PV-Steuern: Gemietete oder geleaste PV-Anlage bis zu 10 kWp mit aufwandsarmer Steuermethode

Vielen Dank, dass Sie die Enpal PV-Steuerhilfe verwendet haben. In den folgenden Absätzen finden Sie genau das, was Sie brauchen, um Ihre PV-Steuern zu erledigen. Vorab das Wichtigste in Kürze:

  • Der Betrieb Ihrer Solaranlage gilt als Liebhaberei und ist daher von der Einkommensteuer befreit. Sie müssen lediglich einen Antrag bei Ihrem Finanzamt stellen. Ein Musterformular finden Sie unten.
  • Um bei der Mehrwertsteuer möglichst wenig Aufwand zu haben, können Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unten.
Enpal

Einkommensteuer

Der Betrieb einer Solaranlage mit höchstens 10 Kilowatt (kWp) gilt als Liebhaberei und ist daher von der Einkommensteuer befreit.

Um wirklich von der Steuer befreit zu werden, müssen einmalig einen formlosen Antrag stellen, der dann auch für die Folgejahre gilt. Der Antrag wird ohne besondere Prüfung bewilligt. Ihre Einnahmen aus der Solaranlage müssen Sie dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wir haben ein Musterformular erstellt, das Sie als Anlagenbetreiber bundesweit verwenden können. Sie finden das Formular hier: Zum Formular

Alle Details zur 10kW-Regelung finden Sie hier auf der Homepage beim Bundesfinanzministerium.

Hinweis:

Durch die neuen Steuerregelungen ab 2023 sind alle PV-Anlagen, die in 2022 in Betrieb genommen wurden, von der Einkommensteuer befreit.

Mehrwertsteuer: Kleinunternehmer-Regelung

Die Kleinunternehmer-Regelung ist die aufwandsärmste Methode in Sachen Mehrwertsteuer. Diese können Sie ganz einfach beim Finanzamt beantragen und brauchen dann keine Unterlagen mehr einreichen.

Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 22.000 Euro Einkommen pro Jahr aus jeglicher unternehmerischer Tätigkeit erzielen, also der Solaranlage sowie allen anderen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Wenn Sie außer Ihrer Solaranlage ausschließlich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer sind, dann kann die Wahl dieser Regelung eine bequeme Option sein.

Der Nachteil: In diesem Fall erhalten Sie die Mehrwertsteuer, die Sie auf die Miete der Solaranlage gezahlt haben, leider nicht vom Finanzamt zurück. Um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen, müssten Sie in der normalen Regelbesteuerung bleiben. Mehr Informationen zu dieser Methode finden Sie hier.

Sie können die Kleinunternehmer-Regelung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Diesen bekommen Sie von Ihrem Finanzamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Im Online-Portal ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hier.

Alles Details zu PV-Steuern

Die Infos oben sind alles, was Sie in Ihrer Situation wissen müssen. Falls Sie das Thema PV-Steuern weiter interessiert und Sie einen kompletten Überblick über alle Details bekommen wollen, dann haben wir mit dem Enpal PV-Steuerleitfaden genau das richtige für Sie.

Zum Enpal PV-Steuerleitfaden