Die Abkürzung MID steht für “Measuring Instruments Directive”. Auf deutsch übersetzt heißt das Messgeräte-Richtlinie. Diese europäische Richtlinie legt die Anforderungen an Messgeräte fest. Überall, wo genaue Messungen notwendig sind, muss die MID zum Einsatz kommen. Das gilt vor allem für Industriezweige, in denen genaue Messungen essenziell sind. Hier sind MID-Zähler Pflicht.
Viele Messgeräte wie etwa Stromzähler, Wasser- oder Gaszähler und auch Waagen müssen verpflichtend eine MID-Zertifizierung besitzen. Grund dafür ist ein einheitlicher Standard auf dem europäischen Markt. Damit die Hersteller dieser Geräte eine CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der MID-Konformitätskennzeichnung erhalten und auf dem Markt zugelassen werden, müssen ihre Produkte den MID-Anforderungen entsprechen.
Die MID schließt zehn Arten von Messgeräten im Bereich des gesetzlichen Messwesens ein. Für sie gelten spezifische Anforderungen, für die der Hersteller beim Verkauf und der ersten Anwendung verantwortlich ist. Danach gilt nationales Recht. Dafür muss ein Hersteller ein in der MID vorgegebenes Konformitätsbewertungsverfahren auswählen. Eine unabhängige Stelle prüft dann, ob die Werte seiner Geräte mit der MID übereinstimmen. Nur wenn das zutrifft, darf er das Gerät verkaufen. Meistens gibt es in der Bedienungsanleitung dann eine Konformitätserklärung, die das belegt.
MID ist in vielen Fällen sinnvoll. Dort, wo Strom kostenpflichtig und rechtssicher abgerechnet wird und eine genaue Messung und Abrechnung erforderlich ist, ist sie auch verpflichtend. Das kommt sowohl in privaten als auch in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen vor.
Zum Beispiel in diesen:
Beim Laden eines E-Autos an der Wallbox misst ein MID-Zähler zum Beispiel den Stromverbrauch nach EU-Richtlinien präzise und ermöglicht es, Ladevorgänge transparent abzurechnen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Wallbox für mehrere Fahrzeuge genutzt wird oder man dort einen Firmenwagen lädt. Eine Ladestation, die so einen Zähler besitzt, ist dafür da, die Ladevorgänge aufzuzeichnen und sie jederzeit abzurufen, zum Beispiel für die Dienstwagenabrechnung.
Am 30. April 2004 wurde die MID im Amtsblatt der Europäischen Union als Richtlinie 2004/22/EG veröffentlicht. Bis spätestens 30. Oktober 2006 musste die MID in der EU in nationales Recht umgeschrieben werden. Das Eichgesetz und die Eichordnung wurde in Deutschland 2007 angepasst.