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Häufig gestellte Fragen
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Ich habe bereits eine Anfrage bei Enpal gestellt

Bei mir liegt noch Material von den Handwerkern. Wann wird das abgeholt?

Sollte noch Material von unseren Handwerkern vor Ort sein, welches nicht mehr benötigt wird, bitten wir Sie, ein Foto des Materials an [email protected] zu senden.

Bei der Montage wurden Änderungen von Seiten der Handwerker angesprochen. Sind diese umsetzbar?

Die Planung der PV-Anlage wurde bereits im Vorfeld so optimal wie möglich gestaltet. Da im Hintergrund Prozesse (wie bspw. Netzanmeldung) ablaufen, können kurzfristig nicht mehr alle Änderungen berücksichtigt werden. Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch. Unsere Telefonnummer finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wann kommen die Handwerker für den abgesprochenen Montagetermin?

In der von uns versendeten Montage-Bestätigungsemail wird ein Ankunftszeitfenster von 8 -  18 Uhr angegeben. Dieses berücksichtigt bereits eventuelle Verzögerungen wie Fahrtzeiten, Verzug auf vorherigen Baustellen o.Ä. Sollten dennoch unerwartete Verzögerungen auftreten, melden Sie sich bitte telefonisch unter 030 30 80 80 52.

Kann ich meine Versteuerungswahl nach Angabe noch ändern?

Die Versteuerungswahl kann bis zur Einreichung der Fertigmeldung von uns geändert werden. Alle nachfolgenden Änderungen müssen vom Kunden mit dem Finanzamt vorgenommen werden.

Wann erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage?

Im Normalfall erfolgt die Inbetriebnahme der PV-Anlage direkt nach der Montage und dem Zählertausch. In Einzelfällen kann es allerdings vorkommen, dass der Netzbetreiber Sonderbedingungen vorgibt, die zusätzliche Überprüfungen erfordern. Sobald diese Überprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden, kann die Anlage in Betrieb genommen werden.

Muss ich die Anlage im Marktstammdatenregister selbständig anmelden?

Nein, die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister wird komplett von Enpal übernommen. Sollten Sie Nachweise darüber benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter [email protected].

Wie ist der Stand meiner Anmeldung? Besteht auf Kundenseite Handlungsbedarf?

Nein, es besteht kein Handlungsbedarf auf Kundenseite. Die Anmeldung ist ein im Hintergrund laufender Prozess, welcher Kommunikation zwischen Enpal und dem jeweiligen Netzbetreiber vorsieht. Bei ca. 900 Netzbetreibern in Deutschland unterscheidet sich dieser Prozess oftmals in den Details, weswegen es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen kann.

Wann wird mein Zähler getauscht?

Im Normalfall tauschen wir den Zähler im Rahmen der Montage aus. Da dieser Prozess aber abhängig von der Genehmigung des Netzbetreibers ist, ist dies nicht immer realisierbar. So kann es durchaus vorkommen, dass für den Zählertausch ein separater Termin angesetzt werden muss.

Übernimmt Enpal eine gewünschte Zählerzusammenlegung (bspw. bei einer vorhandenen Wärmepumpe)?

Nein, die Zählerzusammenlegung muss selbständig vom Kunden beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Dies sollte am besten vor der Montage geschehen. Die Durchführung kann dann im besten Fall vom Elektriker Ihres Vertrauens übernommen werden.

Warum bittet mich Enpal, nach der Beratung einen Antrag zu unterzeichnen?

Leider eignen sich nicht alle Dächer und Zählerschränke für eine Solaranlage. Mit Ihrem Antrag gestatten Sie Enpal, die technische Machbarkeit Ihrer Solaranlage durch unsere Experten vor Ort zu prüfen. Außerdem benötigt Enpal den Antrag, um eine Bonitätsauskunft einzuholen und Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Sie haben nur Vorteile: Denn die Prüfung ist für Sie völlig kostenfrei. Unser gemeinsames Ziel lautet: Ihre Solaranlage gemeinsam mit Ihnen verwirklichen und Sie unabhängig machen von fossiler Energie!

Kann ich meinen Vertrag bei Enpal widerrufen?

Ja, Sie können den Vertrag bei Enpal widerrufen. Eine Mustererklärung für den Widerruf finden Sie in Ihrem Vertrag bzw. den AGB.

Wann bekomme ich meinen Vertrag zugesandt?

Sie bekommen Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Verifizierungsprozess (IDnow) zugesandt.

Was passiert mit meiner Enpal Solaranlage, wenn ich mein Haus verkaufe?

Wenn Sie Ihr Haus mit Ihrer Enpal Solaranlage verkaufen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie machen von Ihrem Kaufrecht Gebrauch und lösen die Anlage vor dem Verkauf des Hauses aus dem Mietvertrag aus. Die entsprechenden Kaufpreise sind in Ihrem Vertrag transparent hinterlegt und richten sich nach der verbleibenden Mietdauer und der Größe der Anlage.

Möglichkeit 2: Alternativ können Sie dafür Sorge tragen, dass im notariellen Kaufvertrag des Hauses geregelt ist, dass der Käufer des Hauses auch den Mietvertrag übernimmt, also quasi als Nachfolger in den Mietvertrag eintritt. Die entsprechenden vertraglichen Texte, die dafür im notariellen Hauskaufvertrag aufgenommen werden müssen, sind in unseren AGBs hinterlegt.

Was passiert nach Ablauf der Mietdauer?

Nach 20 Jahren Mietdauer gehört die Solaranlage auch rechtlich gesehen Ihnen - wenn Sie das möchten! 

Zum symbolischen Preis von nur 1 Euro können Sie die Solaranlage von Enpal übernehmen. Wie geschenkt! 

Die Solaranlage hat dann immer noch eine garantierte Leistung von mindestens 85 Prozent und liefert noch mindestens zehn Jahre lohnenswerte Erträge.

Alternativ können Sie die Solaranlage auch von Enpal rückbauen und abholen lassen.

Was ist, wenn ich vor Ablauf der Mietdauer den Vertrag auflösen will?

Sie können jederzeit auch vor Ablauf der Mietdauer den Vertrag kündigen. 

In diesem Fall kaufen Sie die Anlage zu einem bestimmten Preis ab. Dieser Preis richtet sich nach der verbleibenden Mietdauer. Je länger Sie die Anlage bereits nutzen, umso günstiger der Preis. Wie viel Sie genau zahlen, ist vorab im Vertrag genau und transparent vereinbart.

Wie lange ist die Garantie meiner Anlage?

Wenn Sie bei Enpal mieten, erhalten Sie während der gesamten Laufzeit eine Garantie für Ihre PV-Anlage. Das bedeutet, dass Sie 20 Jahre lang gegen jegliche Ausfälle und Schäden abgesichert sind - und das ohne Stress. Falls es ein Problem geben sollte, trägt Enpal die Kosten und kümmert sich um alles.