Für neue Kunden ab 1. Januar 2023 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 % auf ihre Solaranlage. Dies gilt ausdrücklich auch für die Enpal Solaranlage zur Miete. Alle Mietzahlungen über 20 Jahre für alle neuen Enpal Solaranlagen sind damit frei von der Mehrwertsteuer.
Ausnahme: Die Wallbox fällt nicht unter das neue Steuergesetz und ist damit weiterhin mehrwertsteuerpflichtig.
Bei neu geschlossenen Verträgen ab März 2023 fällt Umsatzsteuer auf die Servicepauschale an, die in der Miete inbegriffen ist. Die Verträge weisen die anfallende Mehrwertsteuer entsprechend aus. Bestehende Verträge ohne Mehrwertsteuer bleiben unberührt.
Alle Solaranlagen sind mit Wirkung ab 2022 von der Einkommensteuer befreit.
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