PV-Steuern: Gemietete oder geleaste PV-Anlage über 10 kWp mit ertragreicher Steuermethode

Enpal

Einkommensteuer

Solaranlagen über 10 Kilowatt (kWp) fallen unter die Einkommensteuer. Dazu müssen Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Das erste Mal kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber ab dem zweiten Jahr ist man bereits geübt und findet leicht seinen Weg durch den Steuer-Dschungel.

Auszufüllen sind zwei Anlagen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlagen EÜR und EÜR AV) sowie eine Anlage zum Gewerbebetrieb (Anlage G). Mit Klick auf die Anlagen-Links kommen Sie zu den Ausfüllhilfen:

Eine detaillierte Übersicht zum Thema Einkommensteuer finden Sie außerdem in unserem Steuerleitfaden.

Hinweis:

Durch die neuen Steuerregelungen ab 2023 sind alle PV-Anlagen, die in 2022 in Betrieb genommen wurden, von der Einkommensteuer befreit.

Mehrwertsteuer: Regelbesteuerung

Ihnen ist wichtig, möglichst viele Steuern zu sparen? Dann ist die sogenannte Regelbesteuerung für Sie eine sinnvolle Option. Mit der Regelbesteuerung können Sie sich die Mehrwertsteuer für die Miete der Solaranlage vom Finanzamt in voller Höhe erstatten lassen.

Der Nachteil ist, dass Sie dann eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen, und auch Mehrwertsteuer auf Ihren Eigenverbrauch (also den selbst genutzten Solarstrom) und auf die Einspeisevergütung abführen müssen. Das kann zu Beginn etwas mühsam sein, aber wenn man sich erst einmal schlaugemacht hat, ist der Aufwand gut zu meistern.

Was müssen Sie für die Regelbesteuerung einreichen?

Im Fall der Regelbesteuerung müssen Sie beim Finanzamt einreichen:

  • eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung
  • in den ersten beiden Jahren außerdem eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (ab dem dritten Jahr genügt die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung)
Jährliche Umsatzsteuer-Erklärung

Bei der Umsatzsteuer-Erklärung (bzw. -Voranmeldung) müssen Sie angeben:

  1. MWSt für Kauf der Solaranlage und für weitere Ausgaben wie z.B. für Reparaturen oder Steuerberater. Diese Mehrwertsteuer erhalten Sie dann zurück.
  2. MWSt auf den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms. (Wie Sie den Wert Ihres Eigenverbrauchs berechnen, erfahren Sie in unserem Steuerleitfaden auf Seite 9.)
  3. MWSt auf die Einspeisevergütung. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie automatisch vom Netzbetreiber als Teil Ihrer Einspeisevergütung und leiten Sie lediglich ans Finanzamt weiter. Es handelt sich also um ein Nullsummenspiel. Wie viel Mehrwertsteuer Sie bezahlt haben, finden Sie auf der Abrechnung Ihres Netzbetreibers.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuer-Erklärung.

Monatliche USt-Voranmeldung (Jahr 1 und 2)

In den ersten beiden Jahren nach Inbetriebsetzung der Solaranlage müssen Sie jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Diese muss spätestens am 10. Tag des Folgemonats übermittelt werden. Eine Dauerfristverlängerung um einen Monat ist empfehlenswert und kann beim Finanzamt beantragt werden. Dann verpasst man die Frist nicht so leicht. Allerdings könnte dabei eine Sonderzahlung fällig werden.

Ab dem dritten Jahr brauchen Sie keine Voranmeldung mehr einreichen. Es genügt dann die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Alles Details zu PV-Steuern

Die Infos oben sind alles, was Sie in Ihrer Situation wissen müssen. Falls Sie das Thema PV-Steuern weiter interessiert und Sie einen kompletten Überblick über alle Details bekommen wollen, dann haben wir mit dem Enpal PV-Steuerleitfaden genau das richtige für Sie.

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