Wird Enpal ins Grundbuch eingetragen?

Nein, Enpal wird nicht ins Grundbuch eingetragen.

Enpal sieht lediglich das Grundbuch ein. Damit stellen wir sicher, dass wir alle Eigentümer des Hauses kennen und alle Eigentümer der Montage unserer PV-Anlage zustimmen.  Ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt also nicht.

Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen ist Enpal gezwungen, eine sogenannte “Beschränkte Dienstbarkeit” ins Grundbuch eintragen zu lassen, um so z.B. Zutrittsrechte zur Anlage etwa für die Wartung zu erhalten. Dies kann dann erforderlich sein, wenn zum Beispiel der Mieter der PV-Anlage verstirbt und es in einer Erbengemeinschaft Unklarheiten in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Immobilie gibt. Dann wäre nicht klar, wer den Zutritt zum Grundstück und zur Anlage genehmigen oder verweigern dürfte, sodass Enpal vom Recht der beschränkten Dienstbarkeit Gebrauch machen müsste.

Zurück zur Fragenübersicht

Weitere Fragen aus der Kategorie

Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder Anliegen:

Kundenservice
Telefon: +49 30 30 80 80 52
Email: [email protected]