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Energie-Lexikon
NAV – Niederspannungsanschlussverordnung

NAV – Niederspannungsanschlussverordnung

Aktualisiert:
28.08.2025
Lesezeit:
2 Minuten

Die Niederspannungsanschlussverordnung – kurz NAV – ist eine Bestimmung, die das Verhältnis zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber (VNB, früher EVU (Energieversorgungsunternehmen)), also dem Stromgeber und dem Abnehmer von Elektrizität, beispielsweise einem privaten Endkunden regelt. Von zentraler Bedeutung sind dabei der Netzanschluss, die Anschlussnutzung sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die NAV trat im November 2006 anstelle der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ in Kraft.

Was ist das Ziel der NAV?

Im Grunde legt die NAV die rechtlichen und technischen Regeln für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, die Kostenverteilung, die Rechte und Pflichten von Netzbetreiber, Anschlussnehmer und -nutzer, sowie die Bedingungen für Betrieb, Nutzung, Unterbrechung und Kündigung fest. Sie regelt, wie der Anschluss zur Stromentnahme genutzt werden darf und welche Rechte und Pflichten derjenige hat, der den Strom abnimmt. Bestimmte Regelungen sollen dem Endverbraucher helfen, bei Schäden durch das Stromnetz seine Rechte zu vertreten. Beispielsweise, wenn durch eine Unterbrechung bei der Stromversorgung Elektrogeräte beschädigt werden. In so einem Fall muss der Netzbetreiber gegenüber dem klagenden Geschädigten nachweisen, dass er selbst bzw. beauftragte Drittunternehmen nicht schuldhaft gehandelt haben.

Für wen gilt die NAV?

Die NAV gilt für alle Personen oder Unternehmen, die ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz anschließen lassen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte, deren Gebäude oder Grundstück bereits angeschlossen ist. “Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben”. So steht es direkt auf der ersten Seite der Verordnung. Sie gilt nur für jene nicht, die Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas gewinnen. Die Verordnung bestimmt, wie und wer einen Netzanschluss legen darf und welche technischen Anschlussbedingungen (TAB) man einhalten muss. Außerdem legt sie fest, wie der Anschluss zur Stromentnahme genutzt werden darf und welche Rechte und Pflichten der Anschlussnutzer (meist der Endkunde) hat. 

Außerdem regelt die NAV die Verantwortlichkeiten, Haftungen und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzanschluss und der Stromversorgung. 

Wie melde ich mein Haus an die Niederspannung an?

Der Anschluss wird beim zuständigen Stromversorger angemeldet. Normalerweise macht das ein eingetragener Elektroinstallateur. In der NAV steht, dass der Anschlussnehmer gegenüber dem Verteilungsnetzbetreiber für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich ist.

Bis wann zählt die Niederspannung?

Die Niederspannung geht bis 1500 Volt. Alles, was darüber liegt, wird als Hochspannung bezeichnet. Alles unter 120 Volt zählt zur Kleinspannung. 

Die komplette Version des Gesetzes ist hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf

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