Ich habe bereits eine Zusage vom BAFA. Kann ich stattdessen die Heizungsförderung der KfW nutzen?
Ein Wechsel vom BAFA zur KfW ist nur möglich, wenn noch nicht mit dem förderfähigen Vorhaben begonnen wurde. In diesem Fall können Sie auf die Zusage vom BAFA verzichten und dann einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW stellen.
Achtung: Seit dem 01.01.2025 gilt, dass erst 6 Monate nach der Verzichtserklärung ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten dann die aktuellen Förderbedingungen, einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn.
Ein Wechsel von der alten zur neuen Heizungsförderung ist somit möglich, jedoch mit Wartezeit verbunden.
Hinweis: Es darf nur eine Heizungsförderung beantragt werden!
Dann sind Ihre Fragen häufig sehr spezifisch oder brauchen Detailinformationen, die wir nicht öffentlich teilen können. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte persönlich.