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Inbetriebnahmeprotokoll

Autorin: Linda Jacobs

Zuletzt aktualisiert am:
17.5.2023

Inbetriebnahmeprotokoll

Das Protokoll zur Inbetriebnahme einer PV-Anlage stellt ein bedeutsames Dokument für den Betreiber dar. Es bestätigt, dass die Anlage unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen sicher und sachgemäß errichtet wurde.

Die Erstellung dieses Protokolls obliegt einer Elektrofachkraft, welche dies vor der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage vornimmt.

Das Inbetriebnahmeprotokoll muss den Anforderungen der DIN VDE 0100-600 („Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen“) entsprechen. Diese Norm legt fest, welche Inhalte das Protokoll mindestens enthalten muss, um die ordnungsgemäße und sichere Errichtung der PV-Anlage nachzuweisen.

Was steht im Inbetriebnahmeprotokoll?

Das Inbetriebnahmeprotokoll muss die Daten des Auftraggebers und des Prüfers enthalten, einschließlich Name, Firma, Anschrift und Telefonnummer. Wenn der Errichter der elektrischen Anlage nicht mit dem Prüfer identisch ist, müssen auch dessen Daten festgehalten werden. Diese Angaben sind wichtig, damit bei Rückfragen oder Problemen schnell und unkompliziert Kontakt aufgenommen werden kann.

Darüber hinaus sollten auch die folgenden Daten zur PV-Anlage gemacht werden:

  • Datum der Prüfung
  • Bezeichnung der Prüfung
  • Lage/Adresse der Anlage
  • Gebäude-Nummer
  • Schaltplan/Grundriss
  • Netzform
  • Erstprüfung oder wiederholte Prüfung?
  • Ausrichtung, Neigung, Montageart und Erdung des Montagegestells
  • Modulzahl und Anzahl der Strings mit jeweiliger Leistung
  • Verkabelung
  • Anzahl und Hersteller der Generatoranschlusskasten
  • Haupt- und Schutzschalter sowie Überspannungsableiter
  • Wechselrichter mit Herstellerangabe und Anzahl

Wozu braucht man das Inbetriebnahmeprotokoll?

Das Inbetriebnahmeprotokoll dient als Nachweis gegenüber den Netzbetreibern, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Darüber hinaus wird das genaue Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage im Protokoll festgehalten, was für die Ermittlung der Einspeisevergütung von Bedeutung ist. Bei einer Erweiterung der PV-Anlage ist ein neues Inbetriebnahmeprotokoll erforderlich.

Wer muss bei der Prüfung anwesend sein?

Für das Ausfüllen des Inbetriebnahmeprotokolls ist in der Regel eine Elektrofachkraft, in der Regel ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des installierenden Unternehmens, verantwortlich. Der Anlagenbetreiber sollte ebenfalls anwesend sein.

Es wird zwar empfohlen, dass ein Vertreter des Netzbetreibers und der Anlagenbetreiber bei der Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls präsent sind, in der Praxis ist dies jedoch nur selten der Fall und nicht verpflichtend notwendig.

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