Obwohl seit dem 1. Januar 2023 private Solaranlagen von der Steuer befreit sind, sollten Sie dennoch Ihr Finanzamt über Ihre Solaranlage informieren. Denn: Mit der Einspeisung von Strom ist der PV-Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer auch – beim Finanzamt steuerlich anzumelden.
Dieser Artikel erklärt, was Sie zur Steuer wissen müssen:
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