PV-Steuern: Gekaufte oder finanzierte PV-Anlage über 10 kWp

Vielen Dank, dass Sie die Enpal PV-Steuerhilfe verwendet haben. In den folgenden Absätzen finden Sie genau das, was Sie brauchen, um Ihre PV-Steuern zu erledigen. Vorab das Wichtigste in Kürze:

  • Solaranlagen über 10 Kilowatt (kWp) fallen unter die Einkommensteuer. Dazu müssen Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Ausfüllhilfen für die notwendigen Formulare finden Sie unten.
  • Bei der Mehrwertsteuer haben Sie die Wahl zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmer-Regelung. Oft empfiehlt sich eine Kombination beider Optionen. Wie das funktioniert und was Sie alles beim Finanzamt einreichen müssen, erfahren Sie unten.
Enpal

Einkommensteuer

Solaranlagen über 10 Kilowatt (kWp) fallen unter die Einkommensteuer. Dazu müssen Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Das erste Mal kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber ab dem zweiten Jahr ist man bereits geübt und findet leicht seinen Weg durch den Steuer-Dschungel.

Auszufüllen sind zwei Anlagen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlagen EÜR und EÜR AV) sowie eine Anlage zum Gewerbebetrieb (Anlage G). Mit Klick auf die Anlagen-Links kommen Sie zu den Ausfüllhilfen:

Eine detaillierte Übersicht zum Thema Einkommensteuer finden Sie außerdem in unserem Steuerleitfaden.

Hinweis:

Durch die neuen Steuerregelungen ab 2023 sind alle PV-Anlagen, die in 2022 in Betrieb genommen wurden, von der Einkommensteuer befreit.

Mehrwertsteuer

Wenn Sie eine Solaranlage kaufen, zahlen Sie den Kaufpreis in brutto, also einschließlich der derzeit gültigen 19% Mehrwertsteuer (MWSt). Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind übrigens ein- und dasselbe. Für die Mehrwertsteuer haben Sie zwei Optionen:

1. Regelbesteuerung

Mit der Regelbesteuerung können Sie sich die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis der Solaranlage vom Finanzamt in voller Höhe erstatten lassen.

Der Nachteil ist, dass Sie dann eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen, und auch Mehrwertsteuer auf Ihren Eigenverbrauch (also den selbst genutzten Solarstrom) und auf die Einspeisevergütung abführen müssen. Das kann zu Beginn etwas mühsam sein, aber wenn man sich erst einmal schlaugemacht hat, ist der Aufwand gut zu meistern.

Was Sie beim Finanzamt einreichen müssen, falls Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden, erfahren Sie weiter unten.

2. Kleinunternehmer-Regelung

Eine bequeme Alternative ist die Kleinunternehmer-Regelung. Die können Sie ganz einfach beim Finanzamt beantragen und brauchen dann keine Unterlagen mehr einreichen.

Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 22.000 Euro Einkommen pro Jahr aus jeglicher unternehmerischer Tätigkeit erzielen, also der Solaranlage sowie allen anderen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Wenn Sie außer Ihrer Solaranlage ausschließlich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer sind, dann kann die Wahl dieser Regelung eine bequeme Option sein.

Der Nachteil: In diesem Fall erhalten Sie die Mehrwertsteuer, die Sie auf den Kaufpreis der Solaranlage gezahlt haben, leider nicht vom Finanzamt zurück.

Sie können die Kleinunternehmer-Regelung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Diesen bekommen Sie von Ihrem Finanzamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Im Online-Portal ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hier. Falls Sie die Kleinunternehmer-Regelung im Nachhinein beantragen möchten, reicht eine formlose Beantragung bei Ihrem Finanzamt. Einen Mustertext dazu finden Sie weiter unten.

Kombination sinnvoll

Als Käufer einer Solaranlage können Sie beide Regelbesteuerung mit der Kleinunternehmer-Regelung kombinieren. Diese Kombination wird gerne genutzt, da sie zwei wichtige Vorteile hat:

  • Sie bekommen die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück und
  • langfristig sparen Sie sich den Papierkram für die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
Diese Kombination geht ganz einfach: Sie bleiben fünf Kalenderjahre lang in der Regelbesteuerung und wechseln danach in die Kleinunternehmer-Regelung. Mehr Infos zum Wechsel finden Sie unten.

Was müssen Sie für die Regelbesteuerung einreichen?

Im Fall der Regelbesteuerung müssen Sie beim Finanzamt einreichen:

  • eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung
  • in den ersten beiden Jahren außerdem eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (ab dem dritten Jahr genügt die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung)
Jährliche Umsatzsteuer-Erklärung

Bei der Umsatzsteuer-Erklärung (bzw. -Voranmeldung) müssen Sie angeben:

  1. MWSt für Kauf der Solaranlage und für weitere Ausgaben wie z.B. für Reparaturen oder Steuerberater. Diese Mehrwertsteuer erhalten Sie dann zurück.
  2. MWSt auf den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms. (Wie Sie den Wert Ihres Eigenverbrauchs berechnen, erfahren Sie in unserem Steuerleitfaden auf Seite 9.)
  3. MWSt auf die Einspeisevergütung. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie automatisch vom Netzbetreiber als Teil Ihrer Einspeisevergütung und leiten Sie lediglich ans Finanzamt weiter. Es handelt sich also um ein Nullsummenspiel. Wie viel Mehrwertsteuer Sie bezahlt haben, finden Sie auf der Abrechnung Ihres Netzbetreibers.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuer-Erklärung.

Monatliche USt-Voranmeldung (Jahr 1 und 2)

In den ersten beiden Jahren nach Inbetriebsetzung der Solaranlage müssen Sie jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Diese muss spätestens am 10. Tag des Folgemonats übermittelt werden. Eine Dauerfristverlängerung um einen Monat ist empfehlenswert und kann beim Finanzamt beantragt werden. Dann verpasst man die Frist nicht so leicht. Allerdings könnte dabei eine Sonderzahlung fällig werden.

Ab dem dritten Jahr brauchen Sie keine Voranmeldung mehr einreichen. Es genügt dann die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Wechsel in die Kleinunternehmer-Regelung

Wie oben beschrieben, können Sie sich nach fünf Jahren beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden. Sobald Sie Kleinunternehmer sind, sparen Sie sich den Papierkram und müssen keine Umsatzsteuer-Erklärung mehr ausfüllen. Auch die Mehrwertsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom entfällt dann.

Nochmal der Hinweis: Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 22.000 Euro Einkommen pro Jahr aus jeglicher unternehmerischer Tätigkeit erzielen, also der Solaranlage sowie allen anderen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Wenn Sie außer Ihrer Solaranlage ausschließlich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer sind, dann kann die Wahl dieser Regelung eine bequeme Option sein.

Um in die Kleinunternehmer-Regelung zu wechseln, müssen Sie lediglich einen formlosen Antrag bei Ihrem Finanzamt stellen. Dafür können Sie sich an folgendem Mustertext orientieren:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den Wechsel von der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung in die Kleinunternehmer-Regelung.

Mein umsatzsteuerpflichtiger Jahresumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 2021 lag nicht über 17.500 € und im laufenden Kalenderjahr 2022 wird der Gesamtumsatz 50.000 € nicht überschreiten. Daher nehme ich mit Wirkung vom 1. Januar 2023 anstelle der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann"

Um den Ablauf beim Finanzamt möglichst reibungslos zu gestalten, fügen Sie dem Schreiben Ihre Steuernummer und Umsatzsteuer-Identnummer hinzu.

Alles Details zu PV-Steuern

Die Infos oben sind alles, was Sie in Ihrer Situation wissen müssen. Falls Sie das Thema PV-Steuern weiter interessiert und Sie einen kompletten Überblick über alle Details bekommen wollen, dann haben wir mit dem Enpal PV-Steuerleitfaden genau das richtige für Sie.

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