Sind Enpal Solaranlagen von der Mehrwertsteuer befreit?

Ja, Enpal Solaranlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit! Als neuer Enpal Kunde sparen Sie sich also die Mehrwertsteuer und können Ihre Enpal Solaranlage komplett ohne Finanzamt betreiben. Nur auf die Wallbox und eine Servicepauschale wird weiterhin Mehrwertsteuer erhoben.

Enpal Mietkunden haben zudem den großen Vorteil, dass sie ihre Anlage ohne Mehrwertsteuer aus dem Mietvertrag herauskaufen können.

Alle Informationen zum Thema “Solarenergie und Steuer” finden Sie hier.

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