Einkommensteuer
Solaranlagen über 10 Kilowatt (kWp) fallen unter die Einkommensteuer. Dazu müssen Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Das erste Mal kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber ab dem zweiten Jahr ist man bereits geübt und findet leicht seinen Weg durch den Steuer-Dschungel.
Auszufüllen sind zwei Anlagen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlagen EÜR und EÜR AV) sowie eine Anlage zum Gewerbebetrieb (Anlage G). Mit Klick auf die Anlagen-Links kommen Sie zu den Ausfüllhilfen:
Eine detaillierte Übersicht zum Thema Einkommensteuer finden Sie außerdem in unserem Steuerleitfaden.
Mehrwertsteuer: Kleinunternehmer-Regelung
Die Kleinunternehmer-Regelung ist die aufwandsärmste Methode in Sachen Mehrwertsteuer. Diese können Sie ganz einfach beim Finanzamt beantragen und brauchen dann keine Unterlagen mehr einreichen.
Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 22.000 Euro Einkommen pro Jahr aus jeglicher unternehmerischer Tätigkeit erzielen, also der Solaranlage sowie allen anderen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Wenn Sie außer Ihrer Solaranlage ausschließlich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer sind, dann kann die Wahl dieser Regelung eine bequeme Option sein.
Der Nachteil: In diesem Fall erhalten Sie die Mehrwertsteuer, die Sie auf die Miete der Solaranlage gezahlt haben, leider nicht vom Finanzamt zurück. Um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, müssten Sie in der normalen Regelbesteuerung bleiben. Mehr Informationen zu dieser Methode finden Sie hier.
Sie können die Kleinunternehmer-Regelung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Diesen bekommen Sie von Ihrem Finanzamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Im Online-Portal ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hier.
Alles Details zu PV-Steuern
Die Infos oben sind alles, was Sie in Ihrer Situation wissen müssen. Falls Sie das Thema PV-Steuern weiter interessiert und Sie einen kompletten Überblick über alle Details bekommen wollen, dann haben wir mit dem Enpal PV-Steuerleitfaden genau das richtige für Sie.