine Solaranlage Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Für Solaranlagen fällt keine Gewerbesteuer an. Für Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit gilt ein Freibetrag von jährlich 24.500 Euro (§ 11 Gewerbesteuergesetz). Dieser  Schwellwert wird durch kleine und mittlere Solaranlagen bei weitem nicht erreicht. Die Gewerbesteuer ist für die Solaranlage auf dem eigenen Hausdach also nicht relevant.

Welche PV-Anlagen sind steuerfrei?

Bei PV-Anlagen können bis zu zwei Steuerarten fällig werden: die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und die Einkommensteuer. 

Neue Anlagen, deren Abnahme nach dem 1. Januar 2023 erfolgt, sind von der Mehrwertsteuer befreit (Mehrwertsteuersatz von 0%). Mit der Kleinunternehmerregelung muss man auch keine Steuererklärung abgeben. 

Die Einkommensteuer entfällt für private Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Bruttoleistung von 30 kWp. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2025 einheitlich für alle Gebäudetypen – also sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbegebäude (§ 3 Nr. 72 EStG, Jahressteuergesetz 2024).

Wichtig: Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und 2024 gelten die alten Grenzen weiterhin: 30 kWp für Einfamilienhäuser, 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden. Eine Einkommensteuererklärung ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Die grundlegende Steuerbefreiung trat rückwirkend ab 2022 in Kraft.

Muss ich Einkommensteuer auf meine PV-Anlage entrichten?

Nein. Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese 30-kWp-Grenze einheitlich für alle Gebäudetypen. Für Anlagen, die zwischen 2022 und 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten weiterhin die alten Grenzen je nach Gebäudetyp.

Muss ich Mehrwertsteuer auf meine PV-Anlage entrichten?

Neue Anlagen, deren Abnahme nach dem 1. Januar 2023 erfolgt, sind von der Mehrwertsteuer befreit (Mehrwertsteuersatz von 0%). Mit der Kleinunternehmerregelung muss man auch keine Steuererklärung abgeben.

Kann ich meine PV-Anlage steuerlich als Liebhaberei deklarieren?

Ein Antrag auf Liebhaberei ist nicht mehr nötig. Das Jahressteuergesetz bestimmt zum 1. Januar 2023: Die Einkommensteuer für PV-Anlagen entfällt rückwirkend ab dem Jahr 2022. Daher müssen Sie die PV-Anlage auch nicht mehr beim Finanzamt als Liebhaberei deklarieren.

Kann ich mit Photovoltaik Steuern sparen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf neue Photovoltaikanlagen. Auch die Einkommensteuer auf Einnahmen aus dem Betrieb entfällt – rückwirkend ab 2022 – für private Anlagen bis 30 kWp.

Wer seine Anlage bereits vor dem 1. Januar 2023 installiert hat, ist weiterhin mehrwertsteuerpflichtig. Diese Betreiber können sich die gezahlte Mehrwertsteuer jedoch im Rahmen der Regelbesteuerung vom Finanzamt erstatten lassen.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 25.000 € Umsatz pro Jahr aus unternehmerischer Tätigkeit erzielen. Dazu zählen sowohl Ihre Photovoltaikanlage als auch alle anderen unternehmerischen Tätigkeiten. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2025. Zuvor lag sie bei 22.000 € (§ 19 UStG, Jahressteuergesetz 2024).

Bekomme ich die Mehrwertsteuer für meine PV-Anlage zurück?

Falls Ihre Solaranlage vor dem 1. Januar 2023 installiert wurde, sind Sie MWSt-pflichtig. Die gezahlte Mehrwertsteuer für Ihre PV-Anlage können Sie jedoch im Rahmen der Regelbesteuerung vom Finanzamt zurückbekommen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Muss ich meine PV-Einnahmen versteuern?

Nein. Einnahmen aus dem Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage bis 30 kWp sind seit 2022 von der Einkommensteuer befreit. Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Grenze einheitlich für alle Gebäudetypen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2022 und 2024 gelten je nach Gebäudetyp unterschiedliche Grenzen.

Muss ich für meine PV-Anlage eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung benötigen Sie nur, wenn Sie in der Regelbesteuerung verblieben sind, also nicht die vereinfachende Kleinunternehmerregelung gewählt haben. 

Da für Anlagen mit Abnahme ab dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf 0% reduziert wurde, ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll. Dann ist keine Steuererklärung mehr erforderlich.

Was sind die unentgeltlichen Wertabgaben bei einer PV-Anlage?

Falls Sie sich für die Regelbesteuerung entschieden haben, müssen Sie Mehrwertsteuer auf Ihren selbst verbrauchten Solarstrom entrichten. Der Wert des Eigenverbrauchs bei einer PV-Anlage wird steuerlich als „unentgeltliche Wertabgabe“ bezeichnet. Den Wert Ihres Eigenverbrauchs können Sie prinzipiell berechnen, indem Sie die Menge in kWh mit Ihrem Strompreis multiplizieren.

Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung: Was ist sinnvoller?

Private Solaranlagen bis 30 kWp, deren Abnahme ab dem 1. Januar 2023 erfolgte, sind von der Mehrwertsteuer befreit (Mehrwertsteuersatz von 0%). Daher entfällt der Anreiz für die Regelbesteuerung, und Betreiber können die vereinfachende Kleinunternehmerregelung wählen.

Wie beantrage ich die Steuernummer für meine PV-Anlage?

Für Ihre PV-Anlage benötigen Sie seit dem 1. Januar 2023 keine Steuernummer mehr.

Brauche ich für die PV-Steuererklärung eine Umsatzsteuer-ID?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist ausdrücklich von der USt.-IdNr. ausgenommen. Auch für die Regelbesteuerung gilt: Wenn Sie nur innerhalb Deutschlands Leistungen erbringen oder beziehen, ist keine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt.-IdNr.) erforderlich. Die vom Finanzamt bereits zugewiesene Steuernummer ist ausreichend. Nötig wird die USt.-IdNr. erst dann, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen an Geschäftskunden außerhalb Deutschlands in der EU verkaufen oder beziehen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums und des BSW Solar.

Sie haben Interesse an einer Solaranlage von Enpal und möchten eine konkrete Kosteneinschätzung? Wir beraten Sie gern: Unverbindliche Anfrage schicken

Hier können Sie herausfinden, ob sich eine PV-Anlage auch für Ihr Haus lohnt:

Häufig gestellte Fragen zu Solaranlage Steuern

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Nein. Wer eine private Photovoltaikanlage bis 30 kWp betreibt, muss die Einspeisevergütung nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für den gesamten Betrieb der Anlage – also sowohl für den selbst verbrauchten Strom als auch für den ins Netz eingespeisten Anteil.

Muss ich meinen Stromspeicher separat versteuern?

Nein. Ein Stromspeicher, der zusammen mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird, ist steuerlich Teil der Gesamtanlage. Er profitiert damit vom Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer und von der Einkommensteuerbefreiung – vorausgesetzt, die Gesamtleistung der Anlage bleibt innerhalb der geltenden Grenzen.

Was passiert steuerlich, wenn ich meine PV-Anlage verkaufe?

Wer eine Photovoltaikanlage innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkauft, kann grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen, das einkommensteuerpflichtig ist. In der Praxis ist das für die meisten Privatbetreiber jedoch nicht relevant, da die Freigrenze von 1.000 € im Jahr selten überschritten wird. Im Zweifel lohnt eine kurze Rückfrage beim Steuerberater.

Gilt die Steuerbefreiung auch für ein Balkonkraftwerk?

Ja. Auch sogenannte Balkonkraftwerke – also steckerfertige Mini-Solaranlagen – fallen unter die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, sofern die Gesamtleistung aller Anlagen auf dem Gebäude die jeweilige Grenze nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer gilt ebenfalls, wenn die Anlage nach dem 1. Januar 2023 erworben wurde.

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