Wer zählt alles zum zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen?
Zum Haushalt zählen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in der zu fördernden Wohneinheit mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Eigentümer sowie deren dort gemeldeten Ehepartner und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
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