metrify smart metering: Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zur Ausgründung der 100%igen Enpal-Tochter metrify smart metering

Was ändert sich konkret?

Der Messstellenbetrieb von Enpal wurde als eigene Firma, metrify smart metering GmbH, ausgegliedert. Damit wollen wir unseren Service für Sie langfristig noch besser machen.
Sie erhalten den gleichbeliebenden Service, Sie werden lediglich einen anderen Namen auf Ihrer Abrechnung sehen.

Muss ich irgendetwas unterschreiben?

Nein, Sie müssen nichts tun. 

Was macht der Messstellenbetreiber eigentlich?

Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen (also, der Stromzähler in Ihrem Keller), sowie die Erfassung und Übermittlung der Messdaten. Er sorgt dafür, dass Ihre Zählerstände zuverlässig erfasst und an die relevanten Marktteilnehmer (zum Beispiel Ihren Stromlieferanten) weitergeleitet werden. 

Muss ich in Zukunft mehr bezahlen?

Nein, die vertraglich vereinbarten Messentgelte ändern sich durch die Ausgründung nicht.

Warum ändert sich das SEPA-Mandat?

Hierbei handelt es sich um eine reine Formalität - Sie zahlen genauso, wie auch in der Vergangenheit. Falls Ihr Messentgelt per Lastschrift eingezogen wird, steht dort in Zukunft die Gläubiger-ID DE67ZZZ00002860748.

Wofür zahle ich das Geld?

Ihre Zahlungen decken unseren Service für das Übermitteln von Zählerständen, Energiemengen und potenziellen Lastgängen an den Energiemarkt, damit Abrechnungen erstellt werden können. Zudem umfassen sie das Warten, Einbauen und Instandhalten von geeichten Messpunkten.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Ja, Sie können Ihren Vertrag mit dem Messstellenbetreiber kündigen, wie in Ihrem Auftragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschrieben. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit.

Ich hatte in der Vergangenheit gekündigt - warum erhalte ich diese Email?

Auch falls Sie leider gekündigt haben sollten, so müssen wir bis zum tatsächlichen Ende des Messstellenbetriebs trotzdem zu unserer Ausgründung informieren.