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Abnahmegarantie
Zuletzt aktualisiert am:
17.5.2023

Abnahmegarantie

Die Abnahmegarantie ist ein zentrales Element des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt wurde. Sie garantiert Betreibern von grünen Anlagen wie Photovoltaik-, Windkraft- oder Biomasseanlagen eine feste Vergütung für den Strom, den sie in das öffentliche Netz einspeisen.

Das EEG verpflichtet Netzbetreiber dazu, den Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt zu nutzen und den Anlagenbetreibern eine Einspeisevergütung zu zahlen, die über 20 Jahre ist. 

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Energiequelle, der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. In der Regel sinkt die Vergütung im Laufe der Zeit, um technologische Fortschritte und die Kostensenkungen widerzuspiegeln. Die Senkung der Vergütung wird mit einem Degressionsfaktor errechnet. Mit einer Erneuerung im “Osterpaket” wurde jedoch beschlossen, dass die Vergütung vom 30.07. bis zum 31.01. gleich bleibt bei 8,20 Cent pro kWh. Mehr dazu finden Sie im Artikel zur Einspeisevergütung.

Zweck der Abnahmegarantie

Die Abnahmegarantie ist also ein wichtiger Mechanismus zur Förderung der Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele. Die Vergütung soll mitunter einen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energien schaffen. Somit erhalten Investoren und Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen Sicherheit und das Risiko in eine sich stetig entwickelnde Technologie zu investieren wird gemindert. Zwar kommen einige Bedenken auf, dass die Einspeisevergütung zu hoch sei und den Wettbewerb verzerre, doch dank ihr machen erneuerbare Energien heute einen erheblichen Anteil der Stromerzeugung in Deutschland aus.

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