Einkommensteuer
Solaranlagen über 10 Kilowatt (kWp) fallen unter die Einkommensteuer. Dazu müssen Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Das erste Mal kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber ab dem zweiten Jahr ist man bereits geübt und findet leicht seinen Weg durch den Steuer-Dschungel.
Auszufüllen sind zwei Anlagen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlagen EÜR und EÜR AV) sowie eine Anlage zum Gewerbebetrieb (Anlage G). Mit Klick auf die Anlagen-Links kommen Sie zu den Ausfüllhilfen:
Eine detaillierte Übersicht zum Thema Einkommensteuer finden Sie außerdem in unserem Steuerleitfaden.
Mehrwertsteuer
Wenn Sie eine Solaranlage kaufen, zahlen Sie den Kaufpreis in brutto, also einschließlich der derzeit gültigen 19% Mehrwertsteuer (MWSt). Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind übrigens ein- und dasselbe. Für die Mehrwertsteuer haben Sie zwei Optionen:
1. Regelbesteuerung
Mit der Regelbesteuerung können Sie sich die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis der Solaranlage vom Finanzamt in voller Höhe erstatten lassen.
Der Nachteil ist, dass Sie dann eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen, und auch Mehrwertsteuer auf Ihren Eigenverbrauch (also den selbst genutzten Solarstrom) und auf die Einspeisevergütung abführen müssen. Das kann zu Beginn etwas mühsam sein, aber wenn man sich erst einmal schlaugemacht hat, ist der Aufwand gut zu meistern.
Was Sie beim Finanzamt einreichen müssen, falls Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden, erfahren Sie weiter unten.
2. Kleinunternehmer-Regelung
Eine bequeme Alternative ist die Kleinunternehmer-Regelung. Die können Sie ganz einfach beim Finanzamt beantragen und brauchen dann keine Unterlagen mehr einreichen.
Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 22.000 Euro Einkommen pro Jahr aus jeglicher unternehmerischer Tätigkeit erzielen, also der Solaranlage sowie allen anderen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Wenn Sie außer Ihrer Solaranlage ausschließlich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer sind, dann kann die Wahl dieser Regelung eine bequeme Option sein.
Der Nachteil: In diesem Fall erhalten Sie die Mehrwertsteuer, die Sie auf den Kaufpreis der Solaranlage gezahlt haben, leider nicht vom Finanzamt zurück.
Sie können die Kleinunternehmer-Regelung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Diesen bekommen Sie von Ihrem Finanzamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Im Online-Portal ELSTER finden Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hier. Falls Sie die Kleinunternehmer-Regelung im Nachhinein beantragen möchten, reicht eine formlose Beantragung bei Ihrem Finanzamt. Einen Mustertext dazu finden Sie weiter unten.
Was müssen Sie für die Regelbesteuerung einreichen?
Im Fall der Regelbesteuerung müssen Sie beim Finanzamt einreichen:
- eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung
- in den ersten beiden Jahren außerdem eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (ab dem dritten Jahr genügt die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung)
Jährliche Umsatzsteuer-Erklärung
Bei der Umsatzsteuer-Erklärung (bzw. -Voranmeldung) müssen Sie angeben:
- MWSt für Kauf der Solaranlage und für weitere Ausgaben wie z.B. für Reparaturen oder Steuerberater. Diese Mehrwertsteuer erhalten Sie dann zurück.
- MWSt auf den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms. (Wie Sie den Wert Ihres Eigenverbrauchs berechnen, erfahren Sie in unserem Steuerleitfaden auf Seite 9.)
- MWSt auf die Einspeisevergütung. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie automatisch vom Netzbetreiber als Teil Ihrer Einspeisevergütung und leiten Sie lediglich ans Finanzamt weiter. Es handelt sich also um ein Nullsummenspiel. Wie viel Mehrwertsteuer Sie bezahlt haben, finden Sie auf der Abrechnung Ihres Netzbetreibers.
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuer-Erklärung.
Monatliche USt-Voranmeldung (Jahr 1 und 2)
In den ersten beiden Jahren nach Inbetriebsetzung der Solaranlage müssen Sie jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Diese muss spätestens am 10. Tag des Folgemonats übermittelt werden. Eine Dauerfristverlängerung um einen Monat ist empfehlenswert und kann beim Finanzamt beantragt werden. Dann verpasst man die Frist nicht so leicht. Allerdings könnte dabei eine Sonderzahlung fällig werden.
Ab dem dritten Jahr brauchen Sie keine Voranmeldung mehr einreichen. Es genügt dann die jährliche Umsatzsteuer-Erklärung.
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Wechsel in die Kleinunternehmer-Regelung
Wie oben beschrieben, können Sie sich nach fünf Jahren beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden. Sobald Sie Kleinunternehmer sind, sparen Sie sich den Papierkram und müssen keine Umsatzsteuer-Erklärung mehr ausfüllen. Auch die Mehrwertsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom entfällt dann.
Nochmal der Hinweis: Die Kleinunternehmer-Regelung können Sie wählen, wenn Sie in Summe höchstens 22.000 Euro Einkommen pro Jahr aus jeglicher unternehmerischer Tätigkeit erzielen, also der Solaranlage sowie allen anderen unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Wenn Sie außer Ihrer Solaranlage ausschließlich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer sind, dann kann die Wahl dieser Regelung eine bequeme Option sein.
Alles Details zu PV-Steuern
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