Wie setzt sich der maximale Fördersatz von 80 % zusammen?
Der maximale Fördersatz ist auf 80 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundförderung: 30 % – gilt für alle förderfähigen klimafreundlichen Heizungen
- Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % – beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
- Einkommensbonus: +10–40 % – je nach Haushaltsjahreseinkommen:
- 40 % bei einem Einkommen unter 30.000 €
- 30 % bei einem Einkommen unter 40.000 €
- 10 % bei einem Einkommen unter 50.000 €
Hinweis: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus dem 2. und 3. Jahr vor dem Förderantrag. Wer also 2026 einen Antrag stellt, muss die Einkommen aus 2023 und 2024 nachweisen.
Mehr Informationen finden Sie auch hier: Wärmepumpe Förderung
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