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Sie erhalten eine separate Bestätigung des SEPA-Mandats per E-Mail.

Häufig gestellte Fragen

Handelt es sich um weitere Kosten, die auf mich zukommen?

Nein, die Gebühren, die hiermit eingezogen werden, sind bereits Teil Ihrer unterzeichneten Verträge. Diese finden Sie in den Vertragsunterlagen des Messstellenbetriebs.

Wofür wird das SEPA-Mandat benötigt?

Das SEPA-Mandat wird benötigt, damit wir die jährliche Gebühr für den Messstellenbetrieb von Ihrem Konto abbuchen können. Dabei orientieren sich unsere Preise an der Preisobergrenze, welche sie auch bei Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber zahlen würden.

Ich habe bereits ein SEPA-Mandat an Enpal erteilt, warum benötige ich ein weiteres SEPA-Mandat?

Sie benötigen ein weiteres SEPA-Mandat, da wir unterschiedliche Gesellschaften haben und für jede dieser Gesellschaften ein eigenes SEPA-Mandat erforderlich ist. Aufgrund regulatorischer Verpflichtungen sind wir oft gezwungen, verschiedene juristische Einheiten zu betreiben.

Was passiert, wenn ich das SEPA-Mandat nicht erteile?

Das SEPA-Mandat erleichtert den Zahlungsprozess sowohl für Sie als auch für uns. Sollten Sie kein SEPA-Mandat erteilen, kann es zu Verzögerungen und Mehraufwand bei der Zahlungsabwicklung kommen. Sie müssen den Betrag dann jedes Jahr per Überweisung zahlen, ein SEPA-Mandat nimmt Ihnen damit Arbeit ab.

Kann ich meine IBAN ändern?

Ja, Sie können Ihre IBAN jederzeit über unser Kundenportal anpassen und ändern.

Was macht der Messstellenbetreiber eigentlich?

Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen, sowie die Erfassung und Übermittlung der Messdaten. Er sorgt dafür, dass Ihre Zählerstände zuverlässig erfasst und an die relevanten Marktteilnehmer weitergeleitet werden.

Wofür zahle ich das Geld?

Ihre Zahlungen decken unseren Service für das Übermitteln von Zählerständen, Energiemengen und potenziellen Lastgängen an den Energiemarkt, damit Abrechnungen erstellt werden können. Zudem umfassen sie das Warten, Einbauen und Instandhalten von geeichten Messpunkten.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Ja, Sie können Ihren Vertrag mit dem Messstellenbetreiber kündigen, wie in Ihrem Auftragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschrieben. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit.