Enthält der Arbeitspreis bereits alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Stromlieferung stehen?

Enthält der Arbeitspreis bereits alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Stromlieferung stehen?

Der Arbeitspreis gilt für den verbrauchsabhängigen Teil Ihrer Stromrechnung, d.h. dies ist der Preis, der für Ihren Stromverbrauch in kWh gilt. Zusätzlich zahlen Sie einen verbrauchunabhängigen Grundpreis pro Monat. Arbeits- und Grundpreis variieren entsprechend des Netzgebietes, in welchem Sie wohnen.  

  • Beispielkunde 1: PLZ 17033
    • Arbeitspreis1: 12,0 ct/kWh (brutto)
    • Grundpreis2: 15,72 €/Monat (brutto)
  • Beispielkunde 2: PLZ 39340
    • Arbeitspreis1: 12,7 ct/kWh (brutto)
    • Grundpreis2: 13,03 €/Monat (brutto)

1) Der Arbeitspreis enthält die folgenden Kosten: die Netznutzungsentgelte gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromsteuer gemäß § 3 Stromsteuergesetz (StromStG), die Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV), die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage gemäß § 10 ff. EnFG (Energiefinanzierungsgesetz), die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) einschließlich der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Beschaffung von Herkunftsnachweisen für die Lieferung von aus Erneuerbaren Energie erzeugtem Strom und die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

2) Der Grundpreis enthält die folgenden Kosten: die Netznutzungsentgelte gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die eine Enpal Service Gebühr (Vertriebskosten) und die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

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